15.01.2018 Brüssel. Dank neuer Vorschriften der Europäischen Union (EU) werden elektronische Zahlungen für die europäischen Verbraucher günstiger, einfacher und sicherer. Die überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) der EU, die seit Samstag (13. Januar) gilt, stärkt den Wettbewerb von Zahlungsdiensten und Apps zur Kontenverwaltung. Gleichzeitig schafft die Richtlinie mehr Sicherheit und Datenschutz für Online-Zahlungen. Aufschläge bei Zahlungen mit Verbraucherdebit- und -kreditkarten werden abgeschafft.

„Dies ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einem digitalen Binnenmarkt in der EU. Die Richtlinie dient der Entwicklung innovativer elektronischer und mobiler Zahlungen, die der Wirtschaft und dem Wachstum zugute kommen werden“, erklärte der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige EU-Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis am Freitag (12. Januar) in Brüssel. „Mit dem Inkrafttreten der PSD2 werden Aufschläge bei Zahlungen mit Verbraucherdebit- und -kreditkarten abgeschafft. Dies könnte zu Einsparungen von rund 550 Millionen Euro pro Jahr für die Verbraucher in der EU führen. Darüber hinaus werden die Verbraucher bei Zahlungen besser geschützt.“

Die neuen EU-Vorschriften sind am 13. Januar in Kraft getreten. Zuvor mussten die EU-Mitgliedstaaten sie gemäß den EU-Rechtsvorschriften in nationales Recht übernehmen. Dabei ist Folgendes beabsichtigt:

  • Verbot von Aufschlägen, bei denen es sich um zusätzliche Kosten für das Recht auf Zahlung mit Kredit- oder Debitkarten sowohl in Geschäften als auch elektronisch handelt;
  • Öffnung des EU-Zahlungsmarktes für Unternehmen, die Zahlungsdienste auf der Grundlage des Zugangs zu Informationen über das Zahlungskonto anbieten;
  • Einführung strenger Sicherheitsanforderungen für elektronische Zahlungen sowie für den Schutz der Verbraucherfinanzdaten. Diese Vorschriften werden 18 Monate nach dem Inkrafttreten der technischen Regulierungsstandards (RTS) für eine starke Kundenauthentifizierung gültig, die von der EU-Kommission am 27. November 2017 angenommen wurden;
  • Verbesserung der Verbraucherrechte in zahlreichen Bereichen. Dazu zählen eine reduzierte Haftung für nicht autorisierte Zahlungen und die Einführung eines bedingungslosen Erstattungsrechts („ohne Fragen“) für Lastschriften in Euro.

Hintergrund

Die überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2, Richtlinie (EU) 2015/2366), die von der Europäischen Kommission im Juli 2013 vorgeschlagen und von den beiden Gesetzgebern Europäisches Parlament und Rat der EU (Ministerrat) 2015 angenommen wurde, ist die letzte in einer Reihe von von der EU angenommenen Rechtsvorschriften, mit denen moderne, effiziente und kostengünstige Zahlungsdienste bereit gestellt und der Schutz der europäischen Verbraucher und Unternehmen erhöht werden sollen.

Die Richtlinie übernimmt und ersetzt die Richtlinie 2007/64/EG (Richtlinie über Zahlungsdienste – PSD1), die die Rechtsgrundlage für die Schaffung eines EU-weiten Binnenmarkts für Zahlungsdienste darstellte. Mit der überarbeiteten Richtlinie werden die Vorschriften an neue und innovative Zahlungsdienste angepasst, einschließlich elektronischer und mobiler Zahlungen, während gleichzeitig ein sichereres Umfeld für die Verbraucher gewährleistet wird.

Links zum Thema:

Zahlungsdienste: Verbraucher kommen in den Genuss kostengünstigerer, sicherer und innovativerer elektronischer Zahlungen
PresseInfdormation der EU-Kommission vom 12. Januar 2018.

Richtlinie über Zahlungsdienste (PSD2): Technische Regulierungsstandards bieten Verbrauchern mehr Sicherheit und Innovation bei elektronischen Zahlungen
Memorandum der EU-Kommission vom 27. November 2017 mit Fragen und Antworten (FAQ) zum Thema.