EU-Politik aktiv mitgestalten
| Ab dem 1. April 2012 können die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union erstmals direkt an der Politik der EU mitwirken und die Europäische Kommission zu Gesetzesinitiativen auffordern. Das ermöglicht die Europäische Bürgerinitiative (EBI), deren rechtliche Grundlagen im Vertrag von Lissabon festgeschrieben sind.
Bei einer Konferenz in Brüssel wurden am 26. Januar 2012 die neu eingerichtete Webseite der Kommission zur Registrierung von Anträgen zum Bürgerbegehren offiziell eröffnet sowie die kostenlose Open-Source-Software präsentiert, mit der die Bürger im Internet Unterschriften sammeln können. |
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Die Regeln für die Bürgerinitiative sind in einer eigenständigen EU-Verordnung (PDF-Dokument: Verordnung…) festgelegt. Eine solche Initiative kann nur von einem so genannten Bürgerausschuss in die Wege geleitet werden, dem derzeit Vertreter aus sieben Mitgliedstaaten angehören müssen (laut Verordnung mindestens ein Viertel der EU-Staaten). Der Bürgerausschuss muss die Initiative zunächst von der Kommission für zulässig erklären lassen und hat dann ein Jahr Zeit für die Unterschriftensammlung. Die Organisatoren beantragen die Registrierung ihrer Initiative in einer der EU-Amtssprachen in einem von der Kommission zur Verfügung gestellten Online-Register. Die Zahl der Unterschriften muss insgesamt mindestens eine Million betragen. Die Mindestzahl pro Land berechnet sich nach dem Schlüssel: Zahl der Europaabgeordneten des jeweiligen Landes multipliziert mit 750 - in Deutschland müssten sich also mindestens 74.250 Unterstützer finden. Zulässig für eine Bürgerinitiative sind ausschließlich die Politikbereiche, in denen die Kommission eine Kompetenz hat.
Die Kommission muss innerhalb von drei Monaten nach Übergabe der Unterschriften zu den Forderungen einer Bürgerinitiative Stellung nehmen. Sieht sie keinen Handlungsbedarf, muss sie dies begründen. Nimmt die Kommission den Vorschlag an, durchläuft er das übliche Gesetzgebungsverfahren.
Das Verfahren Schritt für Schritt
| - | Vorbereitung und Bildung eines Bürgerausschusses |
| - | Registrierung der geplanten Bürgerinitiative |
maximal 2 Monate | |
| - | Zertifizierung des Online-Sammelsystems |
maximal 1 Monat | |
| - | Sammlung von Unterstützungsbekundungen auf Papier und/oder online |
maximal 12 Monate | |
| - | Prüfung von Unterstützungsbekundungen |
maximal 3 Monate | |
| - | Vorlage der Initiative bei der Europäischen Kommission |
| - | Prüfung und Antwort der EU-Kommission |
maximal 3 Monate | |
| - | Wenn die EU-Kommission beschließt, der Bürgerinitiative zu folgen, wird das Gesetzgebungsverfahren in Gang gesetzt
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| Quelle der vorstehenden Informationen:
EU-Nachrichten Nr. 2 vom 26. Januar 2012 der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland. |
WEITERE INFORMATIONEN
PUBLIKATION zum Thema
Leitfaden zur Europäischen Bürgerinitiative Mit dem Vertrag von Lissabon macht die Europäische Union (EU) einen großen Schritt auf ihre Bürger zu. Sie gibt ihnen die Möglichkeit, über eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) unmittelbar an der Entwicklung ihrer Rechtsvorschriften mitzuwirken. Künftig können 1 Million EU-Bürgerinnen und -Bürger die Europäische Kommission auffordern, einen Rechtsakt vorzuschlagen.
In diesem Leitfaden erfahren Sie, was eine Bürgerinitiative ist, wie Sie sich einer solchen Initiative anschließen können oder wie Sie Ihre eigene Initiative auf den Weg bringen können. Extern: PDF-Dokument der Broschüre... |
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LINKS zum Thema
Erfolgreiche Konferenz im Dienste der Europäischen Bürgerinitiative
PresseInformation der EU-Kommission vom 26. Januar 2012.
Europäische Bürgerinitiative
Offizielle Website der EU-Kommission zur Bürgerinitiative. Eine Europäische Bürgerinitiative kann erst ab dem 1. April 2012 eingeleitet werden. Dann tritt die Verordnung über die für die Bürgerinitiative erforderlichen Verfahren und Bedingungen (PDF-Dokument: Verordnung...) in Kraft. Die Website enthält Informationen über alle laufenden Bürgerinitiativen, erklärt die Regeln und versetzt interessierte Bürgerinnen und Bürger in die Lage, eine Bürgerinitiative zu organisieren und auf den Weg zu bringen.







