Heute: 09. Februar 2012 Donnerstag
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EU-Landwirtschaftspolitik ab 2014: Bauern, Umwelt und Bürger sollen profitieren
Europas Landwirte sollen gesunde und hochwertige Lebensmittel produzieren und dabei mehr als bisher für den Umweltschutz tun. Das sind die Kernziele der von der EU-Kommission am 12. Oktober 2011 vorgeschlagenen Agrarreform ab 2014. Die Direktzahlungen an die Bauern sollen künftig gezielter an Umweltauflagen geknüpft werden. Die Kommission will mit ihrer Reform die Agrarsubventionen außerdem gerechter auf Mitgliedstaaten und Regionen sowie zwischen großen und kleinen Höfen verteilen.
 
"Die Europäische Kommission schlägt eine neue Partnerschaft zwischen Europa und den Landwirten vor, um den Herausforderungen Ernährungssicherheit, nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen und Wachstum zu begegnen", sagte Landwirtschaftskommissar Dacian Cioloş am 12. Oktober bei der Vorstellung der Vorschläge für eine Agrarreform. "Die gemeinsame Agrarpolitik ist wichtig für unsere Ernährung und die Zukunft von mehr als der Hälfte unserer Gebiete", betonte Cioloş.
 

Grundüberlegung der Kommission ist zunächst, dass ein Bauer umso weniger staatliche Subventionen braucht, je besser er vom Verkauf seiner Erzeugnisse leben kann. Deshalb soll die EU aktiv bei Export und Vermarktung von landwirtschaftlichen EU-Produkten helfen und Landwirte noch effizienter als bisher vor starken Preisschwankungen schützen, etwa indem sie kurzfristig Agrarprodukte aufkauft und einlagert. Doch allein vom Verkauf können viele Bauern in der EU nicht leben, vor allem nicht in Gegenden mit schwierigen Anbaubedingungen. Deshalb sollen sie weiter Subventionen bekommen.
 
Als Grundsicherung schlägt die Kommission künftig einen Betrag pro bewirtschaftetem Hektar Land vor, der überall in einem EU-Staat oder zumindest in Regionen mit gleichen Bedingungen gleich hoch ist. Die produzierte Menge oder die Höhe früherer Subventionen sollen keine Rolle mehr spielen. Auch sollen nur noch aktive Landwirte die Grundsicherung bekommen: Branchenfremde, wie Energiekonzerne oder Verkehrsbetriebe, die zum Beispiel Gras auf ihren Grundstücken durch Vieh kurzhalten, sollen dafür höchstens noch Ökobeihilfen erhalten.
 
Wie die EU Landwirte unterstützen will


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Die Rolle von Kleinbauern stärken
Damit künftig Kleinbauern, die zur Landschafts- und Umweltpflege besonders gebraucht werden, stärker von den EU-Agrarmitteln profitieren, will die Kommission die Beihilfen auf höchstens 300.000 Euro im Jahr pro Betrieb begrenzen. Wer Angestellte hat, dürfte deren Löhne und Sozialabgaben allerdings davon abziehen. Wer nur etwa drei Hektar Land bestellt, soll sich künftig für die pauschale Auszahlung von Grundbeihilfen zwischen 500 und 1.000 Euro im Jahr entscheiden können. Das würde etwa einem Drittel der EU-Bauern viel Papierkram für Einzelnachweise ersparen.
 
In den EU-Staaten gibt es derzeit noch große Unterschiede bei den Beihilfen zur Einkommenssicherung. Umgerechnet auf den Hektar reicht deren Höhe von über 650 Euro in Malta und bis zu 150 Euro in Lettland. Die EU-Kommission strebt hier nach mehr Gerechtigkeit und will durch eine Umverteilung der nationalen Budgets dafür sorgen, dass sich die Fördersätze aller Länder bis 2020 dem EU-Mittelwert von rund 275 Euro pro Hektar stärker annähern. Zusätzlich zur Grundsicherung durch sogenannte Direktzahlungen schlägt die Kommission noch weitere Subventionsmöglichkeiten vor:
  • Mit 30 Prozent der nationalen Direktzahlungen sollen ökologische und nachhaltige Methoden honoriert werden. Das bedeutet für die Bauern: mindestens drei Feldfrüchte anbauen, von denen keine mehr als 70 Prozent Anteil hat, sowie Dauergrünland, Landschaft und ökologische Nischen erhalten.

  • Zusätzliche Ausgleichszahlungen könnten Landwirte bekommen, die unter besonders schweren Bedingungen, etwa in den Bergen, arbeiten.

  • Bauern, die besonders darauf angewiesen sind, können die Mitgliedstaaten in begrenztem Umfang weiter Beihilfen pro erzeugter Menge zahlen. Deutschland setzt derzeit zwischen ein und zwei Prozent seiner Direktzahlungen so ein. Zum Beispiel bekommen Hopfenanbauer hierzulande mengenabhängige Beihilfen.

  • Da zwei Drittel der EU-Landwirte älter sind als 55 Jahre, ist die Kommission für besondere Hilfen für Berufseinsteiger unter 40 Jahren: Deren Grundsicherung soll in den ersten fünf Berufsjahren um ein Viertel erhöht werden können.

  • Aus dem EU-Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes soll die Wirtschaftsentwicklung auf dem Land gefördert werden. Auch Bauern können für Innovationen Geld erhalten. Die Förderprojekte sollen sich künftig stärker an den Zielen der EU-Wachstumsstrategie "Europa 2020" orientieren.
Insgesamt möchte die Kommission zwischen 2014 und 2020 für die Landwirtschaftspolitik inklusive der Förderung der ländlichen Entwicklung knapp 372 Milliarden Euro ausgeben. (frh)
 
Veränderungen in Deutschland
In Deutschland werden Direktbeihilfen an die Landwirte bereits heute pro Hektar ausgezahlt. Der Satz ist innerhalb eines Bundeslandes einheitlich. Hier würde sich also im Prinzip nichts ändern müssen, wenn EU-Ministerrat und Europaparlament die Kommissionsvorschläge annehmen. Das deutsche Budget für Direktzahlungen würde durch die geplanten Umverteilungen bis 2019 auf gut 5,15 Milliarden Euro im Jahr sinken, was etwa 216 Millionen Euro weniger wären als 2013.

Quelle der vorstehenden Informationen:
EU-Nachrichten Nr. 25 vom 20. Oktober 2011 der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.


WEITERE INFORMATIONEN


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Agrarzahlungen der EU: Transparenz stärkt Kontrolle
Agrarpolitik der EU: Weniger Vorschriften - mehr Wettbewerbsfähigkeit
Agrarpolitik der EU im "Gesundheitsscheck"


LINKS zum Thema


Europäische Kommission schlägt Landwirten neue Partnerschaft vor
PresseInformation der EU-Kommission vom 12. Oktober 2011.
 
CAP Reform - an explanation of the main elements
Memorandum der EU-Kommission vom 12. Oktober 2011 mit Informationen zu den Vorschlägen.
 
Rechtsvorschläge für die GAP nach 2013
Informationen und Dokumente zu den einzelnen Vorschlägen der EU-Kommission im Rahmen der GAP-Reform können über diese Seite abgerufen werden.
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