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Stand der Information: Juni 2006
 
Umsatzsteuerbetrug stärker bekämpfen
Die EU-Kommission hat im Kampf gegen den Steuerbetrug in der Europäischen Union einen neuen Vorstoß unternommen. Am 31. Mai 2006 verabschiedete sie ein entsprechendes Arbeitspapier, das der für Steuern und Zollunion zuständige EU-Kommissar László Kovács vorgelegt hat. Darin schlägt die Kommission dem Rat, dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss eine koordinierte Strategie zu einer verbesserten Bekämpfung des Steuerbetrugs vor.
 
Steuerbetrug und Zollkriminalität erreichten mittlerweile ein Besorgnis erregendes Ausmaß, betonte Kovács. Laut Schätzungen entgehen den EU-Staaten durch Steuerbetrug zwischen 200 und 250 Milliarden Euro. Ein gemeinschaftliches Vorgehen auf EU-Ebene sei daher dringend erforderlich. "Ich fordere alle Beteiligten zu einer umfassenden Debatte auf, damit wir endlich eine wirksame Strategie für die Bekämpfung des Steuerbetrugs erhalten, ohne die Steuerbelastung für die Steuerpflichtigen zu erhöhen", sagte Kommissar Kovács. "Diese neue Strategie muss eine Reihe koordinierter Maßnahmen umfassen, darunter neue Methoden, die einer globalen Wirtschaft gerecht werden." Finanzverwaltung, Steuerprüfung und die Einziehung von Steuern liegen in erster Linie in der Verantwortung der Mitgliedstaaten. Die Kommission will daran auch nichts ändern. Allerdings ist das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes nur möglich, wenn sich die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten verbessert. Steuerbetrug beeinträchtigt den Binnenmarkt, weil er den Wettbewerb empfindlich stört.
 
Das Kommissionspapier stellt den so genannten Karussell-Betrug besonders heraus (siehe Interview unten). Schmuggel, Markenpiraterie und die Fälschung von Steuerpapieren bei Alkohol und Tabak haben ebenfalls stark zugenommen. Und: Betrug macht an EU-Außengrenzen nicht halt. Die Kommission plädiert dafür, in der Union keine Wirtschaftspartnerschaften mehr mit Drittstaaten zu schließen, ohne dass in den Verträgen die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern definiert ist. Zweiseitige Abkommen reichten da nicht aus.
 
Änderungen im Mehrwertsteuer-System
 
Die Kommission will außerdem über Änderungen im bestehenden Mehrwertsteuerrecht nachdenken. Im Gespräch ist zum Beispiel die Ausweitung des so genannten Reverse Charge-Modells. Dieses sieht vor, die Mehrwertsteuer lediglich einmal – und zwar am Ende der Lieferkette – zu erheben. Die Waren werden von Unternehmen zu Unternehmen zu Nettopreisen verkauft. Der Staat, in dem die Mehrwertsteuer erhoben wird, führt einen entsprechenden Anteil an die Finanzbehörden des Ursprungslandes ab.
 
Das System gilt bereits jetzt im europäischen Baugewerbe. Die wirtschaftlichen Folgen für Mittelstand und Handwerk sind nach Einschätzung der Kommission aber noch nicht genügend untersucht. Sie fürchtet, Reverse Charge könne auf eine Ungleichbehandlung von inländischen und nicht im Inland ansässigen Unternehmen hinaus laufen.
 
Neben einer Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit zielen die Vorschläge der Kommission auf verschärfte Rechtsvorschriften zur Beitreibung von Steuern, auf raschen Informationsaustausch bei erhöhtem Betrugsrisiko, auf verschärfte Kontrolle von „Risikogruppen“, und auf vereinfachte Steuererklärungspflichten für jene Unternehmen, die sich zu einer Partnerschaft mit der Finanzverwaltung verpflichtet haben. Die Kommission will zudem untersuchen, inwieweit es möglich ist, für den Bereich der Steuern von Erfahrungen aus dem Zollbereich zu profitieren. Auf diesem Gebiet führen die Mitgliedstaaten bereits einen Austausch von Risikoinformationen durch.
 


MWST-SÄTZE IN DEN MITGLIEDSTAATEN
 Normalsatz Ermäßigter Satz 
Dänemark 

25 

Schweden 

25 

6 / 12 

Finnland 

22 

8 / 17 

Polen 

22 

Belgien 

21 

Irland 

21 

13,5 

Portugal 

21 

5 / 12 

Italien 

20 

10 

Österreich 

20 

10 

Slowenien 

20 

8,5 

Ungarn 

20 

5 / 15 

Frankreich 

19,6 

5,5 

Griechenland 

19 

Niederlande 

19 

Slowakei 

19 

Tschechische Republik 

19 

Estland 

18 

Lettland 

18 

Litauen 

18 

5 / 9 

Malta 

18 

Großbritannien 

17,5 

Deutschland 

16 

7 

Spanien 

16 

Luxemburg 

15 

Zypern 

15 

5 / 8 

   
Stand: Januar 2006  Quelle: EU-Kommission 


Interview mit Wolfgang Schmitz, Sprecher des Zollkriminalamtes, Zentralstelle Zollfahndung in Deutschland. Das ZKA ist die nationale Kontaktstelle der europäischen Antibetrugsbehörde OLAF.
 
Wie entwickeln sich Zoll- und Steuerbetrug?
 
Es wird in allen Bereichen gefälscht, Steuerbetrug verübt und illegal importiert und exportiert – Textilien, Stahl, Lebensmittel. Die Anzahl der Verfahren ist 2005 um ein Drittel gestiegen. Beim Zigarettenschmuggel haben wir allein in Deutschland 735 Millionen unversteuerte Zigaretten sichergestellt. Das sind 75 Prozent mehr als 2004. Das meiste sind Markenfälschungen, die mit Giftstoffen verunreinigt sind.
 
Was versteht man unter Karussellbetrug?
 
Eine Firma kauft Waren auf und zahlt dafür die übliche Mehrwertsteuer. Wenn sie diese Waren in einen anderen EU-Staat exportiert, erstattet ihr der deutsche Fiskus die gezahlte Mehrwertsteuer. Karussellbetrug bedeutet jetzt: Die Ware wird nur zum Schein exportiert, indem man gefälschte Exportpapiere vorlegt. Oder sie geht an eine Scheinfirma und die schickt sie auf Schmuggelwegen wieder zurück. Das machen Ketten von Unternehmen gleich mehrfach, sie gründen Firmen, die sofort wieder verschwinden oder nutzen gnadenlos überlastete oder unerfahrene Finanzbehörden aus, indem sie ihnen falsche Papiere vorlegen.
 
Was halten Sie von einem System, bei dem nur einmal, und zwar vom Empfänger einer Ware, Mehrwertsteuer gezahlt wird?
 
Ich halte jedes System für besser, wenn es stärkere Kontrollen erlaubt. Ein solches System scheint mir auf jeden Fall weniger bürokratisch als das bisherige Verfahren, bei dem die Mehrwertsteuer gleich mehrfach bezahlt und erstattet werden kann.
 
Welche Chancen hat der aktuelle Vorstoß der EU-Kommission?
 
Wir brauchen ein besseres Informationssystem, das sieht die Kommission völlig richtig. Die Zollbehörden verfügen zum Beispiel bei der Ausfuhr erstattungsfähiger Waren über ein Early Warning System (EWS). Landwirtschaftliche Produkte, die aus der EU an Drittländer ausgeführt werden, haben Anspruch auf eine Ausfuhrerstattung, sie werden von der EU subventioniert. Die Zollbehörden sind über das EWS elektronisch vernetzt, um zu überprüfen, ob der Lkw mit seiner Rindfleischladung wirklich über die Grenze gefahren ist.
 
Brauchen wir so etwas wie Interpol für Steuerbehörden?
 
Aus dem Zollbereich kann ich sagen, dass sich die internationale Zusammenarbeit bewährt hat. Wir kooperieren mit der europäischen Anti-Betrugsbehörde OLAF, tauschen Informationen mit Interpol aus und arbeiten mit der Polizei zusammen. Weil die organisierten Banden heute nicht nur Zigaretten schmuggeln, sondern auch im Schleusergeschäft tätig sind, Steuerpapiere fälschen oder nachgemachte Waren einführen, wäre auch bei den Fiskalbehörden mehr Zusammenarbeit wünschenswert.
 
Quelle dieser Informationen:
"EU-Nachrichten" Nr. 22 vom 1. Juni 2006 der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland
 


Links zum Thema:
Steuerwesen: Europäische Kommission betont die Notwendigkeit einer kohärenten europäischen Strategie zur Bekämpfung des Steuerbetrugs vor
PresseInformation der EU-Kommission vom 31. Mai 2006.
Extern: PresseInformation...
 
EU coherent strategy against fiscal fraud
Memorandum der EU-Kommission vom 31. Mai 2006 mit Fragen und Antworten zum Thema.
Extern: Memo (en)...
 
Bekämpfung des Steuerbetrugs
Informationen der EU-Kommission über die EU-Strategie zur Bekämpfung des Steuerbetrugs. Über diese Seite kann die Mitteilung der EU-Komission vom 31. Mai 2006 (auch in deutscher Sprache) heruntergeladen werden.
Extern: Informationen...
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