Europäisches Informations-Zentrum Niedersachsen
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EU-Gipfel von Brüssel am 29./30. Oktober 2009
Beim EU-Gipfel im Oktober 2009 in Brüssel sind sich die EU-Staats- und Regierungschefs über eine Forderung des tschechischen Präsidenten einig geworden. Damit ist nun der Weg frei für die Unterzeichnung des EU-Reformvertrages von Lissabon durch den Präsidenten der tschechischen Republik. Damit wäre das Ratifizierungsverfahren zum Lissabon-Vertrag in allen 27 Mitgliedstaaten der EU abgeschlossen.
 
Wir dokumentieren hier den entsprechenden Beschluss des EU-Gipfels von Brüssel am 29./30. Oktober 2009 im Wortlaut als Auszug aus den Beschlüssen des EU-Gipfels:
 
(aus der Einleitung:)
Der Europäische Rat hat hervorgehoben, dass die Union rasch Klarheit über ihren institutionellen Aufbau benötigt, um wirksam arbeiten zu können, und er hat der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass es zu einem raschen Abschluss des Ratifizierungsprozesses kommt, damit der Vertrag bis Ende des Jahres in Kraft treten kann. (...)
 
I. Institutionelle Fragen
  1. Der Europäische Rat begrüßt, dass Deutschland, Irland und Polen den Vertrag von Lissabon ratifiziert haben, was bedeutet, dass der Vertrag nun von der Bevölkerung oder den Parlamenten aller 27 Mitgliedstaaten gebilligt wurde.

  2. Der Europäische Rat erinnert daran, dass es für das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon erforderlich ist, dass jeder der 27 Mitgliedstaaten diesen Vertrag nach seinen jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften ratifiziert. Er bekräftigt seine Entschlossenheit, dafür zu sorgen, dass der Vertrag bis Ende 2009 in Kraft tritt, damit er seine Wirkung in Zukunft entfalten kann.

    Auf dieser Grundlage sind die Staats- und Regierungschefs unter Berücksichtigung des Standpunkts der Tschechischen Republik übereingekommen, dass sie das in Anhang I enthaltene Protokoll zum Zeitpunkt des Abschlusses des nächsten Beitrittsvertrages und im Einklang mit ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beifügen.

    In diesem Zusammenhang bestätigt der Europäische Rat in Bezug auf die rechtliche Anwendung des Vertrags von Lissabon und seine Beziehung zu den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten, dass

    • a) im Vertrag von Lissabon Folgendes vorgesehen ist: "Alle der Union nicht in den Verträgen übertragenen Zuständigkeiten verbleiben bei den Mitgliedstaaten." (Artikel 5 Absatz 2 EGV),

    • b) die Charta "für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips und für die Mitgliedstaaten ausschließlich bei der Durchführung des Rechts der Union [gilt]." (Artikel 51 Absatz 1 der Charta).

  3. Der Europäische Rat nimmt Kenntnis von den Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon (Dok. 14928/09). Er billigt den Bericht des Vorsitzes über Leitlinien für den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) (Dok. 14930/09) und ersucht den künftigen Hohen Vertreter, möglichst bald nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon einen Vorschlag über die Organisation und die Arbeitsweise des EAD vorzulegen, der dann spätestens Ende April 2010 vom Rat angenommen werden sollte. In diesem Zusammenhang ist er sich auch bewusst, dass die Europäische Union als globaler Akteur - in ihren Beziehungen zu strategischen Partnern, in ihrer Nachbarschaft und in Konfliktgebieten - ihre Fähigkeiten ausbauen und kohärenter und strategischer handeln muss, wie in der Europäischen Sicherheitsstrategie hervorgehoben wurde.
(…)


DOWNLOAD zum Thema


Beschlüsse des Europäischen Rates
Schlussdokument (Schlussfolgerungen) der Tagung des Europäischen Rates der Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Mitgliedstaaten am 29./30. Oktober 2009 in Brüssel als PDF-Dokument in deutscher Sprache.


LINK zum Thema


Ratifizierung des Vertrages
Der EU-Vertrag von Lissabon kann erst dann in Kraft treten, wenn er von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ratifiziert worden ist. Das soll bis Anfang 2009 der Fall sein, damit der Vertrag noch vor der Europawahl im Juni 2009 in Kraft treten kann. Informationen zum Stand der Ratifizierung.