Europäisches Informations-Zentrum Niedersachsen
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Erweiterung der EU
Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union hat sich auf seiner Tagung am 15./16. Juni 2006 in Brüssel unter anderem mit der geplanten EU-Erweiterung befasst.
 
Hier finden Sie den Beschluss des Europäischen Rates dazu im Wortlaut:
 
III. AUSBLICK AUF DIE ZUKUNFT
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b) Erweiterung
 
50. Der Europäische Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Außenminister auf ihren informellen Treffen am 11. März 2006 in Salzburg und am 27./28. Mai 2006 in Klosterneuburg erste Gespräche über die Erweiterung geführt haben. Er kommt überein, dass diese allgemeinen Beratungen im zweiten Halbjahr 2006 fortgesetzt und vertieft werden.
 
51. Die Erweiterung hat sich als historische Chance erwiesen, Frieden, Sicherheit, Stabilität, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie Wachstum und Wohlstand in der gesamten Europäischen Union zu gewährleisten. Sie trägt zudem dazu bei, dass die EU die Wettbewerbsfähigkeit und Dynamik ihrer Wirtschaft steigern und die Herausforderungen der Globalisierung und des weltweiten Wandels besser bewältigen kann. Der Europäische Rat begrüßt in diesem Zusammenhang den Kommissionsbericht über den wirtschaftlichen Erfolg der historischen fünften Erweiterung der Union, die den Beitritt Bulgariens und Rumäniens als integralen Bestandteil einschließt.
 
Bulgarien und Rumänien
52. Die Union hat das gemeinsame Ziel, Bulgarien und Rumänien im Januar 2007 als neue Mitglieder zu begrüßen, sofern sie dafür bereit sind. Aufgrund des Monitoringberichts der Kommission vom Mai 2006 bestätigt der Europäische Rat diesen Standpunkt. Er würdigt die Reformanstrengungen, die Bulgarien und Rumänien in letzter Zeit unternommen haben, und fordert beide Länder auf, ihre Bemühungen noch energischer fortzusetzen, um die noch verbleibenden Probleme, auf die die Kommission in ihrem Bericht vom Mai 2006 hingewiesen hat, unverzüglich und entschlossen anzugehen. Der Europäische Rat ist nach wie vor davon überzeugt, dass beide Länder mit dem erforderlichen politischen Willen die festgestellten Defizite beseitigen und somit wie geplant am 1. Januar 2007 beitreten können. Er begrüßt daher die Absicht der Kommission, ihre nächsten Monitoringberichte spätestens Anfang Oktober vorzulegen. Er fordert die Mitgliedstaaten auf, die Ratifizierung des Beitrittsvertrags rechtzeitig abzuschließen.
 
Allgemeine Fragen in Zusammenhang mit künftigen Erweiterungen
53. Der Europäische Rat bekräftigt, dass er bestehende Verpflichtungen einhalten wird, und er betont, dass alle Anstrengungen unternommen werden müssen, um den Zusammenhalt der Union zu wahren und sicherzustellen, dass sie weiterhin wirksam funktioniert. Es ist wichtig, dass die Union in der Zukunft bei einer Erweiterung in politischer, finanzieller und institutioneller Hinsicht arbeitsfähig bleibt und das gemeinsame europäische Projekt weiter vertiefen kann. Daher wird der Europäische Rat auf seiner Tagung im Dezember 2006 alle Fragen erörtern, die sich in Zusammenhang mit künftigen Erweiterungen stellen, darunter auch die Fähigkeit der Union, neue Mitglieder aufzunehmen, sowie weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der Qualität des Erweiterungsprozesses auf der Grundlage der bisherigen positiven Erfahrungen. Er erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass das Tempo der Erweiterung der Aufnahmefähigkeit der Union Rechnung tragen muss. Die Kommission wird ersucht, gleichzeitig mit ihren jährlichen Berichten über die Fortschritte bei den Erweiterungs- und Heranführungsprozessen auch einen Sonderbericht über alle einschlägigen Aspekte im Zusammenhang mit der Aufnahmefähigkeit der Union vorzulegen. Diese spezifi sche Analyse sollte auch den Aspekt umfassen, wie die Erweiterung zurzeit und in Zukunft von den Bürgern wahrgenommen wird, und sie sollte dem Erfordernis Rechnung tragen, dass der Erweiterungsprozess der Öffentlichkeit in der Union angemessen erläutert werden muss.
 
Türkei
54. Der Europäische Rat hat eine Bilanz der Fortschritte bei der analytischen Prüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands gezogen und begrüßt die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei über inhaltliche Fragen. Von der Türkei wird erwartet, dass sie die in den Verträgen niedergelegten Werte und Ziele sowie die darin verankerte Rechtsordnung teilt. Die Union wird die Türkei bei ihren Bemühungen um die Einhaltung der Unionsnormen und der mit der Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen, einschließlich der Kopenhagener Kriterien, unterstützen. Im Einklang mit früheren Schlussfolgerungen erinnert der Europäische Rat daran, dass bei den laufenden Verhandlungen die individuellen Leistungen eines jeden Beitrittslandes zugrunde gelegt werden und dass das Tempo der Verhandlungen davon abhängt, wie die einzelnen Länder bei ihren Beitrittsvorbereitungen gemessen an den im Verhandlungsrahmen niedergelegten Anforderungen vorankommen. Zu diesen Anforderungen gehört, dass die Türkei ihre Verpflichtungen aufgrund des Assoziierungsabkommens und seines Zusatzprotokolls erfüllt und die Bestimmungen der überarbeiteten Beitrittspartnerschaft anwendet; ob diese Verpfl ichtungen in vollem Umfang erfüllt sind, wird, wie in der Erklärung der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten vom 21. September 2005 vereinbart, im Jahr 2006 einer Bewertung unterzogen. Der Europäische Rat erinnert daran, dass der Rat im Laufe des Jahres 2006 die Fortschritte in allen einschlägigen Themenbereichen, die in der Erklärung aufgeführt sind, überprüfen wird. Der Europäische Rat ruft die Türkei auf, den Reformprozess zu intensivieren und ihn in vollem Umfang wirksam durchzuführen, so dass die Unumkehrbarkeit und die Dauerhaftigkeit der Reformen gewährleistet sind und auf dem Weg zur vollständigen Erfüllung der politischen Kriterien von Kopenhagen, einschließlich der Verpflichtung zu gutnachbarlichen Beziehungen, weitere Fortschritte erzielt werden. In diesem Zusammenhang sollten alle Maßnahmen vermieden werden, die den Prozess der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten beeinträchtigen könnten.
 
Kroatien
55. Der Europäische Rat hat eine Bilanz der Fortschritte bei der analytischen Prüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands gezogen und begrüßt die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Kroatien über inhaltliche Fragen. Von Kroatien wird erwartet, dass es die in den Verträgen niedergelegten Werte und Ziele sowie die darin verankerte Rechtsordnung teilt. Die Union wird Kroatien bei seinen Bemühungen um die Einhaltung der Unionsnormen und der mit der Mitgliedschaft verbundenen Verpfl ichtungen, einschließlich der Kopenhagener Kriterien und gutnachbarschaftlicher Beziehungen, unterstützen. Im Einklang mit früheren Schlussfolgerungen erinnert der Europäische Rat daran, dass bei den laufenden Verhandlungen die individuellen Leistungen eines jeden Beitrittslandes zugrunde gelegt werden und dass das Tempo der Verhandlungen davon abhängt, wie die einzelnen Länder bei ihren Beitrittsvorbereitungen gemessen an den im Verhandlungsrahmen niedergelegten Anforderungen vorankommen. Zu diesen Anforderungen gehört, dass die Verpflichtungen aufgrund des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens erfüllt und die Bestimmungen der überarbeiteten Beitrittspartnerschaft angewendet werden. Der Europäische Rat ermutigt Kroatien dazu, seine Reformanstrengungen fortzusetzen und sich um dauerhafte Fortschritte zu bemühen, was die Einhaltung der EU-Normen betrifft.
 
c) Westliche Balkanstaaten
56. Der Europäische Rat bekräftigt die europäische Perspektive der westlichen Balkanstaaten im Sinne des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses, der Agenda von Thessaloniki und der Salzburger Erklärung vom März 2006. Diesbezüglich bestätigt der Europäische Rat, dass die Zukunft der westlichen Balkanstaaten in der Europäischen Union liegt. Das Vorankommen der einzelnen Länder auf dem Weg in die Europäische Union hängt davon ab, wie gut sie jeweils die Bedingungen und Anforderungen erfüllen, die im Rahmen der Kopenhagener Kriterien und des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses festgelegt wurden und zu denen auch die uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien sowie die Aufrechterhaltung gutnachbarlicher Beziehungen zählen. Alle westlichen Balkanstaaten sind letztes Jahr auf dem Weg in Richtung EU ein gutes Stück vorangekommen, wobei entsprechend der Agenda von Thessaloniki die EU-Mitgliedschaft das Endziel darstellt. Der Europäische Rat würdigt die ersten Fortschritte bei der Umsetzung der Kommissionsmitteilung mit dem Titel "Der westliche Balkan auf dem Weg in die EU: Konsolidierung der Stabilität und Steigerung des Wohlstands". Die Europäische Union wird die westlichen Balkanstaaten weiterhin durch praktische Maßnahmen unterstützen, damit ihre europäische Perspektive greifbarer wird, und hofft, dass in naher Zukunft insbesondere in Bereichen wie regionaler Freihandel und Visumerleichterungen im Einklang mit der gemeinsamen Ausrichtung konkrete Ergebnisse erzielt werden. Der Europäische Rat begrüßt, dass die Kommission ihre Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank und anderen internationalen Finanzinstitutionen in den westlichen Balkanstaaten ausdehnen und intensivieren will, um geeignete Maßnahmen im Hinblick auf eine Finanzierungsfazilität für die westlichen Balkanstaaten zu ergreifen.
 


LINK zum Thema


Schlussfolgerungen des Vorsitzes
Über diese Seite der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland können in der Dokumentation Nr. 2/2006 vom 21. Juni 2006 in der Reihe der "EU-Nachrichten" alle Beschlüsse des Europäischen Rates der Staats- und Regierungschefs der EU am 15./16. Juni 2006 in Brüssel in einem Heft heruntergeladen werden.