Heute: 17. Mai 2012 Donnerstag
www.eiz-niedersachsen.de

Zur Druckansicht
50 JAHRE RÖMISCHE VERTRÄGE
Von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
hin zur Europäischen Union (II)

 
Der nachstehende Beitrag wurde dem Heft "EU-Ius-News" Nr. 5/2006 des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg entnommen und zeigt die Bedeutung der Römischen Verträge vor dem Hintergrund der europäischen Zusammenarbeit bis zur Unterzeichnung des Europäischen Verfassungsvertrages im Jahr 2004 auf.
 
Teil I des Beitrags: mehr...
 



Die Entwicklung der europäischen Zusammenarbeit nach 1957
Die Unterzeichnung der Römischen Verträge markiert den Beginn der europäischen Integration. Waren die Römischen Verträge zunächst die Antwort auf die Krise der europäischen Zusammenarbeit nach dem Scheitern von Europäischer Verteidigungsgemeinschaft (EVG) und Europäischer Politischer Gemeinschaft (EPG), so konnten bereits wenige Jahre nach Inkrafttreten, wichtige Fortschritte zur europäischen Integration erzielt werden. Der EWG-Vertrag hatte den sechs Gründungsmitgliedern die Perspektive über das unmittelbare Ziel des Gemeinsamen Marktes hinaus gegeben und er enthielt eine Reihe von Bestimmungen, die deutlich machten, dass die Gemeinschaft auch ein politisches Integrationsziel verfolgte. Dies war unter anderem daran abzulesen, dass die Gemeinschaft keine rein zwischenstaatliche Organisation wie der Europarat war, sondern über supranationale Strukturen verfügte, wie zum Beispiel die unabhängige Stellung der Kommission im Institutionengefüge zeigt.
 
Die Konstruktion des EWG-Vertrages, die Kommission als "Motor, Wächter und ehrlichen Makler des Vertrages" mit der Endentscheidung des in einem nationalen Sinne demokratisch verantwortlichen Ministerrates zu verbinden, erwies sich 1958 – 1965 als politisch fruchtbar. Die Gemeinschaften konnten insbesondere im Rahmen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit Erfolge vorweisen und vor allem die Zölle und weitere Handelsschranken zwischen den Mitgliedstaaten abbauen. Auch die Einführung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Jahre 1962 mit dem Ziel der Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Agrarerzeugnisse und der Einkommenssicherung der in der Landwirtschaft tätigen Personen, spiegelte zunächst den Erfolg der Zusammenarbeit wider.
 
Trotz der raschen Erfolge der wirtschaftlichen Integration mussten im Bereich der politischen Integration Rückschläge hingenommen werden. Dies zeigte sich nicht nur im erneuten Scheitern einer vertieften politischen Integration im Rahmen der so genannten Fouchet-Pläne und des gescheiterten Beitritts Großbritanniens 1962, sondern auch an der "Politik des leeren Stuhls" durch den französischen Präsidenten de Gaulle im Jahr 1965. Gemäß EWG-Vertrag sollte der Ministerrat ab 1966 in wichtigen Vertragsbereichen mit qualifizierter Mehrheit entscheiden, was die Möglichkeit zur Überstimmung einzelner Mitgliedstaaten voraussetzte. Bevor die Regelung in Kraft treten konnte, blockierte Frankreich ein halbes Jahr lang die Mitarbeit im Ministerrat. Diese Krise konnte erst mit dem Luxemburger Kompromiss vom 27. Januar 1966 gelöst werden, indem die Vetomöglichkeit bei wichtigen nationalen Interessen festgeschrieben wurde, und somit faktisch auch weiterhin ein Konsens in den meisten Fragen notwendig blieb. "Insgesamt markieren die Luxemburger Beschlüsse von 1966 das Ende der erfolgreichen Integrationsphase in der Frühzeit der Europäischen Gemeinschaft und den Übergang zu schwierigeren und langwierigeren Prozeduren der Fortentwicklung".
 
Ende der 1960er Jahre waren nahezu alle zentralen Punkte der Römischen Verträge erfüllt, die Einrichtung gemeinsamer Institutionen, die Vergemeinschaftung wichtiger Politikfelder wie der Landwirtschaft, die Nutzung der Atomenergie, der Gemeinsame Markt und die Freizügigkeit für Arbeitnehmer, doch die europapolitische Integration erforderte entsprechende Ergänzungen der bestehenden Verträge und das Aufbrechen der institutionellen Stagnation. In der Folgezeit konnten auf den Regierungsgipfeln von Den Haag 1969 und Paris 1972 insoweit neue Akzente gesetzt werden, als den Gemeinschaftsinstitutionen verschiedene neue Tätigkeitsfelder (z.B. Industrie-, Wissenschafts- und Technologiepolitik) zugewiesen wurden und mit der Aufnahme Dänemarks, Großbritanniens und Irlands 1973 die erste Erweiterungsrunde der Gemeinschaft beschlossen werden konnte. Weitere integrationspolitische Erfolge wurden erzielt durch die Gewährung eigener Haushaltseinnahmen für die Gemeinschaft, die Einführung des Europäischen Währungssystems (EWS) und die erste Direktwahl des Europäischen Parlaments 1979.
 
Diese Integrationserfolge können jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass einige Zielsetzungen des EWG-Vertrages nicht erreicht werden konnten und weitere Versäumnisse dazu führten, dass sich das Integrationstempo verlangsamte, so dass das Wort von der "Eurosklerose" die Runde machte. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Krisen der 1970er Jahre und der Tatsache, dass "erfindungsreicher nationaler Protektionismus den Gemeinsamen Markt aushöhlte", bei gleichzeitiger "institutioneller Schwäche der Gemeinschaft" führte dazu, dass der Europagedanke an Fahrt verlor. Während dieser Zeitspanne war es vor allem dem EuGH überlassen, die europäische Integration durch die Auslegung europäischen Rechts voranzutreiben. Der EuGH hatte aufgrund seiner Rechtsprechungspraxis allzu oft die Intentionen der verschiedenen Regierungen konterkariert und mit einer pragmatischen, vertragsnahen Auslegung von Verordnungen und Richtlinien zur Integration einen wichtigen Beitrag geleistet. Dabei waren es nicht nur berühmte Urteile wie im Fall Cassis de Dijon, die eine weitere Integration möglich machten. Vielmehr waren es auch die Entwicklungen von Auslegungs- und Rechtsprechungsgrundsätzen durch den EuGH, die dazu führten, dass sich die EWG zu einer Rechtsgemeinschaft entwickelte und somit eine Harmonisierung von nationalen Rechtsvorschriften ermöglichte. Hierzu zählt unter anderem der Grundsatz der Eigenständigkeit der Gemeinschaftsrechtsordnung, der in seiner Konsequenz die Gemeinschaftsorgane in der Regel nicht dazu verpflichtet oder auch berechtigt, nationale Grundsätze anzuwenden. Dieser Grundsatz der Eigenständigkeit hat die weitere Konsequenz, dass die neue Gemeinschaftsgewalt von der Staatsgewalt der Mitgliedstaaten selbständig und unabhängig ist. Daneben waren es die Grundsätze der unmittelbaren Geltung und des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts vor jeglichem nationalen Recht, die besondere Rechtswirkungen entfalteten. So entstand denn auch die Formel von der "Integration durch Recht".
 
Die so genannte Phase der "Eurosklerose" neigte sich Mitte der 1980er Jahre dem Ende entgegen, als Reformdiskussionen die europäische Politik bestimmten und in den Folgejahren ein rasantes Integrationstempo vorgelegt wurde. Die EU-Kommission hatte 1985 ihr Weißbuch zur Vollendung des europäischen Binnenmarktes vorgelegt, woraufhin bereits 1985 eine Regierungskonferenz einberufen wurde, um die bestehenden Vertragsverhältnisse zu reformieren. Ziel war es, die im EWG-Vertrag niedergelegte Absichtserklärung zur Realisierung des Binnenmarktes umzusetzen. Aufgrund der Erfahrungen hinsichtlich der Einstimmigkeit im Europäischen Rat, waren allerdings Veränderungen an den Römischen Verträgen unausweichlich. Mit der Einigung auf die Einheitliche Europäische Akte (EEA) 1986 konnten schließlich weit reichende Integrationsfortschritte erzielt werden. Ziel war die Vollendung des Binnenmarktes, in dem bis zum 1. Januar 1993 freier Waren, Kapital-, Dienstleistungs- und Personenverkehr gewährleistet sein sollte. Nach der Ratifizierung der EEA durch die damals bereits 12 EG-Mitgliedstaaten, Griechenland war 1981, Spanien und Portugal 1985 beigetreten, konnte sie am 1. Juli 1987 in Kraft treten. Die Vollendung des Binnenmarktes war noch nicht abgeschlossen, da wurden durch den Europäischen Rat von Madrid 1989 erste Schritte auf dem Weg zur Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) eingeleitet. Zur Umsetzung der WWU wurde im Dezember 1990 eine Regierungskonferenz einberufen, um die Grundlage zur Verwirklichung einer Wirtschafts- und Währungsunion vertraglich zu regeln und darüber hinaus Verhandlungen zur Politischen Union einzuleiten. Ergebnis der Verhandlungen war der Vertrag über die Europäische Union (EUV / Maastrichter Vertrag), der am 7. Februar 1992 unterzeichnet und am 1. November 1993 in Kraft trat. Mit Art. 1 EU-Vertrag wurde die EU als ein Dach für die fortbestehenden Gemeinschaften EG (früher EWG), EGKS und EAG gegründet. Der EUV und die Maastrichter Ergänzungen des EGV (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) vertieften den Integrationsprozess, vor allem durch die Schaffung der Währungsunion. Zweiter und dritter „Pfeiler“ der EU wurde die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die verstärkte Polizeiliche und Justizielle Zusammenarbeit (PJZ). Von den drei Pfeilern der EU war allerdings nur der erste, die integrierte EG, supranational organisiert, während die beiden anderen auch weiterhin nur intergouvernementale Strukturen widerspiegelten. Entscheidende Fragen der politischen Union und der institutionellen Vertiefung konnten in Maastricht nicht zufrieden stellend gelöst werden. Sie wurden auf eine Nachfolgekonferenz verschoben, die durch eine Regierungskonferenz vorbereitet werden sollte.
 
Nachdem zunächst Finnland, Österreich und Schweden 1995 der Union beitraten, äußerten Mitte der 1990er Jahre eine ganze Reihe von mittelosteuropäischen Staaten und Mittelmeerländern Beitrittswünsche, die eine weitere institutionelle Reform notwendig machten. Mit der Regierungskonferenz 1997 in Amsterdam wurde dann auch die Rolle des Europäischen Parlaments weiter gestärkt und es wurden weitere Politikfelder in den Gemeinschaftsrahmen der Ersten Säule überführt. Hierbei sind besonders Teilbereiche der Innen- und Justizpolitik zu nennen, wie Asyl- und Migrationspolitik aber auch die justizielle Zusammenarbeit, die dazu beitragen sollen, die Union zu einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu entwickeln. Auch wenn der Reformvertrag von Amsterdam in einigen institutionellen Fragen, etwa bei der Beteiligung des Europäischen Parlaments, durchaus Fortschritte vorsah, konnte die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der europäischen Institutionen nicht entscheidend gestärkt werden.
 
Vor dem Hintergrund der nahenden Osterweiterung (am 1. Mai 2004 Beitritt der 10 neuen Mitgliedstaaten) und dem wachsenden Unbehagen der europäischen Bevölkerung über das Legitimations- und Demokratiedefizit, sollten die Amsterdam-left-overs durch eine neuerliche Regierungskonferenz abgearbeitet werden. Auf der Regierungskonferenz von Nizza 2001 wurde zunächst die durch den Grundrechtekonvent unter Leitung des ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog ausgearbeitete Charta der Grundrechte der EU feierlich verkündet. Anschließend daran wurden die institutionellen Reformen ausgehandelt. Das Ergebnis war allerdings ernüchternd, da alle im vorhinein diskutierten Reformoptionen nur halbherzig angegangen wurden. Trotz der bevorstehenden EU-Erweiterungsrunde wurde die Stimmengewichtung im Rat der EU verkompliziert und es konnte auch keine signifikante Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen erreicht werden. Letztendlich ist festzuhalten, dass die Amsterdamleft-overs damit nicht zukunftsorientiert gelöst worden sind26. Ungeachtet dieser nicht befriedigenden Verhandlungsergebnisse war es in den vergangenen Jahren allerdings gelungen, weitere wichtige Integrationsschritte zu vollziehen. Belege hierfür sind die Einführung des Euro-Bargeldes am 1. Januar 2002 in zwölf der damals fünfzehn Mitgliedstaaten und die Erweiterung der Gemeinschaft um zehn neue Mitglieder am 1. Mai 2004.
 
Zukunft der Römischen Verträge
Bereits während der letzten Regierungskonferenz, die zum Vertrag von Nizza führte, wurde auf Initiative Italiens und Deutschlands eine Erklärung zur Zukunft der Union beigefügt, die geeignete Initiativen für einen Post-Nizza-Prozess ankündigte. Grund hierfür war, dass das Geflecht der Gemeinschaftsverträge nach 50 Jahren selbst für Spezialisten kaum noch überschaubar war. Eine dem Vertrag von Nizza folgende grundlegende "EU-Verfassungsreform" erschien notwendig. Dieser Prozess wurde auf dem Regierungsgipfel von Laeken 2001 mit der Einsetzung eines Verfassungskonvents unter Leitung des früheren französischen Staatspräsidenten Giscard d´Estaing angestoßen. Erstmals in der Geschichte der europäischen Integration sollte eine Vertragsrevision nicht allein im Rahmen einer Regierungskonferenz erörtert werden, sondern ein Konvent sollte Vorschläge über die zukünftige Ausgestaltung der europäischen Integration ausarbeiteten. Der Konvent legte Mitte 2003 den "Entwurf für einen Vertrag über eine Verfassung für Europa" vor. Dieser Entwurf wurde nach zähen Verhandlungen während der daran anschließenden Regierungskonferenz in wesentlichen Punkten übernommen und konnte schließlich am 29. Oktober 2004 unterzeichnet werden. Während der anschließenden Ratifizierungsphase führten die beiden ablehnenden Referenden in Frankreich und den Niederlanden im Mai/Juni 2005 zu einer Verzögerung im Ratifizierungsverfahren. Die Mitgliedstaaten einigten sich auf dem EU-Gipfel am 16./17. Juni 2005 auf eine Denkpause und verschoben den anvisierten Termin für das In-Kraft-treten des Verfassungsvertrags auf unbestimmte Zeit. In den vergangenen Monaten zeigte sich jedoch, dass sehr unterschiedliche Auffassungen zur zukünftigen Entwicklung vorhanden sind. Während das Europäische Parlament zuletzt am 18. Januar 2006 das Ziel benannte, dass der Verfassungsvertrag bis zum Jahr 2009 in Kraft treten sollte, geht Kommissionspräsident José Manuel Barroso davon aus, dass "wir in naher Zukunft keine Verfassung haben werden". Aufgrund der unterschiedlichen Einschätzungen bezüglich des zukünftigen Umgangs mit dem Europäischen Verfassungsvertrag ist es zur Zeit unklar, ob dieser überhaupt in Kraft tritt. Wird der Verfassungsvertrag in Kraft treten, wird die besondere Stellung des heutigen EG- (früher EWG-) Vertrages als erste Säule der Unionsverträge hinfällig, denn der dreigliedrige Aufbau der EU würde durch einen einheitlichen Rechtsrahmen ersetzt. Einzig der Euratom-Vertrag wird als Sonderregime weitestgehend unverändert außerhalb des Gemeinschaftsrahmens erhalten bleiben.


DOWNLOAD zum Thema


50 Jahre Römische Verträge
Hier können Sie den oben abgedruckten Beitrag der "EU-Ius-News" Nr. 4/2006 und Nr. 5/2006 - inklusive der Fußnoten mit Quellenhinweisen im Text - herunterladen.
Download: PDF-Dokument...
Das EIZ Niedersachsen ist eine Informationsstelle im europe direct-Netzwerk der EU.
Besuchen Sie das EIZ Niedersachsen bei Facebook.
Folgen Sie unseren Nachrichten bei Twitter.
Nützliche Informationen, Tipps und Links für Ihre Urlaubs- und Reiseplanung.
Hier erfahren Sie, wer Sie in Niedersachsen über die EU informiert.
Website der EU-Ratspräsidentschaft Dänemarks im 1. Halbjahr 2012.
Niedersachsen wird sich am 14. Mai 2012 (Montag) am 6. bundesweiten EU-Projekttag an Schulen beteiligen. Hier finden Sie nähere Informationen zum EU-Projekttag 2012.
Informationen, Dokumente und Links zum EU-Reformvertrag und zum Prozess seiner Ratifizierung.
dabei sein in Europa: Unsere EU- und Europa-Informationen für Jugendliche.
EU- und Europa-Infos für Kinder mit dem niedersächsischen Europa-Pferd "Eurogaloppo".