Heute: 10. März 2010 Mittwoch
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Vereinfachung der EU-Agrarpolitik
 
Weniger Vorschriften - dafür mehr Wettbewerbsfähigkeit
für Europas Bauern
In den vergangenen Jahren ist die Agrarwirtschaft von Bürokratiekosten und Vorschriften deutlich entlastet worden und hat an Wettbewerbsfähigkeit gewonnen. Die EU-Kommission zog am 18. März 2009 eine positive Bilanz ihres Aktionsprogramms zur Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Das Ziel, den aus der GAP entstehenden Verwaltungsaufwand bis 2012 um 25 Prozent zu senken, scheint erreichbar.
 
Auch die von Edmund Stoiber geleitete Gruppe zum Abbau der Verwaltungslasten zeigte sich kürzlich in einer Stellungnahme über die Erfolge beeindruckt: Seit der Veröffentlichung der ersten Mitteilung zu diesem Thema im Oktober 2005 seien erhebliche Fortschritte erzielt worden. Die GAP einfacher und effizienter zu gestalten, sollte auch die Akzeptanz bei Bürgern und Betroffenen steigern. Immerhin fließt mit 55 Milliarden Euro pro Jahr ein großer Teil des EU-Haushalts in die Landwirtschaft. "Eine vereinfachte Politik bedeutet weniger Umstände für die Administratoren. Wichtiger ist jedoch, dass die Landwirte dadurch mehr Zeit für ihre eigentliche Arbeit haben und weniger Zeit mit dem Ausfüllen von Papieren verbringen müssen", erklärte die für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige Kommissarin Mariann Fischer Boel. Die Änderungen senkten die finanzielle Belastung der Landwirte um Hunderte Millionen Euro; gerade in Zeiten wirtschaftlicher Probleme ist dies ein echtes Plus.
 

Paragrafendschungel gelichtet
Selbstverständlich sind diese Erfolge nicht - angesichts oft gegensätzlicher finanzieller und politischer Interessen und unterschiedlicher landwirtschaftlicher Strukturen in den Mitgliedstaaten. Außerdem geht es um die Zuweisung von Finanzmitteln, also um das Geld des Steuerzahlers - strenge Verwaltungs- und Kontrollregeln bleiben daher nötig. Trotzdem wurde der Paragrafenwald kräftig gelichtet. Seit 2007 fielen hunderte überholte Rechtsvorschriften weg, 2009 sollen weitere folgen. Eine neue Gemeinsame Marktorganisation (GMO) brachte mehr Transparenz in das Agrarmarktrecht: Der sektorspezifische Ansatz wurde aufgegeben, in einem einzigen Gesetzestext wurden 21 bis dahin getrennte Marktorganisationen für einzelne landwirtschaftliche Erzeugnisse und weitere 23 Verordnungen zusammengefasst.
 
Beihilferegeln wurden vereinfacht und entbürokratisiert. Dieses gilt speziell für die Genehmigung kleinerer staatlicher Beihilfen (maximal 7.500 Euro je Unternehmen in drei Jahren). Die Cross-Compliance-Vorschriften wurden gelockert - dabei geht es um vielfältige Umweltauflagen, die Erzeuger einzuhalten haben, wenn sie EU-Beihilfen erhalten wollen. Vor-Ort-Kontrollen werden nun vorher angekündigt und bei Bagatellverstößen nicht sofort die Zahlungen gekürzt.
 
Kompromiss in die richtige Richtung
Mit politischen Entscheidungen ging der so genannte "Gesundheitscheck" für die GAP die Probleme an. Dabei fielen unter anderem Regelungen für Energiepflanzen, Flächenzahlungen, Hartweizen, Schalenobst und Stärkekartoffeln weg, was die Lasten für die Betriebe um rund 135 Millionen Euro senkt. Die Flächenstilllegungsregelung wurde gestrichen, was noch einmal 146 Millionen Euro Entlastung bringt. Die schrittweise Anhebung der Milchquoten um jährlich ein Prozent bis zu ihrem endgültigen Wegfall 2015 und die Umlenkung eines Teils der direkten Beihilfen in die Förderung des ländlichen Raumes soll den Landwirten Spielraum und Motivation geben, sich auf ein künftiges Überleben auf dem freien Markt vorzubereiten.
 
Mariann Fischer Boel hat sich bei den 27 Landwirtschaftsministern der Union freilich nicht vollkommen durchgesetzt, etwa beim Thema Subventionen. Je nach Betriebsgröße waren bis zu 22 Prozent Kürzungen vorgeschlagen. Das Geld sollte statt an einzelne Betriebe in die Regionen fließen, in denen die Höfe angesiedelt sind und dort die ländliche Entwicklung fördern, mehr Wasser- oder Klimaschutz finanzieren und die Landwirte für umweltgerechten Anbau belohnen. Auch Deutschland hatte Einwände, was der Bundesregierung Missfallen seitens der Umweltschutzverbände und der bäuerlichen Landwirtschaft einbrachte. Nach dem Kompromiss müssen die Landwirte nur auf fünf Prozent ihrer Direkt-Beihilfen verzichten, bis 2012 wird die Kürzung auf zehn Prozent angehoben. Großbauern, die mehr als 300.000 Euro Beihilfe pro Jahr erhalten, werden mit vier Prozent zusätzlich zur Kasse gebeten. Der Topf für ländliche Entwicklung wird also kleiner als geplant und darf auch für die Stützung der Milchbetriebe ausgeschüttet werden.
 
Nächste Schritte
Auch nach der politischen Generalüberprüfung bleibt Vereinfachung eine ständige Aufgabe, die neu zu wählende Kommission ist in der Pflicht. So ist etwa das Thema Cross-Compliance-Vorschriften nicht erledigt. Über eine Vielzahl von Gesetzen verstreut, sollen sie in einem einzigen Rechtsakt zusammengeführt werden. Auch moderne Informationstechnik soll helfen: Ein neues IT-System namens ISAMM soll den Informationsaustausch zwischen der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten vereinfachen. Diese könnten nach Meinung der Kommission durch besseren IT-Einsatz den Verwaltungsaufwand für die Landwirte um weitere 400 Millionen Euro reduzieren.
 
Künftige Rechtstexte von vornherein zu verbessern und verständlicher zu machen, ist auch ein Ansatz: Schulungsprogramme, zu denen auch der Besuch landwirtschaftlicher Betriebe gehört, sollen bei den Bediensteten der Generaldirektion Landwirtschaft mehr Verständnis für die praktischen Probleme wecken. (mb)


Aktionsplan wird ständig fortgeschrieben
Der Leitfaden für die Vereinfachungspolitik ist Teil eines "Aktionsplans für die Vereinfachung der GAP", der 2006 gestartet wurde und laufend fortgeschrieben wird. Anfang 2009 enthielt er rund 50 Vorhaben, von denen 43 bereits umgesetzt waren. Aus der Fülle der Maßnahmen ragen zum Beispiel die Abschaffung der generellen Exportlizenz für Rindfleisch oder die Senkung des Vermarktungsaufwands für Eier heraus, die nicht für Endverbraucher, sondern die Industrie bestimmt sind: Sie müssen nicht mehr nach Güte- und Gewichtsklassen sortiert, gekennzeichnet und verpackt sein. Von 36 verschiedenen Vermarktungsnormen sind nur die für Äpfel, Birnen, Erdbeeren, Gemüsepaprika, Kiwis, Pfirsiche und Nektarinen, Salate, Tafeltrauben, Tomaten und Zitrusfrüchte übrig geblieben - plus einer allgemeinen Vermarktungsnorm für die restlichen Obst- und Gemüsesorten. Auch die Vorschrift, dass Pachtflächen dem Landwirt zehn Monate lang zur Verfügung stehen mussten, bevor er Prämien erhält, fiel weg.
 

Quelle der vorstehenden Informationen:
EU-Nachrichten Nr. 10 vom 19. März 2009 der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.


DOWNLOADS zum Thema


Fact Sheet: Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik
Broschüre (DIN A4, 16 Seiten) der EU-Kommission mit Informationen zum Thema als PDF-Dokument.
 
Bürgerinfo: EU-Strategiepapier - Vereinfachung der Agrarpolitik
Papier (2 Seiten) der EU-Kommission zur Information der Bürger zum Thema als PDF-Dokument.


LINKS zum Thema


Vereinfachung der GAP: Kommission auf dem besten Weg, eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands um 25% bis 2012 zu erreichen
PresseInformation der EU-Kommission vom 18. März 2009.
 
Eine vereinfachte GAP für Europa - ein Erfolg für uns alle
Text des Berichts der EU-Kommission vom 18. März 2009 als PDF-Dokument.
 
Vereinfachung der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)
Informationen der EU-Kommission zum Thema.
 
Agrarpolitik der EU im "Gesundheitsscheck"
Die EU-Kommission will die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU stärker an der Nachfrage auf den Verbrauchermärkten orientieren und direkte Zahlungen an Landwirte kürzen. Die freiwerdenden Mittel sollen in die Entwicklung des ländlichen Raums fließen. Die von der EU-Kommission am 20. Mai 2008 vorgestellten Maßnahmen sehen ferner das Auslaufen der Milchquotenregelung bis April 2015 vor.
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