Heute: 21. Mai 2012 Montag
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Europäische Bürgerinitiative (EBI)
 
EU-Politik aktiv mitgestalten
Ab dem 1. April 2012 können die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union erstmals direkt an der Politik der EU mitwirken und die Europäische Kommission zu Gesetzesinitiativen auffordern. Das ermöglicht die Europäische Bürgerinitiative (EBI), deren rechtliche Grundlagen im Vertrag von Lissabon festgeschrieben sind.
 
Bei einer Konferenz in Brüssel wurden am 26. Januar 2012 die neu eingerichtete Webseite der Kommission zur Registrierung von Anträgen zum Bürgerbegehren offiziell eröffnet sowie die kostenlose Open-Source-Software präsentiert, mit der die Bürger im Internet Unterschriften sammeln können.
 

"Durch dieses neue Recht wird ein weiteres Kapitel im demokratischen Leben der EU aufgeschlagen", sagte der für die Bürgerinitiative zuständige Vizepräsident der Kommission, Maroš Šefčovič am 26. Januar. "Es verschafft Bürgern nicht nur unmittelbar Gehör in Brüssel, sondern regt auch echte grenzüberschreitende Diskussionen über EU-Fragen an." Šefčovič zeigte sich zudem überzeugt, das die sozialen Netzwerke Facebook, Google, Twitter und Co. maßgeblich zur Unterstützung von Bürgerbegehren beitragen werden.
 
Die Regeln für die Bürgerinitiative sind in einer eigenständigen EU-Verordnung (PDF-Dokument: Verordnung…) festgelegt. Eine solche Initiative kann nur von einem so genannten Bürgerausschuss in die Wege geleitet werden, dem derzeit Vertreter aus sieben Mitgliedstaaten angehören müssen (laut Verordnung mindestens ein Viertel der EU-Staaten). Der Bürgerausschuss muss die Initiative zunächst von der Kommission für zulässig erklären lassen und hat dann ein Jahr Zeit für die Unterschriftensammlung. Die Organisatoren beantragen die Registrierung ihrer Initiative in einer der EU-Amtssprachen in einem von der Kommission zur Verfügung gestellten Online-Register. Die Zahl der Unterschriften muss insgesamt mindestens eine Million betragen. Die Mindestzahl pro Land berechnet sich nach dem Schlüssel: Zahl der Europaabgeordneten des jeweiligen Landes multipliziert mit 750 - in Deutschland müssten sich also mindestens 74.250 Unterstützer finden. Zulässig für eine Bürgerinitiative sind ausschließlich die Politikbereiche, in denen die Kommission eine Kompetenz hat.
 
Die Kommission muss innerhalb von drei Monaten nach Übergabe der Unterschriften zu den Forderungen einer Bürgerinitiative Stellung nehmen. Sieht sie keinen Handlungsbedarf, muss sie dies begründen. Nimmt die Kommission den Vorschlag an, durchläuft er das übliche Gesetzgebungsverfahren.


Das Verfahren Schritt für Schritt
Vorbereitung und Bildung eines Bürgerausschusses 
Registrierung der geplanten Bürgerinitiative 
 

maximal 2 Monate 

Zertifizierung des Online-Sammelsystems 
 

maximal 1 Monat 

Sammlung von Unterstützungsbekundungen auf Papier und/oder online 
 

maximal 12 Monate 

Prüfung von Unterstützungsbekundungen 
 

maximal 3 Monate 

Vorlage der Initiative bei der Europäischen Kommission 
Prüfung und Antwort der EU-Kommission 
 

maximal 3 Monate 

Wenn die EU-Kommission beschließt, der Bürgerinitiative zu folgen, wird das Gesetzgebungsverfahren in Gang gesetzt

 


Quelle der vorstehenden Informationen:
EU-Nachrichten Nr. 2 vom 26. Januar 2012 der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.


WEITERE INFORMATIONEN


Europäische Bürgerinitiative (EBI)


PUBLIKATION zum Thema


Leitfaden zur Europäischen Bürgerinitiative
Mit dem Vertrag von Lissabon macht die Europäische Union (EU) einen großen Schritt auf ihre Bürger zu. Sie gibt ihnen die Möglichkeit, über eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) unmittelbar an der Entwicklung ihrer Rechtsvorschriften mitzuwirken. Künftig können 1 Million EU-Bürgerinnen und -Bürger die Europäische Kommission auffordern, einen Rechtsakt vorzuschlagen.
 
In diesem Leitfaden erfahren Sie, was eine Bürgerinitiative ist, wie Sie sich einer solchen Initiative anschließen können oder wie Sie Ihre eigene Initiative auf den Weg bringen können.
 
Extern: PDF-Dokument der Broschüre...



LINKS zum Thema


Erfolgreiche Konferenz im Dienste der Europäischen Bürgerinitiative
PresseInformation der EU-Kommission vom 26. Januar 2012.
 
Europäische Bürgerinitiative
Offizielle Website der EU-Kommission zur Bürgerinitiative. Eine Europäische Bürgerinitiative kann erst ab dem 1. April 2012 eingeleitet werden. Dann tritt die Verordnung über die für die Bürgerinitiative erforderlichen Verfahren und Bedingungen (PDF-Dokument: Verordnung...) in Kraft. Die Website enthält Informationen über alle laufenden Bürgerinitiativen, erklärt die Regeln und versetzt interessierte Bürgerinnen und Bürger in die Lage, eine Bürgerinitiative zu organisieren und auf den Weg zu bringen.
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