Ziel ist ein gemeinsames Asylverfahren
| Beschleunigte Verfahren, Konkretisierung der Anerkennungsgründe und ein besserer Schutz für Verfolgte: "Die Kommission hat heute die letzten Grundlagen für das Gemeinsame Europäische Asylsystem geschaffen", betonte Vizepräsident Jacques Barrot am 21. Oktober 2009 bei der Präsentation zweier Richtlinienvorschläge.
Barrot ist in der Kommission zuständig für das Ressort Justiz, Freiheit und Sicherheit. Die von ihm vorgelegten Richtlinienentwürfe folgen dem Auftrag, den die Regierungen der EU-Staaten der Kommission mit dem Haager Programm 2004 erteilt haben (siehe Kasten unten). Seither hat die Kommission zahlreiche Vorschläge eingebracht, die ein einheitliches und gerechtes Asylverfahren als Grundlage für einen einheitlichen Status in der EU zum Ziel haben. Jacques Barrot zog am 21. Oktober 2009 folgende Zwischenbilanz: "Aufgrund der Umsetzung gemeinsamer Normen sind in den vergangenen Jahren zwar bedeutende Fortschritte erzielt worden, dennoch bestehen auf dem Gebiet des internationalen Schutzes immer noch beträchtliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten." Die jetzt eingebrachten Kommissionsvorschläge, so der Kommissar, werden entscheidend zu besseren Schutzstandards, einheitlichen Rahmenbedingungen sowie zu einem effizienteren und abgestimmten System beitragen. |
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EU-weite Standards
So soll die Anerkennungsrichtlinie einige Rechtsbegriffe präzisieren, mit denen Asylgründe EU-einheitlich definiert werden, wie beispielsweise "interner Schutz" und "Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe". Die Asylbehörden vor Ort können mit diesen Vorgaben künftig rascher und konsequenter festlegen, wer tatsächlich Schutz benötigt. Des Weiteren behandelt die Richtlinie ein harmonisiertes Vorgehen bei der behördlichen Bestimmung der Aufenthaltsdauer von Flüchtlingen, der Gewährung von Sozialleistungen und medizinischen Versorgung sowie einer möglichen Arbeitserlaubnis.
Die Richtlinie erleichtert asylberechtigten Personen darüber hinaus die Sicherstellung ihrer Rechte. In der Praxis können zum Beispiel Betroffene bei den Behörden ihres Landes keine Nachweise ihrer akademischen und beruflichen Qualifikationen anfordern. Damit solche Hürden künftig leichter überwunden werden, sieht der Vorschlag eine vereinfachte Anerkennung der Befähigungsnachweise und einen leichteren Zugang zu berufsbildenden und integrationsfördernden Maßnahmen vor.
Aufnahme vereinfacht
Die Asylverfahrensrichtlinie wiederum sieht im Kern die Einführung eines EU-weit gültigen Prüfverfahrens pro Antrag vor. Das dient zudem der Entlastung des Behördenapparats. Flüchtlinge, die bereits bei ihrer Einreise in die EU einen Antrag auf internationalen Schutz stellen wollen, wird der Zugang zu einem solchen Verfahren erleichtert. Grenzschutz- und Polizeibeamte sowie Bedienstete anderer Behörden, die Flüchtlinge als erste in Empfang nehmen, bekommen Vorschriften an die Hand, die den Umgang mit den Betroffenen regeln. in wichtiger Punkt im Richtlinienentwurf betrifft die Einführung einer allgemeinen Frist von sechs Monaten, in der ein erstinstanzliches Verfahren abgeschlossen werden muss. Im Vorschlag ist jedoch eine dreijährige Übergangszeit vorgesehen, damit sich die Mitgliedstaaten auf die neue Frist einstellen können. Verfahrensrechtliche Begriffe werden klarer gefasst und vereinfacht - das betrifft beispielsweise die Bezeichnung "sicherer Herkunftsstaat", die Pflicht der Asylbewerber zur Zusammenarbeit mit den Behörden vor Ort oder auch das Instrument der beschleunigten Verfahren. Diese Änderungen sind von entscheidender Bedeutung, um den Bedürfnissen von Personen gerecht zu werden, die in ihrem Herkunftsland verfolgt werden.
Die Rechte von Folteropfern oder Minderjährigen, die ohne Begleitung Erwachsener auf der Flucht sind, werden mit der Richtlinie gestärkt. Von Behördenmitarbeitern, die Umgang mit Asylbewerbern haben, werden entsprechende Fachkenntnisse verlangt. Aus dem Vorschlag geht außerdem unmissverständlich hervor, dass sich die Nachprüfung erstinstanzlicher Entscheidungen durch ein Gericht sowohl auf Tatsachen als auch auf Rechtsfragen erstreckt und dass diese Verfahren aufschiebende Wirkung haben. Damit, so das Fazit von Kommissar Jacques Barrot, "nimmt der internationale Schutz konkrete Formen an". (ur)
Das Haager Programm Der Europäische Rat hat im November 2004 das sogenannte Haager Programm mit insgesamt zehn Aufgabenstellungen "zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht" in den kommenden fünf Jahren beschlossen. Dazu gehören die Ausarbeitung eines gemeinsamen Konzepts für den Umgang der Mitgliedstaaten mit illegalen, aber auch legalen Einwanderern sowie die Einführung eines gemeinsamen Asylverfahrens. Vorschläge dazu hat die EU-Kommission im Juni 2008 in ihrer Mitteilung für eine künftige Asylstrategie vorgelegt. Die Schwerpunkte liegen auf der Harmonisierung der Schutzstandards, der praktischen Zusammenarbeit und der Solidarität.
Extern: Infos der EU-Kommission zur Entwicklung des Haager Programms... |
| Quelle der vorstehenden Informationen:
EU-Nachrichten Nr. 35 vom 22. Oktober 2009 der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland. |
WEITERE INFORMATIONEN zum Thema
LINKS zum Thema
Internationaler Schutz nimmt konkrete Formen an: Einheitliches und gerechtes Asylverfahren als Grundlage für einen einheitlichen Schutzstatus in der EU
PresseInformation der EU-Kommission vom 21. Oktober 2009.
Commission Proposal to amend the Asylum Procedures and the Qualification Directive
Memorandum der EU-Kommission vom 21. Oktober 2009 mit Fragen und Antworten (FAQ) zum Thema.
Schaffung eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
Informationen und Dokumente der EU-Kommission zum Thema.





