Recht auf Datenschutz auch im Onlinezeitalter
| Auch im Onlinezeitalter soll den EU-Bürgern das Recht auf Privatsphäre erhalten bleiben. Dafür will die Europäische Kommission mit der am 25. Januar 2012 von ihr vorgeschlagenen Überarbeitung der Datenschutzrichtlinie von 1995 sorgen und dabei erstmals auch Unternehmen aus Drittstaaten in die Pflicht nehmen wie etwa die Suchmaschine Google. Verstöße gegen die EU-Datenschutzgesetzgebung sollen künftig mit bis zu einer Million Euro oder zwei Prozent des Jahresumsatzes geahndet werden können.
"Der Schutz personenbezogener Daten ist zwar ein Grundrecht aller Europäer, aber die EU-Bürger haben nicht immer das Gefühl, dass sie vollständige Kontrolle darüber haben", sagte die für Justiz zuständige Kommissions-Vizepräsidentin Viviane Reding. "Die vorgeschlagenen Änderungen werden das Vertrauen in Onlinedienste stärken, weil die Bürger künftig besser über ihre Rechte informiert sein und größere Kontrolle über ihre Daten haben werden. Die Reform wird zudem die Geschäftstätigkeit der Unternehmen einfacher und kostengünstiger machen." |
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Vertrauen der Verbraucher stärken
Die Reform ist dringend nötig: Der technische Fortschritt und die Globalisierung haben die Art und Weise, wie Daten erhoben, abgerufen und verwendet werden, grundlegend verändert. Außerdem haben die 27 Mitgliedstaaten der EU die bisherigen Vorschriften unterschiedlich umgesetzt. Eine einheitliche Regelung soll daher jetzt der bestehenden Fragmentierung und dem hohen Verwaltungsaufwand ein Ende bereiten und den Unternehmen auf diese Weise Einsparungen von etwa 2,3 Milliarden Euro jährlich ermöglichen. Zudem soll das Vertrauen der Verbraucher in Onlinedienste gestärkt und so dringend benötigte Impulse für mehr Wachstum, Arbeitsplätze und Innovationen in Europa gegeben werden.
Die wichtigsten Änderungen
- Die Bürger sollen leichter auf ihre eigenen Daten zugreifen und diese bei einem Wechsel zu einem anderen Dienstleistungsanbieter "mitnehmen" können (Recht auf Datenportabilität). Dadurch wird der Wettbewerb unter den Anbietern derartiger Dienste zunehmen.
- Das "Recht auf Vergessenwerden": Alle Bürger sollen das Recht erhalten, ihre eigenen Daten zu löschen, wenn keine legitimen Gründe für deren Speicherung bestehen.
- Unternehmen und Organisationen sollen bei einer schweren Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten künftig die nationale Aufsichtsbehörde unverzüglich benachrichtigen müssen.
- Alleiniger Ansprechpartner für Organisationen wird künftig die nationale Datenschutzbehörde des EU-Landes sein, in dem sie ihre Hauptniederlassung haben.
- Jede außerhalb der EU erfolgende Bearbeitung von personenbezogenen Daten durch auf dem EU-Markt aktive Unternehmen soll den EU-Vorschriften unterliegen.
Personenbezogene Daten
Dies sind alle Informationen über das Privat-, Berufs- oder öffentliche Leben einer Person. Personenbezogene Daten können zum Beispiel der Name, ein Foto, eine E-Mail-Adresse, Bankdaten, Posts auf den Webseiten sozialer Netzwerke, medizinische Daten oder die IP-Adresse eines Computers sein. Nach der Charta der Grundrechte der Europäischen Union hat jede Person das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten, und zwar in allen Bereichen ihres Lebens, d.h. zuhause, am Arbeitsplatz, beim Einkaufen, beim Arzt, bei der Polizei oder im Internet.
| Quelle der vorstehenden Informationen:
EU-Nachrichten Nr. 2 vom 26. Januar 2012 der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland. |
LINKS zum Thema
Kommission schlägt umfassende Reform des Datenschutzrechts vor, um Nutzern mehr Kontrolle über ihre Daten zu geben und die Kosten für Unternehmen zu verringern
PresseInformation derf EU-Kommission vom 25. Januar 2012.
Data protection reform
Memorandum der EU-Kommission vom 25. Januar 2012 mit Fragen und Antworten (FAQ) zum Thema.
Commission proposes a comprehensive reform of the data protection rules
Informationen und Dokumente zu den aktuellen Vorschlägen der EU-Kommission.
Reformpaket der EU-Kommission: Brüssel will mehr Datenschutz
Mit einer umfassenden Datenschutzreform will die EU-Kommission Bürger besser schützen und Unternehmen entlasten. Insbesondere das "Recht, vergessen zu werden" wird von EU-Abgeordneten begrüßt, berichtet das Europa-Magazin "EurActiv".
EU fordert "Recht auf Vergessen" im Netz
Die EU will die Datenschutzregeln in Europa verbessern. Denn sie stammen aus einer Zeit, in der an Facebook und Co. noch nicht zu denken war. Kern der EU-Pläne ist ein Rechtsanspruch auf das Löschen von Daten. Experten bezweifeln, ob dies den Verbrauchern tatsächlich nützen wird, berichtet die "ARD tagesschau".







