Europäisches Informations-Zentrum Niedersachsen
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Regeln zur Arbeitszeit auf dem Prüfstand
 
Wie lange in der EU gearbeitet werden soll
Die EU-Kommission plant eine Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie. Dabei will sie die grundlegenden Veränderungen der Arbeitswelt in den vergangenen 20 Jahren berücksichtigen. Frühere Versuche, die Richtlinie zu reformieren, waren im April 2009 gescheitert.
 
In einem ersten Schritt hat sich die EU-Kommission am 24. März 2010 an die Sozialpartner gewandt. Sie haben für ihre Stellungnahme sechs Wochen Zeit. László Andor, der EU-Kommissar für Beschäftigung, sagte dazu Ende März 2010 in Brüssel: "Dass man sich im letzten Jahr nicht auf eine Überarbeitung der Arbeitszeitvorschriften einigen konnte, bedeutet nicht, dass die Probleme mit den geltenden Vorschriften verschwunden sind. Nach wie vor besteht die Notwendigkeit, eine ausgewogene Lösung zu finden, die dem tatsächlichen Bedarf der Arbeitnehmer, der Unternehmen und der Verbraucher im 21. Jahrhundert entspricht."
 

Die EU-Kommission wollte 2004 mit ihrem Vorschlag zur Änderung der Arbeitszeitrichtlinie eine Reihe von Problemen angehen, die durch die geltenden Rechtsvorschriften und die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs ungelöst geblieben sind. Im Einzelnen sollte die Richtlinie für den Bereitschaftsdienst in bestimmten Branchen (etwa für Ärzte) gelten, die Flexibilität bei der Berechnung der Wochenarbeitszeit erhöht und das Ausscheren ("Opt out") aus der 48-Stunden-Begrenzung ermöglicht werden.
 
Teilzeit, befristete Beschäftigung, Minijobs
In den letzten Jahren hat sich die Arbeitswelt in Europa grundlegend gewandelt. So ist die durchschnittliche Wochenarbeitszeit in der Europäischen Union (EU) von 39 Stunden im Jahr 1990 auf 37,8 Stunden im Jahr 2006 gesunken. Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten an den Erwerbstätigen stieg von 14,0 (1992) auf 18,2 Prozent (2008).
 
Gleitzeit, Zeitverträge und Leiharbeit haben sprunghaft zugenommen. Der einzelne Beschäftigte arbeitet häufig im Laufe des Jahres unterschiedlich lang und intensiv. Allein in Deutschland haben weniger als zwei Drittel der Beschäftigten noch einen Job, der voll sozialversicherungspflichtig und unbefristet ist.
 



Parallel zur Anhörung wird die EU-Kommission eine umfassende Analyse durchführen. Dazu gehört auch eine Prüfung der rechtlichen Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten und eine Untersuchung der sozialen und wirtschaftlichen Aspekte. (vth)
 

Quelle der vorstehenden Informationen:
EU-Nachrichten Nr. 11 vom 25. März 2010 der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.


LINKS zum Thema


Die Europäische Kommission nimmt die Überarbeitung der Arbeitszeitregelung in Angriff
PresseInformation der EU-Kommission vom 24. März 2010.
 
Working Time Directive - first stage consultation of social partners
Memorandum der EU-Kommission vom 24. März 2010 mit Fragen und Antworten (FAQ) zum Thema.
 
Arbeitsbedingungen: Arbeitszeitrichtlinie
Informationen der EU-Kommission zum Thema. Über diese Seite (oben rechts unter "Dokumente zum Thema") kann die am 24. März 2010 veröffentlichte Mitteilung der EU-Kommission zur Anhörung der Sozialpartner abgerufen werden.