16.05.2019 Brüssel/Berlin. Zum 50-jährigen Jubiläum des Bestehens der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit haben gestern (Mittwoch) im Europäischen Haus Berlin Experten aus Politik, Verbänden und Wirtschaft über die Zukunft der Migration innerhalb der Europäischen Union diskutiert. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Staatsministerin Annette Widmann-Mauz, würdigte die Arbeitnehmerfreizügigkeit als europäische Erfolgsgeschichte. Sie sei seit einem halben Jahrhundert elementarer Baustein der Union. Verbesserungsbedarf sieht sie beim Sprachunterricht und beim muttersprachlichen Informationsangebot für Migranten. Richard Kühnel, Vertreter der Europäischen Kommission in Berlin, sagte: „Gelingt die Integration der europäischen Nachbarn, kann sie zu unserem gegenseitigen Verständnis beitragen und die europäische Identität noch weiter stärken.“

Bei der gemeinsamen Veranstaltung „Leben & Arbeiten – EU-Wanderer in Deutschland“ von EU-Kommission und Bundesreigerung wurde auch über Hilfestellungen für EU-Zuwanderer diskutiert. Marta Neüff, Vorsitzende des Polnischen Sozialrats, hob die Bedeutung einer seriösen und frühen Beratung hervor. Sie müsse den Menschen vermitteln, was sie erwartet und wie die Verwaltung in Deutschland funktioniert, und dies möglichst bevor sie in ein anderes EU-Land auswandern. Andreas Oehme, Geschäftsführer des Westdeutschen Handwerkskammertags, forderte eine stärkere Bündelung der Behördenleistungen bei der Migrantenberatung.

Auch der so genannte „Brain Drain“, der zu Arbeitskräftemangel in den Herkunftsländern führt, wurde erörtert. Damit Arbeitsmigration nicht mehr mit Brain Drain verknüpft werde, „müssen wir zu einer Angleichung der Lebensverhältnisse kommen“, appellierte Gerhard Timm, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, die Zuwanderern sowohl in Beratungsstellen als auch online Hilfen anbietet.

Das Recht, sich innerhalb der EU frei zu bewegen, ist eines der am meisten geschätzten Rechte der Europäer. Laut der aktuellen Eurobarometer-Umfrage verbinden die Deutschen mit der EU vor allem Freizügigkeit, d.h. die Möglichkeit innerhalb der EU zu reisen, zu studieren oder zu arbeiten, wo sie wollen (60 Prozent). Heute leben oder arbeiten 17 Millionen Europäer in einem anderen Mitgliedstaat als dem ihrer Nationalität- das sind fast doppelt so viel wie vor zehn Jahren.

Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer gehört zu den Grundfreiheiten der Europäer. Am 15. Oktober 1968 wurde die Verordnung zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer verabschiedet und seitdem geht es darum, dem Recht auf Freizügigkeit Wirkung zu verleihen und Schwierigkeiten bei der Umsetzung aus dem Weg zu räumen.

Links zum Thema:

Freizügigkeit für EU-Bürger

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung: EU-Einwanderer in Deutschland

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.