Die Europaministerkonferenz der deutschen Länder
Die Europaministerkonferenz (EMK) ist die Fachkonferenz der Europaminister und -senatoren der 16 deutschen Länder. Sie konstituierte sich im Herbst 1992, um der wachsenden Bedeutung der EU für die Länder Rechnung zu tragen.
Ihre wesentlichen Aufgaben sind die Interessenvertretung der Länder in Europaangelegenheiten gegenüber dem Bund und der Europäischen Union (EU), die Abstimmung der europapolitischen Aktivitäten der Länder und die Koordinierung von deren Informationspolitik zur Förderung des europäischen Gedankens.
Der Vorsitz der EMK wechselt jährlich zum 1. Juli.
Hinweis: Der niedersächsische "Europaminister" In Niedersachsen, wie auch in einigen anderen Bundesländern, wird die Funktion des "Europaministers" durch den Ministerpräsidenten selbst wahrgenommen.Weitere Informationen zu "Niedersachsen und Europa". mehr... |
Die Beschlüsse der Europaministerkonferenz bilden häufig die Grundlage entsprechender Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) der Länder oder des Bundesrates. Sie werden auf Arbeitsebene durch die Ständige Arbeitsgruppe (StAG) der EMK vorbereitet. Bei entsprechendem Bedarf setzt die StAG themenbezogene Unterarbeitsgruppen ein und führt Expertenanhörungen durch.
Links zum Thema:
Europaministerkonferenz (EMK)Website der EMK mit Informationen zu ihren Aufgaben, zu ihren Mitgliedern, zu ihren Tagungen und mit ihren Beschlüssen. Die Pflege der Website wird vom jeweiligen Vorsitzland übernommen.
Extern: Europaministerkonferenz...
Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in EU-Angelegenheiten
Die Mitwirkungsrechte der Bundesländer in Angelegenheiten der EU sind schritthaltend mit dem europäischen Integrationsprozess, der zunehmend innerstaatliche Kompetenzen der Länder berührt, inhaltlich und formal gestärkt worden.
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Weiterführende Links
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