28.03.2018 Brüssel. Die Europäische Kommission hat am Dienstag (27. März) die nichtvertrauliche Fassung ihrer Entscheidung vom 18. Dezember 2017 zur eingehenden Untersuchung der steuerlichen Behandlung von Inter IKEA in den Niederlanden veröffentlicht. Inter IKEA gehört zum IKEA-Geschäftsbereich.

Die EU-Kommission befürchtet, dass zwei niederländische Steuerreglungen es Inter IKEA ermöglicht haben, weniger Steuern bezahlt zu haben und sich dadurch unfaire Vorteile gegenüber anderen Unternehmen im europäischen Binnenmarkt verschafft zu haben. Dies stellt eine Verletzung der Beihilferegeln der Europäischen Union (EU) dar.

Bei der eingehenden Prüfung durch die EU-Kommissioin erhalten die Niederlande und Dritte die Gelegenheit, Stellungnahmen in dem Fall abzugeben. Die Prüfung der EU-Kommission stellt keine Vorwegnahme des Ergebnisses dar.

Links zum Thema:

State aid: Commission publishes the non-confidential version of decision to open in-depth investigation into the Netherlands‘ tax treatment of Inter IKEA
Nachricht der EU-Kommission vom 27. März 2018.

EU-Kommission prüft steuerliche Behandlung von IKEA in den Niederlanden
Die Europäische Kommission hat eine eingehende Prüfung der steuerlichen Behandlung von „Inter IKEA“, eine der beiden IKEA betreibenden Gruppen, in den Niederlanden eingeleitet, wie am Montag (18. Dezember) in Brüssel mitgeteilt wurde. Nachricht vom 19. Dezember 2017 mit Links zu weiterführenden Informationen und Dokumenten zum Thema.