05.03.2018 Brüssel. Die Verhandlungsführerinnen des Europäischen Parlaments, des Rates der EU und der Europäischen Kommission haben sich am Mittwochabend (28. Februar) auf die Überarbeitung der Entsenderichtlinie der Europäischen Union (EU) geeinigt. „Die mögliche Einigung sieht den Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit am gleichen Ort sowie ein höheres Maß an Rechtssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor. Wir werden nun die Ergebnisse der Verhandlungen in unseren jeweiligen Organen vorstellen und unser Möglichstes tun, um das für den endgültigen Abschluss notwendige Mandat zu erhalten“, erklärte EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen gemeinsam mit den Verhandlungsführerinnen von Parlament und Rat. Deutschland war im Jahr 2016 mit rund 440.000 Personen das Hauptzielland für entsandte Arbeitnehmer aus anderen Staaten der EU. Aus Deutschland sind mehr als 260.000 Menschen als Arbeitnehmer in andere EU-Mitgliedstaaten entsandt.

Die beiden Ko-Berichterstatterinnen des Europäischen Parlaments, Elisabeth Morin-Chartier und Agnes Jongerius sowie die stellvertretende bulgarische Arbeits- und Sozialministerin Zornitsa Roussinova und die für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität zuständige EU-Kommissarin Thyssen stellten in ihrer gemeinsamen Erklärung weiter fest: „Wir, die Verhandlungsführerinnen des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission, freuen uns mitteilen zu können, dass wir gestern Abend auf der 7. Trilogsitzung in intensiven Verhandlungen sämtliche Fragen behandeln und uns auf eine gemeinsame Haltung bezüglich der Eckpunkte einer möglichen Einigung über die Überarbeitung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern verständigen konnten. Wir sind der Auffassung, dass das vorgeschlagene, jetzt vorliegende Einigungspaket ausgewogen ist.“

Die EU-Kommission hatte den Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern von 1996 am 8. März 2016 vorgelegt. Der Vorschlag ergänzt die Richtlinie zur Durchsetzung der Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern von 2014, mit der neue Instrumente zur Bekämpfung von Betrug und Missbrauch und zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den für die Entsendung zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten eingeführt wurden.

Mit der Überarbeitung der Entsenderichtlinie kam die EU-Kommission der Verpflichtung aus ihren Politischen Leitlinien nach, den Grundsatz des gleichen Arbeitsentgelts für die gleiche Arbeit am gleichen Ort zu fördern. Die EU-Kommission hatte diese Überarbeitung in ihr Arbeitsprogramm 2016 aufgenommen. Mit diesem Vorschlag sollte die Entsendung von Arbeitnehmern, die in einem EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind und von ihrem Arbeitgeber zur Erbringung einer Arbeitsleistung vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, erleichtert werden – und zwar vor dem Hintergrund eines fairen Wettbewerbs und der Wahrung der Arbeitnehmerrechte. Ziel der Initiative ist es, gerechte Entlohnungs- und gleiche Wettbewerbsbedingungen für entsendende wie lokale Unternehmen im Aufnahmeland zu gewährleisten.

Links zum Thema:

EU grundsätzlich einig bei neuen Regeln gegen Lohn- und Sozialdumping
Weitere Nachricht vom 5. März 2018 zum Thema.

Kommission stellt Reform der Entsenderichtlinie vor – hin zu einem vertieften und gerechteren europäischen Arbeitsmarkt
PresseInformation der EU-Kommission vom 8. März 2016.

Überarbeitung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern
Memorandum der EU-Kommission vom 8. März 2016 mit Fragen und Antworten (FAQ) zum Thema.

Fact sheet – Towards fair labour mobility: Revision of EU posting of workers rules
Über diese Seite der EU-Kommission können länderspezifische Infoblätter über entsandte Arbeitnehmer in der EU abgerufen werden.