Neues EU-Kennzeichen für Bio-Produkte
| In den Ländern der Europäischen Union (EU) gilt seit dem 1. Juli 2010 ein neues Biosiegel für vorverpackte Bio-Lebensmittel. Es ist Pflicht für Bio-Produkte aus den EU-Staaten. Die einheitliche Kennzeichnung soll das Vertrauen der Verbraucher in Erzeugnisse, die als Öko- oder Bio-Produkte ausgewiesen sind, stärken und rechtfertigen.
Neben dem neuen EU-Gemeinschaftslogo bleiben länderspezifische Kennzeichen gültig. Das heißt: Deutsche Hersteller können ihre Bioprodukte auch weiterhin mit dem nationalen Biosiegel und den Zeichen der privaten Verbände kennzeichnen. Sie müssen aber auch das neue EU-Biosiegel (Grafik rechts) verwenden. |
|
Mindestens 95 Prozent der Zutaten ökologisch angebaut
Mit dem neuen EU-Logo bzw. EU-Biosiegel gekennzeichnete Produkte müssen die Standards der EG-Öko-Verordnung einhalten. Mindestens 95 Prozent der Zutaten müssen aus Öko-Landbau stammen. Für diese Landwirtschaftsform gelten folgende Vorschriften:
Pflanzenanbau
- Erhaltung und Steigerung der Bodenfruchtbarkeit durch spezielle schonende Bearbeitung der Böden und mehrjährige Fruchtfolgen;
- grundsätzlicher Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und mineralischen Stickstoffdünger. Pflanzenschutz setzt auf vorbeugende Maßnahmen (günstige Pflanzennachbarschaften, Sortenwahl et cetera). Unkraut wird zum Beispiel durch richtige Fruchtfolge und Bodenbedeckung (etwa mit Stroh) oder auch durch Eggen und Hacken bearbeitet.
- grundsätzliche Verwendung von ökologisch vermehrtem Saatgut und ergänzende Dünge- und Pflanzenschutzmittel nur, sofern sie in speziellen Positivlisten aufgeführt sind;
- Einsatz von Gentechnik ist verboten;
- deutlich weniger Zusatzstoffe (nur 47 von über 300 sind erlaubt).
- Tiere müssen Auslauf haben, Anbindehaltung ist grundsätzlich verboten;
- in den Futtertrog kommen ökologisch erzeugte Produkte;
- die Tiere werden vor allem durch die Förderung der natürlichen Widerstandskraft gesund gehalten;
- höchstmögliche Verbrauchersicherheit durch regelmäßige Kontrollen und Herkunftsnachweis für ökologisch erzeugtes Fleisch.
Geschützte Begriffe
Die Bezeichnung "Bio" und "Öko" sind gesetzlich geschützte Begriffe. Sie sind gleichwertig und austauschbar. Produkte, die mit folgenden Begriffen gekennzeichnet sind, sind eindeutig Bio-Produkte:
- biologisch oder ökologisch
- kontrolliert biologisch beziehungsweise ökologisch
- biologischer beziehungsweise ökologischer Landbau
Vorsicht ist geboten bei den Kennzeichnungen "integrierter Landbau", "aus kontrolliertem Vertragsanbau", "umweltschonend", "extensiv", "naturnah", "unbehandelt" oder "kontrolliert". Diese Begriffe weisen nicht auf eine Produktion oder Verarbeitung im Sinne des ökologischen Landbaus hin. Diese Produkte sind keine Lebensmittel in Bio-Qualität!
Logo weist auf Kontrollstellen hin
Unmittelbar unter dem neuen EU-Bio-Logo ist der Code beziehungsweise Name der Stelle anzubringen, die für die Kontrolle des letzten Erzeugers oder Bearbeiters zuständig ist. Wo die landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe hergestellt wurden, muss wiederum unter dem Kontrollstellencode stehen. Dieser Code setzt sich wie folgt zusammen:
Erklärung: DE = Länderkürzel (DE = Deutschland; weitere Länderkürzel für EU-Mitgliedsstaaten, zum Beispiel NL für Niederlande); 0XX = Nummern- oder Buchstabenkombination (deutsche Kontrollstellen verwenden Ziffern, zum Beispiel 001; in anderen EU-Ländern sind auch Buchstaben üblich, zum Beispiel AIB für eine italienische Kontrollstelle)
Kontrollen sichern die Qualität
Europäische Landwirte müssen sich, nachdem die Umstellung auf Öko-Landbau vollständig abgeschlossen ist, jährlich umfangreichen Kontrollen unterziehen. Dazu gehören:- Kontrollen der Belege über Kauf und Verkauf, Viehbestand und medizinische Logbücher und anderes,
- mögliche Probennahmen der Erzeugnisse,
- Kontrolle der Innen- und Außenbedingungen für den Viehbestand,
- Kontrollen der Felder, Obstgärten, Gewächshäuser und Weiden.
Entsprechend der EG-Öko-Verordnung können die europäischen Mitgliedsstaaten entscheiden, ob sie das Kontrollverfahren durch staatliche Stellen oder als staatlich überwachtes privates System durchführen wollen. In Deutschland sind private Kontrollstellen zugelassen, die staatlich überwacht werden. Auf Grund der föderalen Struktur gibt es in Deutschland 16 Überwachungsbehörden in den Ländern. Sie sind für derzeit 23 am Markt tätige und zugelassene Kontrollstellen zuständig.
Falls zum Beispiel ein Bio-Bauer die Anforderungen nach EG-Öko-Verordnung nicht erfüllt, drohen ihm Strafen. Bei kleineren Verstößen werden Auflagen und kostenpflichtige Nachkontrollen verfügt. In schwerwiegenden Fällen kann ihm das Biozertifikat entzogen und das Recht aberkannt werden, die Erzeugnisse als Bio-Produkte zu vermarkten.
Landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel aus Staaten, die nicht der EU angehören, dürfen in der EU nur unter bestimmten Bedingungen als Öko-Ware vermarktet werden. In den Herkunftsländern müssen gleiche oder gleichwertige Regelungen sowohl hinsichtlich der Produktionsvorschriften als auch in Bezug auf die Kontrollmaßnahmen gelten. Zudem muss eine europäische Kontrollbehörde bestätigt haben, dass der europäische Standard erfüllt wird.
Quelle der vorstehenden Informationen: Bundesregierung...






