13.02.2018 Brüssel. Das robuste Wirtschaftswachstum ließ die Beschäftigungsquote in der Europäischen Union (EU) im dritten Quartal 2017 stärker als erwartet ansteigen, die Arbeitslosenzahlen gingen erneut zurück. Dies ist das Ergebnis des jüngsten Quartalsberichts zur Beschäftigung und sozialen Lage in Europa, den Marianne Thyssen, EU-Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, am Montag (12. Februar) in Brüssel vorgestellt hat.

„Das Wachstum ist nach Europa zurückgekehrt. Mit mehr als 236 Millionen Menschen in Arbeit hat die Beschäftigung in der EU einen Rekordstand erreicht. Und die Arbeitslosigkeit nimmt kontinuierlich ab“, sagte EU-Sozialkommissarin Thyssen. „Wir sollten diese positive Dynamik nutzen und die neuen, konkreten Rechte für Bürgerinnen und Bürger verwirklichen, die wir in der europäischen Säule sozialer Rechte definiert haben: faire Arbeitsbedingungen, ein gleichberechtigter Zugang zum Arbeitsmarkt und ein angemessener Sozialschutz.“

Jetzt sei der richtige Zeitpunkt, um dafür zu sorgen, dass alle Bürgerinnen und Bürger, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von dieser positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt profitieren, so Thyssen weiter.

Gegenüber dem Vorjahr stieg die Beschäftigung in der EU um 1,7 Prozent. Dies entspricht 4 Millionen zusätzlichen Beschäftigten, 2,7 Millionen davon im Euro-Währungsgebiet. Unbefristete und Vollzeitarbeitsplätze haben wesentlich zu dieser Entwicklung beigetragen. Zwischen dem dritten Quartal 2016 und dem dritten Quartal 2017 nahm die Zahl der unbefristeten Arbeitsverträge um 2,8 Millionen zu. Das ist dreimal mehr als der Anstieg bei den befristeten Beschäftigungsverhältnissen (900.000). Die Zahl der Vollzeitbeschäftigten stieg um rund 3 Millionen auf 181 Millionen, während die Zahl der Teilzeitbeschäftigten um etwa 300.000 auf 42,7 Millionen stieg.

Die Beschäftigungsquote der 20- bis 64-Jährigen in der EU ist in den letzten drei Jahren kontinuierlich gestiegen und erreichte im dritten Quartal 2017 den Rekordwert von 72,3 Prozent.

Große Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten

Dennoch bestehen nach wie vor große Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Die nationalen Beschäftigungsquoten reichten von 58 Prozent in Griechenland bis 82 Prozent in Schweden. Der aktuelle Bericht der Europäischen Kommission zeigt auch, dass sich die Arbeitslosenquote allmählich wieder ihrem Vorkrisenstand nähert. Mit insgesamt weniger als 18 Millionen Arbeitslosen wurde der niedrigste Stand seit November 2008 erreicht.

Auch andere Arbeitsmarktzahlen des Quartalsberichts der EU-Kommission zeigen, dass sich die EU-Wirtschaft auf dem Weg der Besserung befindet:

  • Die Arbeitsproduktivität in der EU hat sich gegenüber dem dritten Quartal 2016 um 0,8 Prozent verbessert. Die stärksten Anstiege waren in Lettland, Litauen, Polen und Rumänien zu verzeichnen (3 Prozent oder mehr im Jahresvergleich).
  • Die finanzielle Situation der Haushalte in der EU verbesserte sich um rund 1,5 Prozent im Jahresvergleich, was in erster Linie auf einen Anstieg der Arbeitseinkommen zurückzuführen war. Dieser Einkommenszuwachs war zwischen dem ersten Halbjahr 2016 und dem ersten Halbjahr 2017 in fast allen EU-Mitgliedstaaten zu beobachten. In den südlichen Ländern, d.h. Kroatien, Griechenland, Italien, Portugal und Spanien, aber auch in den Niederlanden lag das verfügbare Bruttoeinkommen der Haushalte dagegen nach wie vor unter dem Niveau von 2008.
  • Die Nachfrage nach Arbeitskräften und der Arbeitskräftemangel nehmen weiter zu. Die Quote der offenen Stellen betrug im dritten Quartal 2017 EU-weit 2 Prozent. Der Arbeitskräftemangel hat zugenommen, und auch die Zahl der Einstellungen ist gestiegen (um 3,7 Prozent in einem Jahr bis zum zweiten Quartal 2017).

Hintergrund

Der Quartalsbericht zur Beschäftigung und sozialen Lage in Europa gibt einen Überblick über jüngste Entwicklungen im Sozialbereich und auf den Arbeitsmärkten in der EU. Untersucht werden kurzfristige Veränderungen des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und Beschäftigungstrends.

Am 17. November 2017 proklamierten das Europäische Parlament, der Rat der EU (Ministerrat) und die EU-Kommission die europäische Säule sozialer Rechte, die zwanzig zentrale Grundsätze und Rechte zur Förderung fairer und gut funktionierender Arbeitsmärkte und Sozialsysteme enthält. Die EU-Kommission leistet bereits ihren Beitrag zur Umsetzung der Säule in konkrete Maßnahmen, z.B. mit ihrer Initiative zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben‚ dem Vorschlag für eine Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union oder dem anstehenden Paket zur sozialen Gerechtigkeit.

Ein wichtiges Instrument zur Steuerung des Prozesses der sozialen Konvergenz ist das jährliche Europäische Semester. Mit dem Zyklus 2017/18 wurden alle Hauptdokumente des Europäischen Semesters mit den Grundsätzen der Säule in Einklang gebracht. So enthält der Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts das neue sozialpolitische Scoreboard zur Beobachtung der Bereiche, die Gegenstand der europäischen Säule sind, z.B. der Anteil der frühen Schulabgänge, die Jugendarbeitslosenquote oder die Auswirkungen sozialer Transferleistungen auf die Armutsbekämpfung.

Link zum Thema:

Kommissionsbericht: Beschäftigungssituation und soziale Lage in der EU verbessern sich stetig
PresseInformation der EU-Kommission vom 12. Februar 2018.