Europäisches Informations-Zentrum Niedersachsen
Niedersächsische Staatskanzlei
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Kommission legt Vorschläge vor
 
Wie die "Bürgerinitiative" in der Praxis funktionieren soll
Mit der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) hat die Öffentlichkeit zum ersten Mal die Möglichkeit, an der europäischen Gesetzgebung mitzuwirken. Die EU-Kommission hat am 31. März 2010 Vorschläge zur Ausgestaltung der EBI vorgelegt. Maroš Šefcovic, Vizepräsident der EU-Kommission und zuständig für Interinstitutionelle Beziehungen und Verwaltung stellt in den "EU-Nachrichten" der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland die Pläne der Kommission vor:
 
"Die Bürgerinitiative ist ein konkretes Beispiel für etwas, von dem in Brüssel so häufig gesprochen wird, nämlich 'Europa den Bürgern näher zu bringen'. Ich hoffe auch, dass die Initiative eine lebhafte grenzüberschreitende Diskussion darüber auslösen wird, was in Brüssel getan wird und dass sie zum Erlass besserer und stärker von der Basis beeinflusster Rechtsvorschriften führen wird.
 

Bei der Ausarbeitung dieses Projekts lag mir daran zu gewährleisten, dass einfache, benutzerfreundliche, allen zugängliche und nicht zu bürokratische Verfahren geschaffen werden. Außerdem ist es von zentraler Bedeutung, dass dieser revolutionäre neue Bestandteil des demokratischen Prozesses glaubhaft ist, den Datenschutz sicherstellt und gegen Missbrauch und Betrug immun ist.
 
Es werden keine Beschränkungen dafür auferlegt, wo und wie - entweder auf der Straße oder Online - die Unterzeichnung zu erfolgen hat. Die Kommission hat zwar weiter uneingeschränkt das Recht, EU-Rechtsvorschriften vorzuschlagen, verpflichtet sich jedoch dazu, die Bürgerinitiativen sehr ernst zu nehmen. Was auch immer als Reaktion auf die Bürgerinitiative beschlossen wird - es ist in einem öffentlich zugänglichen Bericht zu begründen.
 
Ich hoffe, dass der Vorschlag vor Ende dieses Jahres vom Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten im Rat angenommen werden kann, so dass die ersten Initiativen Anfang 2011 anlaufen können. Die Bürgerinitiative ist hervorragend geeignet, die EU aus dem 'Brüsseler Raumschiff' herauszuholen und den Bürgern mehr demokratische Mitsprache zu geben." (vth)


Der Vorschlag der EU-Kommission im einzelnen


Neun Mitgliedstaaten: Die Bürgerinitiative muss in einem Drittel der EU-Mitgliedstaaten unterstützt werden. Das bedeutet: Die eine Million Unterschriften, die für das Zustandekommen einer Bürgerinitiative notwendig sind, müssen aus neun Mitgliedstaaten stammen.
 
Mindestzahl: Für jedes Mitgliedsland ist eine Mindestzahl von Unterstützern vorgesehen. Diese Zahl ergibt sich, wenn man die Anzahl der Abgeordneten, die das jeweilige Land ins Europäische Parlament entsendet, mit 750 multipliziert. Für Luxemburg (6 MdEP) bedeutet das, dass 4.500 Unterschriften zusammenkommen müssen; für Deutschland (nach dem Lissabon-Vertrag 96 MdEP ab 2014) müssten es 72.000 Unterschriften sein.
 
Ein Jahr Zeit: Die Bürgerinitiative hat von der ersten Registrierung ihres Anliegens bis zur Vorlage der gesamten Unterschriften ein Jahr Zeit.
 
Mindestalter: An der europäischen Bürgerinitiative kann sich jeder beteiligen, der auch zur Teilnahme an der Europawahl berechtigt ist (Deutschland: 18 Jahre).
 
Erster Check: Sobald 300.000 Unterstützungsbekundungen gesammelt wurden, muss der Organisator die EU-Kommission auffordern, die Zulässigkeit der Initiative zu prüfen. Der Kommission stehen dafür drei Monate zur Verfügung. Dieser Check im Vorfeld dient der Sicherheit der Organisatoren, dass sie auf dem richtigen Weg sind.
 
Reaktion der EU-Kommission: Nach Eingang der vorgeschriebenen eine Million Unterschriften für das als berechtigt anerkannte Anliegen der Bürger stehen der Kommission vier Monate zur Verfügung, um zu reagieren. Sie kann beschließen, einen Rechtsetzungsvorschlag einzubringen oder auf weiteres Handeln zu verzichten, muss ihre Gründe aber öffentlich darlegen.
 

Quelle der vorstehenden Informationen:
EU-Nachrichten Nr. 12 vom 31. März 2010 der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.
AKTUELL - EU-Bürgerinitiative: Wer trägt die Kosten?
Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) sollte eigentlich die Bürgerrechte stärken und die EU-Entscheidungen demokratisieren. Je konkreter die Pläne, desto größer die Enttäuschung: Die Bundesregierung will nun offenbar auch die Kosten, die bei Online-Bürgerinitiativen entstehen, teilweise an die Organisatoren durchreichen. Die Grünen sind empört, berichtet das Europa-Magazin "EurActiv" am 26. Juli 2011.
Extern: EurActiv-Bericht...


LINKS zum Thema


Vorschlag für eine Verordnung über die Bürgerinitiative
Text der Mitteilung der EU-Kommission vom 31. März 2010 für einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bürgerinitiative als PDF-Dokument.
 
European Citizens' Initiative (ECI)
Papier der EU-Kommission mit Fragen und Antworten (FAQ) zur Europäischen Bürgerinitiative (EBI) als PDF-Dokument.
 
Bürgerinfo - Vorschlag: Regeln für europäische Bürgerinitiativen
Papier der EU-Kommission mit einer Zusammenfassung ihrer Vorschläge zur Regelung der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) als PDF-Dokument.
 
Europäische Bürgerinitiative (EBI)
Informationen der EU-Kommission zum Thema sowie zu den Ergebnissen der durchgeführten öffentlichen Konsultation zur EBI.
 
Vertrag von Lissabon - Neuer Vertrag für die EU
Bei ihrem Treffen in Lissabon am 13. Dezember 2007 hatten die 27 Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) den EU-Reformvertrag unterzeichnet. Die Tschechische Republik hat den Lissabon-Vertrag - als letzter der 27 EU-Staaten - am 13. November 2009 ratifiziert. Der Reformvertrag ist daher am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten.