Die Erweiterungsstrategie der EU
Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten hat auf seinem EU-Gipfel am 14./15. Dezember 2006 in Brüssel auch Entscheidungen zur künftigen Erweiterungsstrategie der Europäischen Union (EU) getroffen.
Hier finden Sie die entsprechenden Punkte aus den Ergebnissen des EU-Gipfels im Wortlaut:
Auszug aus den Schlussfolgerungen des Vorsitzes des
EU-Gipfels am 14./15. Dezember 2006 in Brüssel
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I. ERWEITERUNGSSTRATEGIE
4. Der Europäische Rat hat, wie von ihm auf seiner Tagung vom Juni 2006 vereinbart, auf der Grundlage der Mitteilung der Kommission zur Erweiterungsstrategie und des Sonderberichts der Kommission über die Fähigkeit der EU zur Integration neuer Mitglieder eine eingehende Aussprache zum Thema Erweiterung geführt. Der Europäische Rat ist sich darin einig, dass die auf Konsolidierung, Konditionalität und Kommunikation gestützte Erweiterungsstrategie, verbunden mit der Fähigkeit der EU zur Integration neuer Mitglieder, die Grundlage für einen erneuerten Konsens über die Erweiterung bildet. Die EU hält an ihren Zusagen gegenüber den im Erweiterungsprozess befindlichen Ländern fest.
5. Die Erweiterung ist ein Erfolg für die Europäische Union und für ganz Europa. Sie hat zur Überwindung der Teilung Europas und zu Frieden und Stabilität auf dem ganzen Kontinent beigetragen. Sie hat Reformen bewirkt und die gemeinsamen Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit und der Marktwirtschaft gefestigt. Der größere Binnenmarkt und die größere wirtschaftliche Zusammenarbeit haben zur Steigerung von Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit geführt und die erweiterte EU in die Lage versetzt, besser auf die Herausforderungen der Globalisierung zu reagieren. Dank der Erweiterung hat die EU auch in der Welt an Gewicht gewonnen und ist zu einem stärkeren internationalen Partner geworden.
6. Damit die Europäische Union ihre Fähigkeit zur Integration neuer Mitglieder bewahren kann, müssen die beitretenden Länder bereit und in der Lage sein, die mit der Mitgliedschaft in der Union verbundenen Pflichten uneingeschränkt wahrzunehmen, und die Union ihrerseits muss zu effizienter Arbeit und Weiterentwicklung fähig sein. Beide Aspekte sind unerlässlich, um die breite und anhaltende Zustimmung der Öffentlichkeit sicherstellen zu können; diese sollte ferner durch größere Transparenz und verbesserte Kommunikation gefördert werden.
7. Der Europäische Rat bekräftigt, dass die EU bei ihren Zusagen bezüglich der laufenden Beitrittsverhandlungen bleibt. Die vor kurzem erweiterten Regeln für den Beitrittsprozess sehen eine strikte Konditionalität in allen Phasen der Verhandlungen vor. Der Europäische Rat stimmt den Verbesserungen zu, die die Kommission in Bezug auf die Verhandlungsführung und die Qualität der Verhandlungen vorgeschlagen hat. Dementsprechend werden schwierige Fragen, wie beispielsweise die Reform von Verwaltung und Justiz und die Bekämpfung der Korruption, frühzeitig behandelt. Außerdem fließen die Ergebnisse des politischen und wirtschaftlichen Dialogs in die Beitrittsverhandlungen ein. Das Tempo des Beitrittsprozesses hängt von den Ergebnissen der Reformen in dem Land, mit dem verhandelt wird, ab, wobei jedes Land für sich beurteilt wird. Die Union wird erst dann Termine für einen Beitritt festlegen, wenn die Verhandlungen kurz vor dem Abschluss stehen.
8. Der Europäische Rat bekräftigt erneut, dass die Zukunft der westlichen Balkanstaaten in der Europäischen Union liegt. Er erinnert daran, dass das Vorankommen der einzelnen Länder auf dem Weg in die Europäische Union von ihren jeweiligen Bemühungen abhängt, die Kopenhagener Kriterien und die Bedingungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses zu erfüllen. Bei der Prüfung des Beitrittsantrags eines Landes ist eine zufrieden stellende Bilanz bei der Einhaltung seiner Verpflichtungen aus dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen, einschließlich der handelsbezogenen Bestimmungen, ein wesentliches Element für die EU.
9. Der Europäische Rat weist darauf hin, dass es wichtig ist, dafür zu sorgen, dass die EU die eigene Entwicklung fortsetzen und vertiefen kann. Das Tempo der Erweiterung muss der Fähigkeit der Union zur Aufnahme neuer Mitglieder Rechnung tragen. Der Europäische Rat fordert die Kommission auf, in ihrer Stellungnahme zu dem Antrag eines Landes auf Aufnahme und auch im Laufe der Beitrittsverhandlungen Bewertungen der Folgen für die wichtigsten Politikbereiche vorzunehmen. Bei fortschreitender Erweiterung der Union kann die europäische Integration nur erfolgreich sein, wenn die Organe der EU weiterhin effizient funktionieren und die Politik der EU auf nachhaltige Weise weiterentwickelt und finanziert wird.
Türkei
10. Der Europäische Rat schließt sich den Schlussfolgerungen zur Türkei an, die der Rat (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) am 11. Dezember 2006 angenommen hat.
Kroatien
11. Der Europäische Rat schließt sich den Schlussfolgerungen zu Kroatien an, die der Rat (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) am 11. Dezember 2006 angenommen hat.
Westliche Balkanstaaten
12. Der Europäische Rat stellt fest, dass der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien der Status eines Bewerberlandes in Anerkennung ihrer Reformleistungen verliehen wurde. Der Europäische Rat fordert das Land auf, das Reformtempo in den zentralen Bereichen zu erhöhen und die in der Europäischen Partnerschaft festgelegten Prioritäten umzusetzen, um im Beitrittsprozess weiter voranzukommen.
13. Der Europäische Rat begrüßt, dass mit allen Ländern der Region Verhandlungen über Visumerleichterungen und Rückübernahme aufgenommen wurden, die so bald wie möglich abgeschlossen werden sollten. Durch den Abschluss entsprechender Abkommen werden die Kontakte zwischen den Menschen in der EU und den westlichen Balkanstaaten gefördert und die Möglichkeiten zu reisen, insbesondere für die jüngere Generation, verbessert. Der Europäische Rat, der auf die Agenda von Thessaloniki hinweist, ist sich auch bewusst, dass die Menschen in den westlichen Balkanstaaten großen Wert auf die Aussicht auf ein visumfreies Reisen legen. Der Europäische Rat unterstreicht überdies, dass er es für wünschenswert hält, die Kontakte zwischen den Menschen auch dadurch zu fördern, dass mehr Stipendien für die Studierenden aus der Region bereitgestellt werden.
14. Der Europäische Rat begrüßt die Fortschritte beim Mitteleuropäischen Freihandelsabkommen (CEFTA), das am 19. Dezember in Bukarest unterzeichnet wird, und hofft auf ein integratives regionales Handelsabkommen. Das neue CEFTA wird sowohl in wirtschaftlicher als auch in politischer Hinsicht einen wesentlichen Schritt nach vorn darstellen.
15. Ein Beitritt Serbiens zur Europäischen Union wird nach wie vor begrüßt. Der Europäische Rat bekräftigt unter Hinweis auf seine Erklärung zu den westlichen Balkanstaaten vom Juni 2006 erneut, dass er sich weiterhin für den europäischen Kurs Serbiens einsetzt und diesen unterstützt. In diesem Zusammenhang fordert er die serbischen Behörden auf, ihre Bemühungen im Hinblick auf die Erfüllung der notwendigen Bedingungen zu verstärken; dazu gehört insbesondere die uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien. Der Europäische Rat ist zuversichtlich, dass Serbien in Anbetracht seiner beträchtlichen institutionellen Kapazität in der Lage sein wird, seine Vorbereitungen auf dem Weg in die EU zu beschleunigen, sobald die Verhandlungen zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen wieder aufgenommen werden.
LINK zum Thema
Enlargement Strategy and Progress Reports 2006
Am 8. November 2006 hat die EU-Kommission ihre Berichte zu den Fortschritten der Länder der EU-Beitrittskandidaten und der Länder der potenziellen EU-Beitrittskandidaten im Erweiterungs- und Annäherungsprozess sowie ein Papier zur Erweiterungsstrategie 2006-2007 veröffentlicht. Diese Berichte und Papiere sowie die PresseInformationen der EU-Kommission vom 8. November 2006 dazu können über diese Seite der EU-Kommission auch in deutscher Sprache abgerufen werden.





