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Reform und Erweiterung
Die Union treibt ihre Integration voran und wächst - doch das Europa-Bewusstsein ihrer Bürger hält nicht Schritt. Auf diese Formel ließen sich die Jahre zwischen 1993 und 2007 bringen. Am Anfang stand das Beitrittsversprechen für die neuen Demokratien Mittel- und Osteuropas - und am Ende die Einführung des Euro als einheitliches Zahlungsmittel in 13 Ländern der Europäischen Union sowie die Erweiterung von 15 auf 27 Mitgliedstaaten. Dazwischen lag das Ringen um die politische Reform der Union, ohne die es keine Erweiterung geben sollte.
 

Die Konferenz von Maastricht hatte die europäische Integration schneller vorangetrieben, als dies vor dem Fall der Berliner Mauer im Jahre 1989 irgend jemand ahnen konnte. Angesichts der Balkan-Kriege war das auch nötig: Plötzlich schien nämlich der Eintritt Mittel- und Osteuropas in ein friedliches und prosperierendes Gesamteuropa nicht mehr so selbstverständlich. Der Rückfall Europas in Auseinandersetzungen der Nationalstaaten wurde wieder denkbar, entfacht durch soziale und ethnische Spannungen.
 
Der Binnenmarkt war vollendet. Die Gemeinschaft hatte sich von einer wirtschaftlich integrierten Vereinigung zu einer politischen Union weiterentwickelt, die durch den neu geschaffenen EU-Vertrag auch eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und eine Zusammenarbeit der Justiz- und Innenpolitik umfasst. Sie wurde zum Magneten für die mittel- und osteuropäischen Staaten. Nach dem Selbstverständnis des geeinten Europas führte der Weg dieser Staaten zu Demokratie und Marktwirtschaft in die Europäische Union. Nur so werde die Teilung Europas überwunden.
 
Der Gipfel von Kopenhagen 1993 eröffnete diesen Staaten die Beitrittsperspektive, sofern sie in der Lage waren, den gemeinschaftlichen Besitzstand der Rechte und Pflichten (acquis communautaire), die für alle Mitgliedstaaten verbindlich sind, zu übernehmen. Dies galt auch für den Beitritt Österreichs, Schwedens und Finnlands Anfang 1995. Doch bald war klar: Der Stand der Integration würde die Institutionen und Entscheidungsprozesse schnell überfordern. Der Kollaps war vorhersehbar, wenn die Erweiterung auf 25 oder gar 28 Mitglieder ohne grundlegende Reformen vollzogen würde. So setzte eine Reformdiskussion ein, die 1996 ihren Höhepunkt erreicht. Eine europäische "Reflexionsgruppe" sollte Vorschläge für die Reform des Maastrichter Vertrages machen. Doch die Regierungen ergingen sich in politischer Taktik. Jeder wartete ab, wie sich die Dinge entwickelten.
 
Die Union nimmt Tempo auf
Und diese entwickelten sich problematisch. Die Ratifizierung des Vertrags von Maastricht erwies sich als unerwartet schwierig - Volksentscheide über die Unionsordnung gab es in Dänemark, Irland und Frankreich. In Dänemark verweigerten die Bürger zunächst die Zustimmung. Europamüdigkeit machte sich breit, die Beteiligung an den Europawahlen sank. Der rasche Einigungsprozess hatte die Bürger nicht ausreichend eingebunden und war begleitet von wachsender Skepsis und Distanz gegenüber dem Tempo der Integration. Auch der Euro, für dessen Einführung der Zeitplan 1995 festgelegt wurde, war in den meisten Ländern zunächst unpopulär.
 
Vor diesem Hintergrund wurde mit der Vertragsrevision von Amsterdam 1997 der Versuch unternommen, die Werte und Erwartungen der Bürger einzubeziehen. Beschäftigung und Soziales rückten stärker in den Blickpunkt der Gemeinschaftspolitik. Die Zusammenarbeit in der Justiz- und Innenpolitik wurde vertieft, die Grundlage für eine gemeinsame Asyl- und Einwanderungspolitik gelegt. Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik repräsentiert seitdem unabhängig vom Ratsvorsitz ein ständiger "Hoher Vertreter". Das Verfahren der Mitentscheidung, das bereits durch den Vertrag von Maastricht eine Stärkung der Rolle des Europäischen Parlaments ermöglichte, wurde weiter ausgebaut. Als wichtige Entscheidung galt eine neue Flexibilitätsklausel im Vertragswerk: In einer künftigen erweiterten EU dürfen die Mitgliedstaaten das Tempo und die Ziele einer engeren Zusammenarbeit selbst bestimmen.
 
"Amsterdam" setzte das Signal für die Erweiterung der Union: Die EU beschloss, Beitrittsverhandlungen mit Polen, Ungarn, Tschechien, Slowenien, Estland und Zypern aufzunehmen. Mehr noch: 1999 entschied der Europäische Rat in Helsinki, neben den bereits laufenden Verhandlungen die Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien, Lettland, Litauen, Rumänien und der Slowakei zu beginnen und der Türkei den Kandidatenstatus zu geben. War dies der endgültige Abschied vom alten Europa, wie viele meinen? Die alten Visionen aus den 50er Jahren - Europäischer Bundesstaat oder europäischer Staatenbund - standen nicht mehr zur Debatte. Den Staatenbund hatte die EU mit ihren umfangreichen Kompetenzübertragungen und dichten Vernetzungen längst hinter sich gelassen. Die für einen Bundesstaat nötige Ordnungsidee und Bereitschaft zu Souveränitätsverzicht fehlte.
 
Kompromisse statt Visionen
Mangel an Reflexion und Zielperspektive einer großen europäischen Union monierte der prominente Europa-Experte Werner Weidenfeld. Eine Diagnose, die in den 90er Jahren von vielen gestellt wurde. Statt von gemeinsamer kultureller und historischer Identität Europas war immer öfter von Stabilität durch Prosperität die Rede. Die EU als sicherheitspolitische Macht - eine interessante Vision, aber vom alten Traum eines staatsähnlich geeinten Europas, das gar Gegengewicht zu USA und China werden könnte, ist das denkbar weit entfernt.
 
Die europäische Politik reagierte pragmatisch und schloss die notwendigen Kompromisse. Die Regierungskonferenz von Nizza leitete im Jahre 2000 weitere Schritte zu institutionellen Reformen ein. Sie eröffnete die Chance, ein verfassungsähnliches Dokument für die Europäische Union zu entwickeln. Die Regierungschefs beauftragten im Dezember 2001 einen Europäischen Konvent aus Parlamentariern und Regierungsvertretern unter der Leitung des früheren französischen Staatspräsidenten Valéry Giscard d’Estaing, die europäischen Verträge zu überarbeiten. Auch die deutschen Bundesländer waren an der Ausarbeitung beteiligt. Inzwischen aber hatte Europa noch einen weiteren beachtlichen Schritt getan: zum 1. Januar 2002 haben die Europäer ein Kernsymbol nationaler Identität - ihre Währungen - aufgegeben. Mit dem Euro sind mittlerweile 13 EU-Mitgliedstaaten ein Stück näher zusammengerückt.
 
Ein neuer Anlauf
Der Europäische Konvent legte 2003 den Entwurf eines Verfassungsvertrages vor. Als Hürden hatten sich die Festlegung auf eine Stimmenverteilung im Ministerrat erwiesen, aber auch Forderungen nach einem Gottesbezug in der Präambel. Am 29. Oktober 2004 wurde der "Vertrag über eine Verfassung für Europa" in Rom feierlich unterschrieben. Neben einer Präambel (ohne Gottesbezug) besteht er aus vier Teilen: Im ersten werden die "Grundsätze" der Europäischen Union beschrieben, im zweiten Teil ist die "Charta der Grundrechte" verankert. Der dritte Teil ist der umfangreichste: Die hier festgelegten Bestimmungen wurden aus dem EG-Vertrag übernommen. Der Konvent hat die bestehenden Paragraphen redaktionell angepasst und neu strukturiert. Die Übergangs- und Schlussbestimmungen im letzten Teil beschreiben im Wesentlichen die Verfahren bei künftigen Verfassungsänderungen.
 
Im November 2006 sollte die europäische Verfassung in Kraft treten. Die Regierungschefs gingen ursprünglich davon aus, dass zwei Jahre reichen müssten, um das Vertragswerk in allen 25 Mitgliedstaaten ratifizieren zu lassen. Das Nein der Franzosen und Niederländer Ende Mai, Anfang Juni 2005 brachte diesen Fahrplan allerdings gehörig durcheinander. Unmittelbar darauf beschloss der Europäische Rat, eine einjährige Pause einzulegen. Einen neuen Anlauf hat die deutsche EU-Ratspräsidentschaft unter Bundeskanzlerin Angela Merkel Anfang 2007 vorgenommen. Bis zur nächsten Europawahl im Jahr 2009 soll ein neuer Vertrag vorliegen, auch wenn dieser mit dem ursprünglichen Entwurf des Verfassungsvertrags nicht mehr in allen Teilen identisch ist.
 
Quelle der vorstehenden Informationen:
Themenheft Nr. 18 "50 Jahre Römische Verträge" vom Januar 2007 der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.


LINKS zum Thema


Die EU im Überblick: Verträge und Recht
Informationen vom EUROPA-Server der Europäischen Union zu den EU-Verträgen.
Extern: Informationen...
 
Die Verträge von Rom
Der Vertrag von Rom zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) wurde am 25. März 1957 unterzeichnet und trat am 1. Januar 1958 in Kraft. Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomenergiegemeinschaft (Euratom) wurde zur gleichen Zeit unterzeichnet, weshalb beide Verträge gemeinsam als die "Verträge von Rom" bzw. als die "Römischen Verträge" bezeichnet werden.
Extern: Texte der Gründungsverträge...
 
Eine Verfassung für Europa
Auf unseren Seiten finden Sie Hintergrundinformationen, Dokumente zum Download, weiterführende Links zum Verfassungsvertrag für die Europäische Union sowie Informationen zum Ratifizierungsverfahren. Informieren Sie sich über die EU-Verfassung.
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Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Text der Charta. Info-Heft aus der Reihe "Europa-Fokus Niedersachsen" vom Dezember 2000.
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