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2007: EUropa wird 50!
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50 JAHRE RÖMISCHE VERTRÄGE
Von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
hin zur Europäischen Union (I)

 
Der nachstehende Beitrag wurde dem Heft "EU-Ius-News" Nr. 4/2006 des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg entnommen und zeigt den Weg und die Entstehung der Römischen Verträge auf und skizziert deren politische Ziele.
 
Teil II des Beitrags: mehr...
 



50 Jahre Römische Verträge
Am 1. Januar 2007 übernimmt die Bundesrepublik Deutschland den EU-Ratsvorsitz für das erste Halbjahr 2007. Während dieser sechs Monate jährt sich am 25. März 2007 zum fünfzigsten Mal die Unterzeichnung der Verträge zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und zur Europäischen Atomgemeinschaft (EAG/Euratom). Diese beiden Übereinkommen bilden, zusammen mit dem im Jahr 1952 in Kraft getretenen Vertrag zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), die Grundlage für die Entwicklung der europäischen Zusammenarbeit in den vergangenen Jahrzehnten. Anlass genug, in einem zweiteiligen Artikel noch einmal auf die Entstehungsgeschichte der Römischen Verträge, ihre Inhalte und den Werdegang der europäischen Einigung zurückzublicken.
 
Der vorliegende erste Teil des Artikels beschreibt zunächst den Weg hin zu den Römischen Verträgen, um sodann deren Inhalte zu skizzieren.
 
In einem zweiten Teil des Artikels, der in einer Folgeausgabe unseres Newsletters erscheinen wird, werden die historische Entwicklung der europäischen Zusammenarbeit im Gesamtkontext und die Bedeutung der Verträge für den Integrationsprozess näher dargestellt.
 
Der Weg zu den Römischen Verträgen
1946 hatte der britische Premierminister Winston Churchill in seiner berühmten Züricher Rede vom 19. September zur Errichtung einer "Art von Vereinigter Staaten von Europa" aufgerufen und dabei die Bedeutung des deutsch-französischen Verhältnisses für die zukünftige Entwicklung betont. Vor dem Hintergrund des sich verschärfenden Ost-West-Konflikts erhielt die sich 1948 organisierende Europäische Bewegung nachhaltigen Auftrieb. Bereits kurz nach der Gründung des Europarates 1949, als erster wichtiger Schritt zur Institutionalisierung der europäischen Zusammenarbeit, wurde mit einem Vorschlag des französischen Außenministers Schuman (so genannter Schuman-Plan) der Ausgangspunkt des Integrationsprozesses und die Grundlage des institutionellen Gefüges der EG entwickelt. Der maßgeblich von Jean Monnet ausgearbeitete Plan war von der Vorstellung geprägt, dass die für die Rüstung und wirtschaftliche Entwicklung maßgebliche Kohle- und Stahlindustrie ("Schlüsselindustrien") in eine Gemeinschaft mit anderen Staaten integriert werden sollte, so dass eine kriegerische Auseinandersetzung nicht mehr möglich sein würde. Neben dem Wunsch nach einer möglichst baldigen Zusammenlegung dieser Schlüsselindustrien unter Kontrolle einer "Hohen Behörde", enthielt die Rede Schuman´s vom 9. Mai 1950 (heute "Europatag") auch die "Vision", dass dies lediglich als "die erste Etappe der europäischen Föderation" anzusehen sei. Deutschland, Italien und die Benelux-Staaten griffen diesen Plan auf, so dass schon am 18. April 1951 der Vertrag zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS/ auch Montanunion) unterzeichnet werden konnte.
 
Hauptziel der Montanunion war die schrittweise Beseitigung von Zöllen und Kontingenten als Instrumente des internationalen Handels zwischen den an der EGKS beteiligten Nationen. Weitere Ziele waren die Schaffung eines gemeinsamen Marktes und die gemeinsame Kontrolle, Planung und Verwertung dieses kriegswichtigen Industriezweiges. In der Präambel des EGKS-Vertrages wurden darüber hinaus folgende Motive für die Gründung der Montanunion benannt: der Weltfriede, ein organisiertes Europa als Beitrag zur Zivilisation, eine gemeinsame Grundlage für wirtschaftliche Entwicklung, die Hebung des Lebensstandards sowie der Zusammenschluss anstelle jahrhundertealter Rivalitäten. Der Vertrag trat 1952 in Kraft und hatte eine Laufzeit von 50 Jahren. Er ist am 23. Juli 2002 ausgelaufen. Mit der EGKS wurden die Organe "Hohe Behörde", "Gemeinsame Versammlung", "(besonderer) Ministerrat" und "Gerichtshof" ins Leben gerufen, die 1957 als Vorbilder für die Organe der anderen europäischen Gemeinschaften dienten und damit grundlegend für das institutionelle Gefüge der EG/EU wurden. Erstmals war die supranationale Organisation eines zentralen Politikfeldes gelungen, der bislang allein in nationalstaatlicher Kompetenz gelegen war.
 
Am 27. Mai 1952 unterzeichneten Vertreter der sechs EGKS-Mitgliedstaaten den Vertrag zur Errichtung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG). Zugleich wurde die Gründung einer Europäischen Politischen Gemeinschaft (EPG) mit einer gemeinsamen Verfassung und einem ausgeprägten institutionellem Fundament erwogen. Der Vorschlag des französischen Ministerpräsidenten René Pleven zur Bildung einer gemeinsamen europäischen Armee unter einem europäischen Verteidigungsminister wurde aber am 30. August 1954 im französischen Parlament abgelehnt. Die Absetzung des Themas durch die Assemblée Nationale bedeutete für Jahrzehnte das Ende einer genuin europäischen Verteidigungspolitik. Mit dem Scheitern der EVG wurde gleichzeitig auch das Ende der Verhandlungen zur EPG besiegelt, doch wurde dabei der Versuch der Verfassungsgebung in der Folgezeit nie ganz aufgegeben.
 
Entstehung der Römischen Verträge
Nach dem Scheitern dieser beiden Projekte erschien ein Fortschritt im europäischen Einigungswerk am ehesten im wirtschaftlichen Bereich machbar. Das Interesse an einer wirtschaftlichen Zusammenarbeit war bei den Mitgliedern der Montanunion nach wie vor groß. Entsprechend kam es nach einer Initiative der Benelux-Staaten am 1. Juni 1955 zur Außenministerkonferenz von Messina. Bei dieser Konferenz einigten sich die Außenminister der sechs EGKS-Staaten darauf, weitere ökonomische Integrationsschritte zu unternehmen. Sie beauftragten eine Kommission unter der Leitung des belgischen Außenministers Spaak mit der Ausarbeitung der konzeptionellen Grundlagen und mit der Erstellung eines Berichts "über die Möglichkeiten einer allgemeinen Wirtschaftsunion sowie über eine Union im Bereich der Kernenergie". Die Verhandlungen des Komitees gestalteten sich aufgrund der kontroversen Interessenlage der Einzelstaaten allerdings als recht schwierig. Bei seiner Fertigstellung Ende März 1956 war der Spaak-Bericht in allen Teilen von Zeichen des Kompromisses zwischen unterschiedlichen wirtschafts- und integrationspolitischen Ansätzen geprägt.
 
Er enthielt den Vorschlag zur Errichtung eines gemeinsamen Marktes in Verbindung mit einer Zollunion einerseits und die Schaffung einer Atomgemeinschaft zur friedlichen Nutzung der Kernenergie andererseits. Dabei hatte die Spaak-Kommission in ihrem Bericht besonders auf die gewonnenen Erfahrungen aus der Montanunion Bezug genommen. Am 19. Mai 1956 genehmigten die EGKS-Außenminister in Venedig den "Spaak-Bericht" mit dem Beschluss der Aufnahme zwischenstaatlicher Verhandlungen. Die Verhandlungen der EGKS-Sechsergemeinschaft zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Atomgemeinschaft (EURATOM/EAG) zielten auf horizontale Integration ab. 1957 konnte die sogenannte "Relance Européenne" mit der Unterzeichnung der Verträge zur Gründung von EWG und EAG in Rom ("Römische Verträge") abgeschlossen werden und 1958 nahmen die beiden Integrationsgemeinschaften die Arbeit auf.
 
Inhalte und politische Ziele der Römischen Verträge
Die Gründung der Atomgemeinschaft entsprach zu damaliger Zeit dem weltweiten Optimismus, über eine friedliche Nutzung der Kernenergie eine praktisch unerschöpfliche Energiequelle schaffen zu können. Die Ziele und Aufgaben von Euratom waren es denn auch, die Voraussetzungen für die schnelle Bildung und Entwicklung von Kernindustrien zu schaffen und dadurch die Lebenshaltungsqualität in den Mitgliedstaaten zu heben und zur Entwicklung der Beziehungen mit anderen Ländern beizutragen (Art. 1 EAG-Vertrag). Während der EAG-Vertrag Sonderregelungen für den Bereich der Nutzung der Atomenergie enthielt, war der EWG-Vertrag (EWGV) nicht auf einen einzigen Wirtschaftssektor beschränkt, sondern umfasste alle Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Mitgliedstaaten. Als Ziele der neuen Gemeinschaft nennt Artikel 2 des EWGV, ähnlich wie das Schlusskommuniqué der Konferenz von Messina, "die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes und die schrittweise Annäherung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten, eine harmonische Entwicklung des Wirtschaftslebens innerhalb der Gemeinschaft, eine beständige und ausgewogene Wirtschaftsausweitung, eine größere Stabilität, eine beschleunigte Hebung der Lebenshaltung und engere Beziehungen zwischen den Staaten zu fördern, die in dieser Gemeinschaft zusammengeschlossen sind". Zur etappenweisen Verwirklichung des Gemeinsamen Marktes wurde die Schaffung einer Zollunion, die Gewährleistung des freien Waren-, Kapital-, Dienstleistungs- und Personenverkehrs, das Betreiben einer gemeinsamen Außenhandelspolitik und die Schaffung eines Gemeinsamen Agrarmarktes angestrebt.


DOWNLOAD zum Thema


50 Jahre Römische Verträge
Hier können Sie den oben abgedruckten Beitrag der "EU-Ius-News" Nr. 4/2006 und Nr. 5/2006 - inklusive der Fußnoten mit Quellenhinweisen im Text - herunterladen.
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