Europäisches Informations-Zentrum Niedersachsen
Niedersächsische Staatskanzlei
Aegidientorplatz 4 - 30159 Hannover
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Europäische Krankenversicherungskarte
Seit dem 1. Juli 2004 erhalten die europäischen Bürger, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR = EU, Norwegen, Island, Lichtenstein) sowie in der Schweiz, gleich ob privat oder geschäftlich, unterwegs sind, schrittweise die Europäische Krankenversicherungskarte.
 
Ziel ist es die Übernahme der Kosten für medizinische Leistungen, falls solche bei Auslandsaufenthalten notwendig sind, zu vereinfachen.
 
Generell gilt:
In allen EU-Ländern, in denen es wie in Deutschland bereits eine Krankenversichertenkarte gibt, wird die Karte bis spätestens 2006 eingeführt. Ein gesetzlich Krankenversicherter muss dann nicht mehr für jeden Auslandsaufenthalt einen neuen Papiervordruck beantragen.
 

Es wird empfohlen nicht ohne die Europäische Krankenversicherungskarte oder ein entsprechendes Dokument in Mitgliedsstaaten der EU und Schweiz zu verreisen. Diese Dokumente erleichtern den Zugang zur medizinischen Versorgung am Aufenthaltsort und gewährleisten, dass Sie Sachleistungen nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsmitgliedstaats erhalten (z.B. Zugang zur kostenlosern Behandlung.
 
Wenn man gewisse Beträge für Krankheitskosten vorstrecken muss, sichern diese Dokumente die Erstattung der Behandlungskosten am Aufenthaltsort oder innerhalb kurzer Zeit nach Ihrer Rückkehr.
 
Die Krankenversicherung ist verpflichtet, auf Antrag die Europäische Krankenversicherungskarte oder ein entsprechendes Dokument auszustellen.
 
Für die Gestaltung der Karte wurden zwei Varianten festgelegt:
WARNUNG !!! WARNUNG !!!
Die Europäische Kommission wurde darauf aufmerksam gemacht, dass bestimmte Webseiten Europäische Krankenversicherungskarten gegen Zahlung eines bestimmten Geldbetrags anbieten. Bitte beachten Sie, dass die Europäische Krankenversicherungskarte kostenlos bei Ihrer Krankenkasse erhältlich ist.


WEITERE INFORMATIONEN


Videoclip rechts:

Unterwegs in Europa: Ihre Gesundheit
Als EU-Bürger/in haben Sie bei plötzlicher Erkrankung oder einem Unfall während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem EU-Land sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz Anspruch auf kostenlose oder ermäßigte medizinische Behandlung.



EUROPÄISCHE KRANKENVERSICHERUNGSKARTE in Deutschland





Leichte Erkennbarkeit
Für die Herstellung und Ausgabe der Europäischen Krankenversicherungskarte in ihrem Staatsgebiet sind die einzelnen Mitgliedstaaten zuständig. Das Muster der Karte ist jedoch einheitlich und die technischen Merkmale sind in allen Mitgliedstaaten gleich. Dadurch können Leistungserbringer im Gesundheitswesen, denen die Karte vorgelegt wird, diese sofort erkennen.
 
Haftungsausschluss
Die Modalitäten der Herstellung und Ausgabe der Europäischen Karte an die Versicherten sind ausschließlich Sache des betreffenden Mitgliedstaats. Die Informationen an dieser Stelle dienen - abgesehen von der Rubrik "Rechtsvorschriften" - nur als Hinweise und sollen dem Leser bei der Informationssuche helfen.


LINKS zum Thema


Europäische Krankenversicherungskarte
European Health Insurance Card (EHIC)
Informationen der Europäischen Kommission in Brüssel zur Krankenversicherungskarte mit Kartenmustern aus allen EWR-Staaten und der Schweiz.
 
Europäische Krankenversicherungskarte hat sich ein Jahr nach Einführung
einen Namen in der EU gemacht

PresseInformation der Europäischen Kommission vom 28. Juni 2005.
 
Gesundheit
In den Urlaub mit der Europäischen Krankenversicherungskarte. Informationen des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) in Kiel u.a. zur Europäischen Krankenversicherungskarte.
 
ESS-Europakarte Krankenversicherung
Die Website ESS-Europe.de ist als Infoquelle für Personen konzipiert, die planen in anderen EU Staaten zu arbeiten. Fast jedes Land innerhalb der EU verfügt über ein anderes Gesundheits- bzw. Krankenversicherungs-System. Das duale System in Deutschland mit einer Trennung zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und privaten Krankenversicherung ist in Europa eher in der Minderheit. Wer für längere Zeit im Ausland arbeiten möchte, sollte sich vorab unbedingt über die wesentlichen Unterschiede in der Versorgung informieren.