08.02.2019 Brüssel/Straßburg – Der Kulturausschuss des Europäischen Parlaments wird im Falle eines No-Deal-Brexit die fortgesetzte Finanzierung aller derzeitigen Erasmus+ Aktivitäten unterstützen.

Der Ausschuss für Kultur des Europäischen Parlaments hat mit der EU-Kommission die vorgeschlagenen neuen Notfallmaßnahmen für das Erasmus+ Programm erörtert. Die Notfallmaßnahmen sollen alle Mobilitätsaktivitäten des Programms erhalten, falls das Vereinigte Königreich die Europäische Union ohne ein Abkommen verlässt.

In dem vorgeschlagenen Gesetz heißt es, dass alle Mobilitätsaktivitäten im Rahmen des aktuellen Erasmus+ Programms, die vor dem 30. März 2019 begonnen haben, bis zu ihrem Abschluss (bis maximal 12 Monate) finanziert werden. Dazu gehören britische Studierende, Personen die ein Praktikum absolvieren, Auszubildende und Menschen, die in den EU-Ländern an Mobilitätsmaßnahmen beteiligt sind und umgekehrt.

Vertreter der Kommission wiesen darauf hin, dass diese Entscheidung keine Auswirkungen auf den Haushalt haben wird, da das Gesamtbudget des Programms bereits im Rahmen des derzeitigen langfristigen Budgets genehmigt wurde.

Damit diese Rechtsvorschriften verabschiedet werden können und vor dem 30. März 2019 in Kraft treten können, wird der Kulturausschuss ein vereinfachtes Verfahren anwenden. Am Dienstag (5.2.) wurden zwei Änderungsanträge zu dem Vorschlag bei der Europäischen Kommission eingereicht, in denen hervorgehoben wird, dass das neue Gesetz nur im Falle eines „No-Deal-Brexit“ anwendbar ist und erläutert, warum die nationalen Parlamente nicht nach diesem Verfahren konsultiert werden können.

Nächste Schritte

Die Abstimmung findet während der nächsten Ausschusssitzung am 20. Februar statt.