Europäisches Informations-Zentrum Niedersachsen
Niedersächsische Staatskanzlei
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Neues EU-Kennzeichen für Bio-Produkte
In den Ländern der Europäischen Union (EU) gilt seit dem 1. Juli 2010 ein neues Biosiegel für vorverpackte Bio-Lebensmittel. Es ist Pflicht für Bio-Produkte aus den EU-Staaten. Die einheitliche Kennzeichnung soll das Vertrauen der Verbraucher in Erzeugnisse, die als Öko- oder Bio-Produkte ausgewiesen sind, stärken und rechtfertigen.
 
Neben dem neuen EU-Gemeinschaftslogo bleiben länderspezifische Kennzeichen gültig. Das heißt: Deutsche Hersteller können ihre Bioprodukte auch weiterhin mit dem nationalen Biosiegel und den Zeichen der privaten Verbände kennzeichnen. Sie müssen aber auch das neue EU-Biosiegel (Grafik rechts) verwenden.
 


Das neue EU-Biosiegel.
Das neue EU-Logo mit einem geschwungenem Blatt aus zwölf Europasternen ersetzt das bisherige EU-Biosiegel: eine Ähre im Sternenkranz auf blauem Grund.
 
Mindestens 95 Prozent der Zutaten ökologisch angebaut
Mit dem neuen EU-Logo bzw. EU-Biosiegel gekennzeichnete Produkte müssen die Standards der EG-Öko-Verordnung einhalten. Mindestens 95 Prozent der Zutaten müssen aus Öko-Landbau stammen. Für diese Landwirtschaftsform gelten folgende Vorschriften:
 
PflanzenanbauTierhaltungBiobetriebe streben Kreislaufwirtschaft mit möglichst geschlossenen Nährstoffzyklen an. Dies gelingt vor allem, wenn Pflanzenbau und Tierhaltung miteinander kombiniert sind: Ein Teil der angebauten Pflanzen dient den Tieren als Futter; die Exkremente der Tiere wiederum können die Landwirte zum Düngen der Felder verwenden.
 
Geschützte Begriffe
Die Bezeichnung "Bio" und "Öko" sind gesetzlich geschützte Begriffe. Sie sind gleichwertig und austauschbar. Produkte, die mit folgenden Begriffen gekennzeichnet sind, sind eindeutig Bio-Produkte:
- biologisch oder ökologisch
- kontrolliert biologisch beziehungsweise ökologisch
- biologischer beziehungsweise ökologischer Landbau
 
Vorsicht ist geboten bei den Kennzeichnungen "integrierter Landbau", "aus kontrolliertem Vertragsanbau", "umweltschonend", "extensiv", "naturnah", "unbehandelt" oder "kontrolliert". Diese Begriffe weisen nicht auf eine Produktion oder Verarbeitung im Sinne des ökologischen Landbaus hin. Diese Produkte sind keine Lebensmittel in Bio-Qualität!
 
Logo weist auf Kontrollstellen hin
Unmittelbar unter dem neuen EU-Bio-Logo ist der Code beziehungsweise Name der Stelle anzubringen, die für die Kontrolle des letzten Erzeugers oder Bearbeiters zuständig ist. Wo die landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe hergestellt wurden, muss wiederum unter dem Kontrollstellencode stehen. Dieser Code setzt sich wie folgt zusammen:
 
DE-0XX-Öko-Kontrollstelle

Erklärung: DE = Länderkürzel (DE = Deutschland; weitere Länderkürzel für EU-Mitgliedsstaaten, zum Beispiel NL für Niederlande); 0XX = Nummern- oder Buchstabenkombination (deutsche Kontrollstellen verwenden Ziffern, zum Beispiel 001; in anderen EU-Ländern sind auch Buchstaben üblich, zum Beispiel AIB für eine italienische Kontrollstelle)
 
Kontrollen sichern die Qualität
Europäische Landwirte müssen sich, nachdem die Umstellung auf Öko-Landbau vollständig abgeschlossen ist, jährlich umfangreichen Kontrollen unterziehen. Dazu gehören:Die Kontrollstellen können zusätzliche Überprüfungen und Besuche "vor Ort" für solche Akteure einplanen, die ein höheres Risiko darstellen.
 
Entsprechend der EG-Öko-Verordnung können die europäischen Mitgliedsstaaten entscheiden, ob sie das Kontrollverfahren durch staatliche Stellen oder als staatlich überwachtes privates System durchführen wollen. In Deutschland sind private Kontrollstellen zugelassen, die staatlich überwacht werden. Auf Grund der föderalen Struktur gibt es in Deutschland 16 Überwachungsbehörden in den Ländern. Sie sind für derzeit 23 am Markt tätige und zugelassene Kontrollstellen zuständig.
 
Falls zum Beispiel ein Bio-Bauer die Anforderungen nach EG-Öko-Verordnung nicht erfüllt, drohen ihm Strafen. Bei kleineren Verstößen werden Auflagen und kostenpflichtige Nachkontrollen verfügt. In schwerwiegenden Fällen kann ihm das Biozertifikat entzogen und das Recht aberkannt werden, die Erzeugnisse als Bio-Produkte zu vermarkten.
 
Landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel aus Staaten, die nicht der EU angehören, dürfen in der EU nur unter bestimmten Bedingungen als Öko-Ware vermarktet werden. In den Herkunftsländern müssen gleiche oder gleichwertige Regelungen sowohl hinsichtlich der Produktionsvorschriften als auch in Bezug auf die Kontrollmaßnahmen gelten. Zudem muss eine europäische Kontrollbehörde bestätigt haben, dass der europäische Standard erfüllt wird.
 
Quelle der vorstehenden Informationen: Bundesregierung...