Es geht nur gemeinsam
| Zehn gemeinsame Grundsätze für die künftige Einwanderungspolitik der EU hat die EU-Kommission am 17. Juni 2008 vorgelegt. Die Erklärung "Eine gemeinsame Einwanderungspolitik für Europa: Grundsätze. Maßnahmen und Instrumente" soll vom Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Staaten am 15. Oktober 2008 angenommen werden und im Jahr 2009 in ein neues Fünfjahresprogramm einfließen. Eine zweite Mitteilung betrifft die künftige Asylstrategie der EU. Ziel ist es, ein gemeinsames europäisches Asylsystem zu vereinbaren. Auch für die am 1. Juli 2008 beginnende französische EU-Ratspräsidentschaft ist die Einwanderungspolitik ein Top-Thema.
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EINWANDERUNG IN ZAHLEN Zum Stichtag 1. Januar 2006 lebten 493 Millionen Menschen in der EU, darunter 18,5 Millionen, die aus Drittstaaten kamen (3,8 Prozent). Die meisten Drittstaatsangehörigen stammten aus der Türkei, Marokko, Albanien, Algerien und Serbien. Seit 2002 wandern jährlich im Schnitt 1,5 bis zwei Millionen Menschen in die EU ein. Die meisten Neuankömmlinge gehen nach Spanien, Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Italien und Griechenland. Im Jahre 2006 wurden mehr als 910.000 Migranten an den Grenzen der EU zurückgewiesen. Zumeist betraf es Marokkaner, die nach Spanien wollten. Eine halbe Million Flüchtlinge wurde 2006 an den Grenzen festgenommen, überwiegend in Spanien, Griechenland und Italien. Die Migranten kamen am häufigsten aus Albanien, Marokko und der Ukraine. |
Zehn Leitlinien für die Einwanderung in die EU
Die von der EU-Kommission am 17. Juni 2008 vorgeschlagenen Grundsätze sehen im Einzelnen vor:
1. Klare Regeln für die legalen Einwanderer:
Sowohl die Menschen, die kommen, als auch die Behörden und Unternehmen in den EU-Mitgliedsländern brauchen eine eindeutige Rechtsgrundlage. Ein Vorschlag der EU-Kommission zielt zum Beispiel auf eine so genannte "Blue Card" für qualifi zierte Einwanderergruppen. Europa braucht angesichts der drohenden Überalterung dringend Einwanderer.
2. Ausrichtung der Qualifikationen auf den Arbeitsmarkt:
Wer kommt, soll so qualifiziert sein, dass seine Fähigkeiten und Fertigkeiten auf dem Arbeitsmarkt in Europa auch gefragt sind. Denkbar sind hier so genannte Mobilitätspartnerschaften mit Drittstaaten.
3. Integration als Schlüssel für eine erfolgreiche Einwanderungspolitik:
Zuwanderung ist keine Einbahnstraße, Ziel ist die aktive Teilnahme am Leben in der aufnehmenden Gesellschaft über Sprachkurse, Schulprogramme, Familienzusammenführung.
4. Transparenz, Vertrauen und Zusammenarbeit:
Die EU Mitgliedstaaten müssen ihre Einwanderungspolitik untereinander abstimmen, es kann nicht angehen, dass ein Staat - wie im Falle Spaniens - ohne Absprache mit einem Schlag rund 600.000 Flüchtlinge zu legalen Einwanderern erklärt.
5. Wirksame und aufeinander abgestimmte Nutzung der verfügbaren Mittel:
Das bedeutet Abstimmung mit den unterschiedlichen politischen Ebenen auf nationaler und EU-Ebene, zum Beispiel mit den Generaldirektionen Entwicklung oder Außenpolitik.
6. Partnerschaft mit Drittländern:
Dabei geht es um Fragen der Zusammenarbeit bei der wirtschaftlichen Entwicklung der Nachbarländer über Strukturreformen im Gesundheits- oder Justizbereich bis hin zu Fragen der Rücknahme von Flüchtlingen.
7. Eine Visumpolitik im Interesse Europas:
Visa sollen nicht abschotten, sondern die Mobilität steuern und sie gegebenenfalls für Studenten oder Forscher erleichtern.
8. Integrierte Grenzverwaltung:
Die EU-Kommission hat dazu Vorschläge unterbreitet, die unter anderem ein biometrisch gestütztes Ein- und Ausreisesystem vorsehen. Die Grenzschutzagentur Frontex bekommt mehr Gewicht und organisiert mit Unterstützung der Mitgliedstaaten Patrouillenfahrten im Mittelmeer.
9. Bekämpfung der illegalen Einwanderung.
Das bedeutet "Null Toleranz für Menschenhandel", aber auch entschiedene Bekämpfung der Schwarzarbeit in den EU-Mitgliedstaaten. Ohne ein Zeugenschutzprogramm, das Polizei und Justiz betrifft, lassen sich Schleusergruppen kaum lahm legen.
10. Wirksame Rückführung:
Dazu braucht die EU Abkommen mit den Herkunfts- und Transitländern. Aktuell hat sich das Europäische Parlament auf ein gemeinsames Verfahren verständigt (siehe Kasten unten "Rückführungsrichtlinie verabschiedet").
Asylpolitik: Gemeinsame Standards anheben
Die Erfahrung des vergangenen Jahrzehnts habe gezeigt, sagte der Brüsseler Experte Martin Schieffer, dass die Zuwanderungs- und Asylpolitik in der Europäischen Union nur zusammen gestaltet werden kann. Weil es keine Binnengrenzkontrollen mehr gibt, wirkt sich die nationale Migrationspolitik jedes Mitgliedslandes auf alle anderen EU-Staaten aus. Eine sehr restriktive Einwanderungspolitik in einem Land, kann den Einwanderungsdruck auf ein anderes mit liberaleren Regeln plötzlich enorm steigen lassen.
Beim Asylrecht hat sich seit 1999, als die Staats- und Regierungschefs bei ihrem Treffen im finnischen Tampere das Ziel eines gemeinsamen Asylsystems ins Auge fassten, einiges getan. Unter anderem wurde eine Richtlinie zu den Aufnahmebedingungen verabschiedet, eine Vereinbarung, wer als Flüchtling und Asylsuchender anerkannt wird, und welcher Staat im Fall eines Asylantrags für das Verfahren zuständig sein soll. Doch noch fehle es, so Martin Schieffer, an einem gemeinsamen Schutzniveau. In sieben Mitgliedstaaten der EU existiert zum Beispiel überhaupt keine Asylgesetzgebung. Die künftige Asylstrategie soll die Verfahren harmonisieren, die praktische Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten stärken und die Staaten, die unter einem starken Einwanderungsdruck stehen, unterstützen. Das gilt auch für Drittstaaten.
Der Vorschlag sieht außerdem eine europäische Einrichtung zur Unterstützung der gemeinsamen Asylpolitik vor. Dabei geht es unter anderem um die Ermittlung der Herkunftsländer, die Ausbildung von Expertenteams und gemeinsame Trainingseinheiten. Die Vorschläge werden im Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs und im Mitentscheidungsverfahren vom Europäischen Parlament behandelt. Die EU-Kommission rechnet damit, dass sie Ende 2009/Anfang 2010 umgesetzt werden können.
BOAT PEOPLE - Was passiert an Europas Südgrenzen? Rettung vor Grenzschutz - das ist die Devise für die gemeinsamen Operationen der EU-Mitgliedstaaten im Mittelmeerraum. Seit Jahren berichten die Medien im Sommer fast wöchentlich über Flüchtlingstragödien auf See. Wenn Dutzende Menschen in überfüllten Booten von der nahen Küste Afrikas nach Europa aufbrechen, sind meistens Schleuser im Spiel. Bevor sie die Menschen auf eine ungewisse Reise schicken, haben sie ihnen ihr letztes Geld abgepresst. Wie viele dabei umkommen, weiß niemand genau. Frontex, die Grenzschutzagentur der EU, organisiert nicht nur die Patrouillenfahrten, zu denen die Mitgliedstaaten Boote und Besatzung zur Verfügung stellen, sondern ermittelt auch die wechselnden Routen der Schleuser, kennt ihre Tricks und versucht, ihnen von Anfang an, das Handwerk zu legen. Langfristig - und das ist der Sinn der Asylstrategie der EU - ist der illegalen Einwanderung ohne Zusammenarbeit mit Tunesien und Libyen nicht beizukommen. Zwischen Nordafrika und der italienischen Insel Lampedusa liegen gerade einmal 120 Seemeilen. |
RÜCKFÜHRUNGSRICHTLINIE VERABSCHIEDET Das Europäische Parlament hat am 18. Juni 2008 die EU-Rückführungsrichtlinie für illegale Einwanderer verabschiedet. Sie legt den Zeitraum der freiwilligen Rückkehr auf sieben bis 30 Tage fest. Erfolgt die Rückreise nicht freiwillig, beginnt das Rückführungsverfahren. Sollte die Gefahr vorliegen, dass der illegale Einwanderer abtaucht, so kann dieser in Abschiebehaft genommen werden. Die Haftdauer beträgt maximal sechs Monate, kann jedoch auf bis zu 18 Monate verlängert werden, sollte der Betroffene nicht kooperieren oder sollte es zu Verzögerungen bei der Übermittlung der erforderlichen Unterlagen durch Drittstaaten kommen. In Deutschland gilt schon heute diese Höchstdauer. Neun Mitgliedstaaten haben dagegen keine Haftdauerbegrenzung. Die Abschiebehäftlinge kommen nicht in normale Gefängnisse, sondern müssen in speziellen Einrichtungen untergebracht sein. Grundsätzlich gilt, dass nur in sichere Länder abgeschoben werden darf. Die Mitgliedstaaten haben nun 24 Monate Zeit, die Richtlinie umzusetzen.
Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments (EP) vom 18. Juni 2008 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger. |
| Quelle der vorstehenden Informationen:
EU-Nachrichten Nr. 22 vom 19. Juni 2008 der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland. |
AKTUELL zum Thema
| EU genehmigt deutsches Programm für Ausländerintegration Die EU-Kommission hat am 1. Dezember 2008 das deutsche Mehrjahresprogramm zum "Europäischen Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen" bis 2013 genehmigt. Zudem wurden die beiden ersten Jahresprogramme für 2007 und 2008 angenommen. Der Beitrag der Europäischen Union (EU) wird mit 132,36 Millionen Euro veranschlagt.Extern: PresseInfo dazu... / EU-Integrations-Programm... |
Neue Impulse der EU-Kommission zur Einwanderungspolitik
Die EU-Kommission hat am 8. Oktober 2008 neue Initiativen für die europäische Einwanderungspolitik vorgelegt. Diese betreffen den Gesamtansatz in der Migrationsfrage, Fragen der Integration sowie die Familienzusammenführung von Drittstaatsangehörigen. Das vorgelegte Paket umfasst u.a. einen Bericht für die Ministerkonferenz zur Integrationspolitik 2008 sowie eine Mitteilung über die Umsetzung der Richtlinie über das Recht auf Familienzusammenführung:
Stärkung des globalen Migrationskonzepts der EU - neue Initiativen der Europäischen Kommission im Rahmen des globalen Ansatzes zur Migrationsfrage und zur Integration und Familienzusammenführung im Falle von Drittstaatsangehörigen
PresseInformation der EU-Kommission vom 8. Oktober 2008.
Strengthening the Global Approach to Migration
Memorandum der EU-Kommission vom 8. Oktober 2008 mit Fragen und Antworten zum Gesamtansatz in der Migrationsfrage.
Strengthening actions and tools to meet integration challenges – Report to the 2008 Ministerial Conference on Integration
Memorandum der EU-Kommission vom 8. Oktober 2008 mit Informationen zum Bericht für die Ministerkonferenz zur Integrationspolitik.
Report on the application of Directive 2003/86 on family reunification of third country nationals
Memorandum der EU-Kommission vom 8. Oktober 2008 mit Informationen zur Umsetzung der Richtlinie über das Recht auf Familienzusammenführung.
WEITERE INFORMATIONEN zum Thema
LINKS zum Thema
Die gemeinsame Einwanderungs- und Asylpolitik für Europa tritt in eine neue Phase
PresseInformation der EU-Kommission vom 17. Juni 2008.
A Common Immigration Policy for Europe
Memorandum der EU-Kommission vom 17. Jun i 2008 mit näheren Informationen zur künftigen EU-Einwanderungspolitik.
The EU common immigration policy
Memorandum der EU-Kommission vom 17. Juni 2008 mit Fragen und Antworten zur EU-Einwanderungspolitik.
The Policy Plan on Asylum
Memorandum der EU-Kommission vom 17. Juni 2008 mit Fragen und Antworten zur EU-Politik im Asylbereich.
A Common Immigration Policy for Europe: Principles, actions and tools
Mitteilung der EU-Kommission vom 17. Juni 2008 zur EU-Einwanderungspolitik - als PDF-Dokument in englischer Sprache.
Policy Plan on Asylum - An Integrated Approach to Protection across the EU
Mitteilung der EU-Kommission vom 17. Juni 2008 zu ihrem Politikplan zur EU-Asylpolitik - als PDF-Dokument in englischer Sprache.
Bürgerinfo: Gemeinsame Grundsätze für eine EU-Zuwanderungspolitik
Informationspapier der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland zum Thema EU-Zuwanderungspolitik - als PDF-Dokument in deutscher Sprache.
Die EU stärken als einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Über diese Seite der EU-Kommission können nähere Informationen zur Asyl- und Einwanderungspolitik der EU abgerufen werden.
Eine umfassende europäische Migrationspolitik
Beschlüsse des Europäischen Rates der Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten beim EU-Gipfel am 14./15. Dezember 2006 zur Migrationspolitik der EU als PDF-Dokument.
Einbürgerung: Fair. Gerecht. Tolerant.
Website der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration rund um das Thema Einbürgerung in Deutschland. Unter anderem kann über diese Website die Broschüre "Wege zur Einbürgerung" bestellt oder als PDF-Dokument abgerufen werden.
PUBLIKATION zum Thema
Die EU und die Grundrechte / Einwanderung, Integration, Migration Dieses Themenheft der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland vom November 2007 besteht - als Doppelheft - aus zwei Teilen: Teil 1 beschäftigt sich mit dem Thema "Die EU und die Grundrechte", Teil 2 mit den Themen "Einwanderung, Integration, Migration". Warum diese Zweiteilung? Weil die beiden Themen zwar miteinander zusammenhängen, aber dennoch jeweils eigene Schwerpunkte haben. Die "Blue Card" für gut ausgebildete Arbeitskräfte beispielsweise gehört eindeutig zu den vielen Ideen der EU-Kommission zur Steuerung der Einwanderung. Umgekehrt stellt die Integrationspolitik die Grundrechtefrage immer wieder neu. Denn auch das Asylrecht ist ein Grundrecht. Wie es trotz starken Zuwanderungsdrucks erhalten werden kann, ist eine der schwierigen Fragen, vor denen die Einwanderungspolitik der EU steht.mehr... |
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