Heute: 03. September 2010 Freitag
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Blaue Karte für Einwanderer
 
EU will für Fachkräfte attraktiver werden
Die Europäische Union will ihre Arbeitsmärkte für hoch qualifizierte Einwanderer weit öffnen. Mit einer "Blue Card" (Blauen Karte) sollen sie und ihre Familien eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis in allen 27 Mitgliedstaaten erhalten. Ein zweiter Vorschlag sieht vor, dass legal beschäftigte Arbeitskräfte aus Drittstaaten in der EU sozial besser abgesichert und geschützt werden.
 
Der EU-Kommission geht es vor allem darum, Europa gegenüber den Einwandererländern USA, Kanada und Australien attraktiver zu machen. Kommissionspräsident José Manuel Barroso sagte bei der Vorstellung der Richtlinie am 23. Oktober 2007 in Brüssel, 27 unterschiedliche und manchmal widersprüchliche Einreiseregelungen erschwerten hoch qualifizierten Einwanderern die Entscheidung für Europa. "Und wenn jemand hier ist, hat er es schwer, von einem Arbeitsplatz in einem Land ins andere zu wechseln."
 

Franco Frattini, EU- Kommissar für Justiz, Freiheit und Sicherheit, wies darauf hin, dass in Australien 9,9 Prozent, in Kanada 7,3 und in den USA 3,5 Prozent der hoch qualifizierten Beschäftigten aus Drittstaaten kommen. In der EU sind es lediglich 0,9 Prozent.
 
Erleichterte Bedingungen
Als Voraussetzungen für den Erhalt einer Blue Card nennt der Kommissionsvorschlag folgende Kriterien:
  • das Vorliegen eines Arbeitsvertrags,
  • einen akademischen oder beruflichen Ausbildungsabschluss und
  • die Zusicherung eines Mindestgehaltes, das drei Mal höher
    als der Mindestlohn im Gastland ist.
Gibt es im Aufnahmeland keine Mindestlohnregelung, gilt als Vergleichbasis die Mindestrente oder das Sozialhilfeniveau. Diese Gehaltsregelung wird nicht ohne Widerspruch in den EU-Mitgliedstaaten bleiben. Deutschland zum Beispiel besteht derzeit darauf, dass Fachkräfte nur einwandern dürfen, wenn sie ein Jahresbruttogehalt von mindestens 85.000 Euro nachweisen können.
 
Für junge Fachkräfte will die Kommission Ausnahmeregelungen gelten lassen. So schloss Frattini nicht aus, dass die geforderte Einkommenshöhe bei weniger als dem Dreifachen des Mindestlohns liegen kann. Die Blue Card soll zunächst für zwei Jahre in einem Mitgliedstaat gelten. Danach kann der Arbeitnehmer in jeden anderen Mitgliedstaat wechseln, vorausgesetzt, es liegt ein Arbeitsvertrag vor. Bis dahin erworbene Rentenansprüche werden angerechnet. Auch bei der Wartefrist auf die Einbürgerung (die in den EU-Staaten unterschiedlich lang ist) muss der Blue Card-Inhaber nicht wieder bei Null anfangen, wenn er in einen andern Staat wechselt. Außerdem gelten Erleichterungen bei der Familienzusammenführung. Sollte der Besitzer einer "Blauen EU-Arbeitskarte" allerdings länger als drei aufeinander folgende Monate erwerbslos ein, wird seine Karte eingezogen.
 
Viel verspricht sich die Kommission von dem Zirkulationsprinzip: Wer zwei Jahre in der EU gearbeitet hat, kann in sein Heimatland zurückkehren, ohne das Recht zu verlieren, wieder in die EU einreisen und hier arbeiten zu können. Damit will sie dem so genannten "Brain drain" vorbeugen, also dem Wegzug qualifizierter Fachkräfte aus Entwicklungsländern, wo sie - wie in Afrika - gerade dringend gebraucht würden. Die Idee, die dahinter steht: Der Einwanderer kann in einem EU-Land arbeiten und sich weiter ausbilden lassen, seine Erfahrungen zu Hause anwenden und - wenn er sich weiter qualifizieren möchte - wieder einreisen. Die Kommission will sogar im Sinne einer "ethischen Bewerberauswahl" einzelnen Mitgliedstaaten untersagen, Arbeitskräfte in afrikanischen Ländern anzuwerben, die unter diesem "Brain drain" besonders zu leiden haben.
 
Schwierige Harmonisierung
Der zweite Vorschlag sieht ein einheitliches Antragsverfahren ("one-stop-shop"-System), gemeinsame Bestimmungen für den Aufenthalt und die Arbeitsgenehmigung sowie ein Bündel gemeinsamer Rechte vor. Arbeitskräfte aus Drittstaaten, die bereits rechtmäßig in einem Mitgliedstaat leben und eine Erwerbstätigkeit ausüben, sollen Rechte bekommen, die mit denen der Unionsbürger vergleichbar sind. Die Vorschläge beruhen auf einem Konsultationsprozess unter allen Mitgliedstaaten, der 2005 mit einem Grünbuch über Wirtschaftsmigration begann. Eindeutig bekannten sich darin alle Beteiligten zu einem einheitlichen Verfahren für Drittstaatsangehörige und sprachen sich gegen einen unfairen und illegalen Wettbewerb aus. Das Dilemma: Kaum jemand bestreitet die Notwendigkeit einer Harmonisierung der Einwanderungsbestimmungen in der EU. Aber wenn es darum geht, die nationalen Arbeitsmärkte zu regulieren, wollen die meisten Mitgliedstaaten die Zulassungsbedingungen für Arbeitsmigranten doch lieber in der eigenen Zuständigkeit behalten.
 
Seit der EU-Ratskonferenz in Tampere im Jahre 1999, bei der die Notwendigkeit gemeinsamer Regeln zum ersten Mal bekräftigt wurde, versucht die EU-Kommission Stück für Stück die EU-Mitgliedstaaten dazu zu bewegen, ihre Bestimmungen untereinander abzugleichen. Präsident Barroso sagte denn auch, jetzt, nach erfolgter Einigung über den Reformvertrag, könne man sich wieder verstärkt diesen Problemen zuwenden.
 
Gerade Kommissionsvizepräsident Frattini liegt der Kampf gegen illegale Beschäftigung, Ausbeutung und Schwarzarbeit besonders am Herzen. "Solange Europa nicht bereit und willens ist, die schwächsten Arbeitskräfte aus Drittstaaten zu verteidigen, kann es keine ausgewogene und faire Arbeitsmigrationspolitik geben“, sagte er. Er betonte, mit dem Vorschlag werde sichergestellt, „dass bestimmte sozio-ökonomische Rechte auf ALLE Arbeitsmigranten ausgeweitet werden, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten." Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung, die allgemeine und berufliche Bildung, das Recht, in eine Gewerkschaft einzutreten, und die soziale Sicherheit.
 
Der Vorschlag sieht vor, das Verfahren für den Arbeitgeber und den Zuwanderer zu erleichtern und zu beschleunigen. Schon im Vorfeld sollen bestimmte Schutzmaßnahmen gelten, wie zum Beispiel Informationen über Dokumente, die einem Antrag beizufügen sind, oder die Verpflichtung, innerhalb von 90 Tagen über den Antrag zu beschließen. Wenn der Antrag positiv beschieden wurde, erhält der Zuwanderer eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung. Sie enthält die für einen bestimmten Zeitraum geltenden Bedingungen für den Zugang zum Arbeitsmarkt.
 
Wie viele Ingenieure braucht Österreich?
Frattini und Barroso betonten am 23. Oktober 2007 mehrfach, Brüssel maße sich nicht an zu bestimmen, wie viel Ingenieure Österreich braucht oder wie viel Fachkräfte in die Niederlande einwandern dürfen. Das regeln die Staaten selbst - und so solle es auch bleiben. Dennoch bleibt die Situation kompliziert. Zum Beispiel gelten für den Zuzug aus den neuen Beitrittsländern in einigen EU-Staaten noch Einschränkungen. Wenn also ein Ingenieur aus Estland, der sich in München um eine Stelle bewirbt, auf einen gleich gut ausgebildeten Konkurrenten aus Indien trifft, sollte der Europäer den Vorzug bekommen. Die Frage ist nur, wer in diesem Fall die Entscheidung trifft. Frattini räumte ein, dass es Übergangsphasen und Unsicherheiten geben wird, bis eine einheitliche Regelung in Kraft treten könne.
 
Dennoch hofft der Kommissar für seinen "Blue Card"-Vorschlag schon beim nächsten Treffen der Staats- und Regierungschefs grünes Licht zu bekommen. Dann könnte die Regelung bis Anfang 2009 in Kraft treten. Richtlinien für den Umgang mit gering qualifizierten Einwanderern und Saisonarbeitern will Frattini im kommenden Jahr vorlegen.
 

Quelle der vorstehenden Informationen:
EU-Nachrichten Nr. 36 vom 25. Oktober 2007 der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.


AKTUELL zum Thema


EU erleichtert Zuwanderung Hochqualifizierter
Brüssel (dpa) - Hoch qualifizierte Arbeitnehmer aus Ländern außerhalb der EU können künftig leichter nach Europa einwandern. Für die Einführung der sogenannten «Blue Card» haben die zuständigen Minister der Mitgliedstaaten am 25. Mai 2009 in Brüssel endgültig grünes Licht gegeben. Gleichzeitig verschärften die Ressortchefs die Sanktionen für Firmen, die Niedriglohn-Arbeiter aus Drittstaaten ohne Aufenthaltserlaubnis beschäftigen. Die EU-Staaten haben nun zwei Jahre Zeit, beide Richtlinien in nationales Recht umzusetzen.
 
Die Zuwanderung Hochqualifizierter nach Europa erhöhe die Wettbewerbsfähigkeit der Union, sagte EU-Justizkommissar Jacques Barrot. Damit werde ein klares Signal gesendet, dass solche Migranten unabhängig von der wirtschaftlichen Situation in der EU «immer willkommen» seien. Die Bewerber für die Blue Card müssen unter anderem einen Arbeitsvertrag, ein für das jeweilige EU-Land überdurchschnittliches Gehalt sowie die entsprechenden Qualifikationen nachweisen. Damit soll verhindert werden, dass Niedriglohn-Arbeiter angeworben werden.
 
Firmen, die Arbeiter von außerhalb der EU beschäftigen wollen, müssen strengere Auflagen erfüllen und dies den nationalen Behörden anzeigen. Verstöße gegen die Vorschrift können unter anderem mit einer Geldstrafe, dem Verlust von Fördergeldern oder einem zeitweisen Ausschluss von öffentlichen Aufträgen geahndet werden. Ziel der Richtlinie sei es, den Arbeitgeber zu bestrafen, nicht den Arbeiter, der sich illegal in der EU aufhalte, hieß es.
 
Quelle der Information: Der Abdruck dieser Nachricht erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
 
Council adopts the "EU Blue Card": more advantages for high-skilled foreign workers
PresseInformation des EU-Ministerrates vom 25. Mai 2009 als PDF-Dokument.


WEITERE INFORMATIONEN zum Thema


Europäisches Parlament für "Blue Card"


LINKS zum Thema


Europa wird für hoch qualifizierte Zuwanderer attraktiver und bietet mehr Schutz für Migranten, die rechtmäßig in der EU leben und eine Erwerbstätigkeit ausüben
PresseInformation der EU-Kommission vom 23. Oktober 2007.
 
Simplified admission procedures and common set of rights for third-country workers
Memorandum der EU-Kommission vom 23. Oktober 2007 mit Hintergrundinformationen zum Thema.
 
Attractive conditions for the admission and residence of highly qualified immigrants
Weiteres Memorandum der EU-Kommission vom 23. Oktober 2007 mit Hintergrundinformationen zum Thema.
 
Europa ebnet den Weg für den Zuzug von Fachkräften
Angesichts der Alterung der Gesellschaft und des drohenden Mangels an Arbeitskräften in Europa schlägt die Kommission vor, die Wirtschaftsmigration zu erleichtern. Meldung der EU-Kommission vom 23. Oktober 2007 mit weiterführenden Links zum Thema.
 
Böhmer lehnt EU-"Blue Card" für Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten ab
Die Staatsministerin und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Maria Böhmer, lehnt die von der EU-Kommission vorgeschlagene "Blue Card"-Regelung für ausländische Arbeitskräfte ab. PresseInformation der Bundesregierung vom 23. Oktober 2007.
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