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Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Ausgabe 2000/2 vom Dezember 2000
des Informationsdienstes "Europa-Fokus Niedersachsen"


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Europa-Fokus Niedersachsen | Ausgabe 2000/2 | Dezember 2000
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Inhalt der Ausgabe:
Vorwort
des Niedersächsischen Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten,
Wolfgang Senff
 
Der Europäische Rat in Nizza hat vor wenigen Tagen feierlich die Europäische Charta der Grundrechte proklamiert. Die niedersächsische Landesregierung begrüßt diesen Schritt und sieht darin einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einem Europa der Bürgerinnen und Bürger. Die Charta stellt die in Europa geltenden Grundrechte in den Mittelpunkt und unterstreicht - und das ist meiner Ansicht nach ein zusätzlicher Gewinn - die europäische Wertegemeinschaft. Die Europäische Union darf nicht ausschließlich mit ökonomischen Grundsätzen in Verbindung gebracht werden. Ein gemeinsames geistiges Fundament ist unerlässlich, sollen sich die Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin für die Fortsetzung der europäischen Einigung einsetzen. Die EU muss ein Gebilde sein, mit dem die Menschen sich identifizieren können.
 
Der Grundkonsens, den wir in der Charta gefunden haben, ist meines Erachtens weltweit vorbildlich. Und schon allein die einstimmige Verabschiedung der Charta in Nizza signalisiert den europäischen Einrichtungen, dass die Charta mehr ist als eine Deklaration.
 
Gleichwohl reicht der Landesregierung eine feierliche Proklamation nicht aus. Die Landesregierung setzt sich entsprechend der Forderung des Landtages dafür ein, die Charta als völkerrechtlich verbindlichen Vertrag zu verabschieden und die EU-Grundrechte verfahrensrechtlich so abzusichern, dass sie von einzelnen Unionsbürgerinnen und -bürgern eingeklagt werden können. Die deutschen Länder und der Bund sind zuversichtlich, dass das auf den Folgekonferenzen nach Nizza auf der Tagesordnung stehen wird.
 
Erfreulicherweise ist es in den Beratungen des Konvents - nicht zuletzt durch die Teilnahme von Beauftragten aus den Ländern - gelungen, aus Ländersicht wichtige Punkte in der Charta zu verankern. Hierzu gehören Aussagen zum geistig-religiösen und sittlichen Erbe der Europäischen Union, zur Menschenwürde, zur Gleichheit von Frauen und Männern, zum Schutz von Kindern und zum Schutz von Minderheiten. Zudem ist sichergestellt, dass die Charta keine neuen Zuständigkeiten für die Gemeinschaft und damit Eingriffe in die Kompetenz der Mitgliedsstaaten und Regionen begründet.
 
Europäische Charta der Grundrechte
Was haben die Bürgerinnen und Bürger von der Charta?
 
Europäischer Rat von Nizza
Proklamation der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Erklärung der Präsidentin des Europäischen Parlaments anläßlich der Verkündung der Charta der Grundrechte
 
Auszug aus den Schlussfolgerungen des Vorsitzes
des Europäischen Rates in Nizza
 
Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Der vom Europäischen Rat in Nizza proklamierte Text der Charta im Wortlaut


LINK zum Thema


EU-Grundrechtecharta: Wichtiger Schritt für europäische Einigung
Der Präsident des Europaparlaments, der Präsident der Europäischen Kommission sowie der amtierende EU-Ratspräsident haben am 12. Dezember 2007 in Straßburg während einer feierlichen Zeremonie die "Charta der Grundrechte der Europäischen Union" unterzeichnet und sie damit rechtsverbindlich gemacht. Mit der Charta ist zum ersten Mal in der Geschichte der EU in einem einzigen Text die Gesamtheit der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte der europäischen Bürgerinnen und Bürger sowie aller im Hoheitsgebiet der Union lebenden Personen zusammengefasst.
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