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Mehr Demokratie wagen
Die Wirtschaftskrise, in der sich alle Mitgliedsländer seit der Ölkrise Mitte der 70er Jahre befanden, erhöhte den Reformdruck. Es folgten intensive Debatten über das institutionelle Gefüge und den Haushalt der Gemeinschaft. Die Folge waren wichtige Weichenstellungen in den 80er Jahren: In diesem Jahrzehnt wurde der Binnenmarkt vorbereitet, der bis heute ein wichtiger, wenn nicht der wichtigste Wirtschaftsmotor für die Konjunktur in den Mitgliedstaaten ist. Die Schaffung des Europäischen Währungssystems trug zur Konsolidierung des Zusammenhalts bei. Das noch junge Europäische Parlament mauserte sich in wenigen Jahren vom Zuhörer zum Mitgesetzgeber.
Im Juni 1979 wählten die Bürger erstmals direkt ihre Europaabgeordneten. Bis dahin waren die Mitglieder der so genannten Parlamentarischen Versammlung von ihren nationalen Parlamenten delegiert worden. Die erste Direktwahl geht auf einen Beschluss zurück, den die Außenminister der damals neun Mitgliedstaaten am 20. September 1976 gefasst hatten. Der Begriff von einem Europa der Bürger kam auf.
Die Themen, mit denen die Europakandidaten im Frühjahr 1979 in den Wahlkampf zogen, haben ihren aktuellen Bezug nicht verloren: Sie warben für ihre Partei und Europa als Garanten für Frieden und Freiheit, als eine Chance auf Wirtschaftswachstum und somit auf neue Arbeitsplätze. Die Forderung nach einer gemeinsamen Energiepolitik und Umweltthemen eroberten sich ihren Platz in den Wahlprogrammen. Die Auswahl politischer Themen lässt sich aus Ereignissen der Zeit ableiten: Die Ölkrise war in frischer Erinnerung, führte sie doch den Europäern die wachsende Abhängigkeit von Energiequellen außerhalb ihrer politischen Reichweite vor Augen. Zunehmende Luft- und Gewässerverschmutzung machte bewusst, dass solche Probleme nicht innerhalb nationaler Grenzen aus der Welt zu schaffen waren. Auch kriegerische Konflikte prägten die Nachrichten: Der politische Umsturz im Iran 1979, im gleichen Jahr der Einmarsch der Sowjetunion in Afghanistan. 1981 wurde in Polen das Kriegsrecht verhängt, ein Jahr später stritt Großbritannien militärisch mit Argentinien um die Falklandinseln.
Die Gründerstaaten hatten sich zwar zusammengetan, um den Frieden in Europa dauerhaft zu sichern. Doch ist dieser nicht zum Selbstläufer geworden, sondern muss immer wieder neu abgesichert werden. Die bestehenden Verträge waren darauf ausgerichtet, die Wirtschaftskräfte ihrer Mitglieder zu bündeln, jedoch nicht, um außenpolitisch zu reagieren.
Finanzierungsprobleme
Doch nicht die Außenpolitik, sondern die Landwirtschaftspolitik prägte das Bild der Gemeinschaft. Preis- und Mengengarantien für Agrarprodukte hatten über die Jahre zu Überschüssen und tiefen Löchern im Gemeinschaftshaushalt geführt. Die Mitgliedstaaten bestimmten über die Ausrichtung der Subventionen und taten sich schwer, eine Marktordnung zu begraben, die einst darauf ausgerichtet war, die Unterversorgung des Marktes mit europäischen Agrarerzeugnissen auszugleichen. Dieses Ziel war eindeutig erreicht worden. Zu den ohnehin bestehenden Finanzierungsproblemen der Gemeinschaft kam die Forderung der 1979 ins Amt gewählten britischen Premierministerin Margaret Thatcher nach einem Rabatt für ihr Land. Großbritannien, Irland und Dänemark hatten 1973 die Gemeinschaft auf neun Mitgliedstaaten erweitert. Acht Jahre später eröffnete Griechenland die Runde der Süderweiterung. Fünf Jahre danach kamen Spanien und Portugal hinzu. Die Aussicht auf Mitgliedschaft hatte wesentlich zur Stabilisierung dieser vergleichsweise jungen Demokratien beigetragen.
Die Integration hatte aber auch eine Kehrseite: In der europäischen Gesetzgebung, an der das Europäische Parlament nur indirekt beteiligt war, galt damals das Prinzip der Einstimmigkeit bei Ministerratsbeschlüssen. Doch es waren zahlreiche Initiativen notwendig, um den Reformstau mit Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) am 1. Juli 1987 vorläufig aufzulösen. Weil sich der Prozess über Jahre hinzog und Beitrittskandidaten auf eine baldige Aufnahme drängten, wurde die Frage "Erweiterung oder Vertiefung?" diskutiert. Die 1957 gegründete Wirtschaftsgemeinschaft in eine Europäische Union münden zu lassen, kam als Idee bereits in den frühen 70er Jahren auf. Konkretisiert wurde sie Ende 1975 im Bericht des damaligen belgischen Premierministers Leo Tindemans. Weder sein Vorstoß noch ein 1976 vom Europäischen Rat verabschiedeter Rahmenplan zur Entwicklung einer Europäischen Union brachten aber Tempo in den Reformprozess.
Neuer Schwung mit Jacques Delors
Nun unternahmen der deutsche Außenminister Hans-Dietrich Genscher und sein italienischer Amtskollege Emilio Colombo einen erneuten Anlauf in Richtung EU. Ihre am 6. November 1981 dem Europäischen Parlament vorgelegte Genscher-Colombo-Initiative ist eine Grobskizze des über zehn Jahre später unterzeichneten Vertrags über die Europäische Union. Aber auch das noch junge Europäische Parlament (EP) steuerte mit einem am 14. Februar 1984 verabschiedeten Entwurf für einen Vertrag zur Gründung der Europäischen Union Mosaiksteine für den nächsten Integrationsschritt bei. Die Mitgliedstaaten nahmen die Parlamentsinitiative nicht nur zur Kenntnis, sondern setzten ein Gremium ein, das die institutionellen Vorschläge auf ihre Realisierbarkeit prüfte. Der daraus hervorgegangene Dooge-Bericht schlug eine Regierungskonferenz vor, um einen EU-Vertrag auszuhandeln. Der Zwischenschritt zum Unionsvertrag war die Einheitliche Europäische Akte (EEA).
Frischen Schwung brachte 1985 der neue Kommissionspräsident Jacques Delors mit seinem Weißbuch zum Binnenmarkt. Rund 280 Regelungen waren darin aufgezählt, die für die Verwirklichung des gemeinsamen Marktes notwendig waren. Am 1. Januar 1993 wurde ein grenzenloser Binnenmarkt für 457 Millionen Europäer Wirklichkeit. Jacques Delors wurde der bekannteste Europäer und sein Schlagwort von einem "Europa ohne Grenzen" war populär. Dazu aber mussten die Institutionen und das Gesetzgebungsverfahren reformiert werden. Das geschah mit der EEA, der ersten großen Vertragsreform. Ein zentraler Punkt war die Abschaffung des Vetorechts einzelner Staaten in der Binnenmarktgesetzgebung, wobei allerdings zahlreiche Ausnahmen bestehen blieben, und die Einbindung des Europäischen Parlaments ins Gesetzgebungsverfahren. Mit der EEA wurde aus der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft die Europäische Gemeinschaft, nicht aber die Europäische Union. Das geschah erst im nächsten Reformschritt, der vor allem durch die poltischen Veränderungen in Mittel- und Osteuropa ausgelöst worden war. Die Frage nach "Erweiterung oder Vertiefung" stellte sich Ende der 80er, Anfang der 90er Jahre nicht mehr. 1990 beriefen die mittlerweile zwölf Mitgliedstaaten eine Regierungskonferenz ein, die die nächste Vertragsreform ausarbeiten sollte.
Der Maastricht-Vertrag
Am 7. Februar 1992 setzten die Staats- und Regierungschefs im holländischen Maastricht ihre Unterschrift darunter. Der Vertrag über die Europäische Union brachte den Unionsbürgern nicht nur den Euro, den in der Öffentlichkeit berühmtesten Teil des Vertragswerks. Während die Einheitliche Europäische Akte als Vertragsreform die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit kaum auf sich zog, war die öffentliche Meinung über das Vertragswerk von Maastricht gespalten. Die Unionsbürgerschaft reichte den Bürgern nicht aus, um die Weiterentwicklung zu einer politischen Union zu akzeptieren. Hinzu kamen Vorbehalte gegen die Einführung des Euro. In Dänemark akzeptierte die Bevölkerung den Vertrag erst in einer zweiten Volksabstimmung, so dass dieser erst mit Verspätung am 1. November 1993 in Kraft treten konnte. Der Maastricht-Vertrag legt die Vorschriften für die gemeinsame Währung, für die Außen- und Sicherheitspoiltik und die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres fest. Die Europäische Gemeinschaft heißt nun offiziell "Europäische Union".
Quelle der vorstehenden Informationen:
Themenheft Nr. 18 "50 Jahre Römische Verträge" vom Januar 2007 der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.
LINKS zum Thema
Die EU im Überblick: Verträge und Recht
Informationen vom EUROPA-Server der Europäischen Union zu den EU-Verträgen.
Extern: Informationen...
Die Verträge von Rom
Der Vertrag von Rom zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) wurde am 25. März 1957 unterzeichnet und trat am 1. Januar 1958 in Kraft. Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomenergiegemeinschaft (Euratom) wurde zur gleichen Zeit unterzeichnet, weshalb beide Verträge gemeinsam als die "Verträge von Rom" bzw. als die "Römischen Verträge" bezeichnet werden.
Extern: Texte der Gründungsverträge...
