![]() | Europäisches Informations-Zentrum Niedersachsen Niedersächsische Staatskanzlei Aegidientorplatz 4 - 30159 Hannover E-mail: eiz@stk.niedersachsen.de | Internet: www.eiz-niedersachsen.de |
Ein neuer Vertrag für EUropa
Von der geplanten EU-Verfassung zum "Vertrag von Lissabon"
Die rechtliche Grundlage für die Europäische Union (EU) sind eine Reihe von Verträgen. Diese Verträge werden auch als "EU-Verträge" oder "EU-Vertragswerk" bezeichnet und wurden zwischen den Mitgliedsländern der Europäischen Union abgeschlossen.
Die Europäische Union hat heute 27 Mitgliedsländer. In den nächsten Jahren sollen weitere Länder Mitglied der EU werden. Damit die größer werdende Europäische Union auch weiterhin gut arbeiten kann, müssen die EU-Verträge überarbeit und an die neuen Verhältnisse angepasst werden.
Deshalb hatten die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsländer bereits im Dezember 2001 beschlossen, dass die Europäische Union anstelle der bisherigen EU-Verträge eine "Verfassung" bekommen soll. Mit der Ausarbeitung des Entwurfs dieser Verfassung wurde ein extra eingesetztes Gremium beauftragt - der "Europäische Konvent" (auch EU-Konvent genannt). Und zum Präsidenten des EU-Konvents wurde der ehemalige französische Staatspräsident Valéry Giscard d'Estaing ernannt.
| Dieser EU-Konvent nahm im Februar 2002 in Brüssel seine Arbeit auf. Für Deutschland hatten die Bundesregierung, der Deutsche Bundestag und der Bundesrat jeweils einen Vertreter in den Konvent entsandt.
Im Juli 2003 hat der Konvent seinen Vorschlag für eine Verfassung der Europäischen Union verabschiedet und den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsländer vorgelegt. Damit war die Arbeit des Europäischen Konvents beendet. |
Im Juni 2004 einigten sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsländer auf einer Sitzung in Brüssel auf den endgültigen Verfassungsentwurf. Dabei übernahmen sie den Vorschlag des EU-Konvents mit ein paar Änderungen.
| Am 29. Oktober 2004 haben die Staats- und Regierungschefs der damals 25 EU-Mitgliedsländer und Vertreter der vier Länder, die der EU in den nächsten Jahren beitreten wollen (Beitrittskandidaten: Bulgarien, Kroatien, Rumänien, Türkei) in Rom die Verfassung feierlich unterzeichnet. Übrigens: Bulgarien und Rumänien sind inzwischen (seit dem 1. Januar 2007) Mitgliedsländer der EU.
Die italienische Hauptstadt Rom wurde deshalb für die Unterzeichnung gewählt, weil hier im Jahr 1957 zwei der wichtigen EU-Verträge unterzeichnet worden sind, die man deshalb auch als "Römische Verträge" bezeichnet, und mit denen die damalige Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gegründet worden war. Diese "Römischen Verträge" sind sozusagen die "Gründungsurkunden" der heutigen Europäischen Union. |
|
Wie sollte es (eigentlich) weiter gehen?
Damit die Verfassung der Europäischen Union nach ihrer Unterzeichnung in Rom auch tatsächlich hätte in Kraft treten können, sollten alle EU-Mitgliedsländer der Verfassung zustimmen (das nennt man "Ratifizierung"). Und das sollte - eigentlich - bis zum Oktober 2006 erledigt sein. Weil jedoch in Volksabstimmungen in Frankreich (am 29. Mai 2005) und in den Niederlanden (am 1. Juni 2005) die Verfassung abgelehnt wurde, verschob sich das Ratifizierungsverfahren.
Nach einer "Denkpause" wurde dann von den Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten am 21./22. Juni 2007 bei einem EU-Gipfel in Brüssel beschlossen, jetzt - anstelle der geplanten "EU-Verfassung" - einen neuen EU-Vertrag auszuarbeiten. Mit diesem neuen Vertrag soll die Europäische Union so reformiert (beziehungsweise modernisiert) werden, dass sie auch künftig mit mehr als 27 Mitgliedsländern arbeiten kann. Deshalb spricht man auch vom geplanten "Reformvertrag" der EU.
Regierungskonferenz verhandelte über neuen Vertrag
Über den neuen EU-Vertrag wurde im Jahr 2007 zwischen den EU-Mitgliedsländern verhandelt. Die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten hatten damit eine spezielle "Regierungskonferenz" aller EU-Staaten beauftragt. Diese Konferenz hatte Ende Juni 2007 ihre Arbeit aufgenommen und bis Ende 2007 den Entwurf für einen neuen EU-Vertrag ausgearbeitet.
An der Regierungskonferenz waren - neben den EU-Staaten - auch das Europäische Parlament und die Europäische Kommission beteiligt.
Der "Vertrag von Lissabon"
![]() Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier unterzeichnen in Lissabon für Deutschland den EU-Reformvertrag. |
Was regelt der Vertrag von Lissabon?
Mit dem EU-Reformvertrag (Vertrag von Lissabon) werden die vorhandenen EU-Verträge überarbeitet und modernisiert. Mit dieser Modernisierung der rechtlichen Grundlagen soll die Europäische Union fit gemacht werden für das 21. Jahrhundert. Eine Gemeinschaft mit 27 Mitgliedsländern, die in den nächsten Jahrzehnten noch wachsen kann, braucht moderne Regeln, damit sie weiter funktioniert.
Die wichtigsten neuen Regelungen des EU-Reformvertrages von Lissabon sind:
- Die im Jahr 2000 in Nizza von den damaligen EU-Mitgliedsländern unterzeichnete "Charta der Grundrechte der Europäischen Union" (auch EU-Grundrechtecharta genannt) wird für alle EU-Mitgliedsländer (mit Ausnahme von Großbritannien und Polen) rechtsverbindlich. Damit können alle EU-Bürgerinnen und -Bürger ihre Menschenrechte (Grundrechte für ältere Menschen, für Kinder, für Familien) jetzt auch direkt vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg einklagen.
- Die Demokratie in der Europäischen Union wird verbessert und das "Volksbegehren" eingeführt. Bei einem Volksbegehren können Bürgerinnen und Bürger in der EU eine Million Unterschriften sammeln und damit die Europäische Kommission in Brüssel auffordern, einen Gesetzesvorschlag zu machen.
- Die Rechte des Europäischen Parlaments werden erheblich ausgeweitet. So kann das Europaparlament künftig in fast allen Bereichen der EU-Gesetze mit entscheiden (wo das Parlament voher nur Stellung nehmen konnte). Auch bestimmt das Parlament künftig bei der Zusammensetzung der Europäischen Kommission mit. Der Präsident der Europäischen Kommission wird künftig vom Europaparlament gewählt. Gleichzeitig wird das Europäische Parlament verkleinert – von 785 Abgeordnete auf 750 Abgeordnete und seinen Präsidenten.
- Die nationalen Parlamente in den Mitgliedsländern der Europäischen Union erhalten durch den neuen EU-Vertrag auch mehr Rechte in EU-Fragen. Sie können dann zum Beispiel gegen ein neues EU-Gesetz Einspruch einlegen, wenn sie nationale Zuständigkeiten gefährdet sehen.
- Bisher wehseln sich die Regierungschefs der EU-Mitgliedsländer alle sechs Monate im Vorsitz (als Präsidentin oder Präsident) im Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsländer (= EU-Ratspräsidentschaft) nach einem festgelegten Fahrplan ab. Künftig wird es eine EU-Ratspräsidentin oder einen EU-Ratspräsidenten geben, der zweieinhalb Jahre lang im Amt bleibt. Sie oder er bereitet dann die Tagungen des Europäischen Rates vor und leitet diese Tagungen, die vier Mal im Jahr stattfinden.
- Nach dem neuen EU-Vertrag stellt ab dem Jahr 2014 nicht mehr jedes EU-Mitgliedsland eine EU-Kommissarin oder einen EU-Kommissar. Nur zwei Drittel der EU-Länder sind dann in der Europäischen Kommission in Brüssel verteten. Bei (derzeit) 27 EU-Ländern wären das dann nur noch 18 EU-Kommissare.
- Für die Außenbeziehungen der Europäischen Union wird ein "EU-Außenminister" berufen, der aber nicht so heißt. Er nennt sich "Hoher Vertreter", ist Vizepräsident der Europäischen Kommission in Brüssel und leitet die regelmäßigen Treffen der Außenminister der EU-Mitgliedsländer.
- Im Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs und im EU-Ministerrat wird ab dem Jahr 2014 nach neuen Regeln abgestimmt, was die Arbeit erleichtert.
Ratifizierung des Vertrages von Lissabon
Damit der in Lissabon unterzeichnete EU-Reformvertrag (bzw. der Vertrag von Lissabon) in Kraft treten konnte, mussten alle 27 Mitgliedsländer der Europäischen Union zustimmen (= Ratifizierung).
Nach einigen Problemen verzögerte sich das Verfahren für die Zustimmung zum Liddabon-Vertrag bis ins Jahr 2009 hinein. Nachdem alle EU-Mitgliedsländer zugestimmt hatten, konnte der EU-Reformvertrag dann am 1. Dezember 2009 in Kraft treten.




