Heute: 12. März 2010 Freitag
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EU-Führerschein ab 2012: Abschied von der Pappe

Als Autofahrer kennt man sie: die prüfenden Blicke und manchmal auch kritischen Nachfragen bei Führerscheinkontrollen im Ausland. Schließlich sind derzeit 110 Modelle mit Unterschieden bei Rechten und Gültigkeitsdauer in der EU unterwegs - allein in Deutschland gibt es sechs Versionen - ob in grau und rosa mit Fotos, die an die Jugend erinnern, oder schon modern in Kunststoff. Doch auch beim Führerschein bahnt sich mehr Europa an. Ab 2012 ist die Ausage der neuen Führerscheine vorgeschrieben. Eine entsprechende Richtlinie haben die EU-Verkehrsminister am 27. März 2006 beschlossen. Das Plazet des Europaparlaments steht noch aus.
 
Die EU-Kommission hatte die neue Führerschein-Richtlinie 2003 vorgeschlagen. Jacques Barrot, in der EU-Kommission für Verkehr zuständig, begrüßte die Ratsentscheidung: "Alle Fahrer besitzen dann eindeutige, moderne Führerscheine, die in allen Mitgliedstaaten akzeptiert werden."
 
Die größte Neuerung, neben dem Scheckkartenformat, ist Einführung einer Gültigkeitsdauer des Führerscheins - ein Novum für Deutschland und Österreich. Sie beträgt 10 Jahre für alle Autos, Motorräder, Trikes und andere fahrbare Untersätze. Die EUMitgliedstaaten können sie auf 15 Jahre anheben. Fahrerlaubnisse für Bus- und Lastwagen-Fahrer gelten nur fünf Jahre. Eine EU-weite Führerschein-Pflicht wird auch für Mofas eingeführt.
 
Mehr Sicherheit vor Fälschung und Betrug
 
Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer müssen Autofahrer nicht wieder die Fahrschulbank drücken. Auch europaweite Regeln für Gesundheitstests sind nicht vorgesehen. Die Mitgliedstaaten können selbst entscheiden, ob sie solche Tests einführen wollen. Deutschland hat sich bereits dagegen ausgesprochen. Wer seinen alten Schein gegen den neuen eintauscht, behält alle Rechte. Man braucht dann lediglich eine neue Karte mit aktuellem Foto. Die veralteten Lichtbilder erschweren es der Polizei, gegen Führerschein-Betrüger vorzugehen. Die EU-Fahrerlaubnis wird durch verbesserte Sicherheitsmerkmale auch deutlich schwerer zu fälschen sein. Den Mitgliedstaaten steht es frei, zusätzlich einen Mikrochip mit den Führerschein-Daten einzuführen.
 
Wider den Führerschein-Tourismus
 
Mit der neuen Fahrerlaubnis schiebt die EU dem Führerschein-Tourismus einen Riegel vor. Die unterschiedlichen Regeln in Europa erleichtern es derzeit Betrügern noch, den Entzug der Fahrerlaubnis wegen eines schweren Verkehrsdeliktes in einem EU-Land zu unterlaufen, indem sie die Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat erwerben.
 
Das ist keine Seltenheit. Allein in Deutschland sind der Polizei in den vergangenen anderthalb Jahren bei zufälligen Kontrollen mehr als 2.100 Deutsche mit ausländischen Führerscheinen aufgefallen. Ihnen war die Fahrerlaubnis wegen Alkohol oder Drogen am Steuer entzogen worden. Verschwinden solche Verkehrssünder von den Straßen der EU, dann werden diese sicherer.
 
Umtausch ist schon jetzt möglich
 
Wer will, kann den alten Führerschein schon jetzt gegen die Plastikkarte eintauschen. Das vereinfacht bei Führerscheinkontrollen den Umgang mit den Behörden in anderen EUStaaten. Die Gebühren für den neuen Schein betragen rund 24 Euro.
 
Wer dennoch an seinem alten Führerschein hängt, darf ihn allerdings behalten, bis das Foto völlig vergilbt ist. Nachdem die Richtlinie bis 2012 in nationales Recht umgesetzt ist, gibt es noch eine 26-jährige Übergangfrist. In dieser Zeit behalten die alten Scheine ihre Gültigkeit. Bis dahin werden die Führerscheine weiterhin gegenseitig anerkannt, wenn auch mit prüfendem Blick.
 
FAQ zum neuen Führerschein
Warum werden bei Inkrafttreten der Richtlinie nicht alle Führerscheine auf Papier durch Kreditkartenmodelle ersetzt?
 
Dies würde zu einem umfangreichen Umtauschverfahren führen, das nicht zu bewältigen ist: Bei den meisten Führerscheinen handelt es sich um Papierfassungen oder Plastikkarten mit einem anderen Format als dem derzeitigen EU-Muster.
 
Warum soll es EU-weite Anforderungen für Fahrprüfer geben?
 
In einigen Mitgliedstaaten durchlaufen die Fahrprüfer keine besondere Ausbildung oder sind nicht einmal im Besitz eines Führerscheins der Klasse, für die sie Prüfungen abnehmen. Dies sollte nicht länger möglich sein. Mit dem vorliegenden Vorschlag werden Mindestanforderungen für die Grundqualifikation und die regelmäßige Fortbildung der Fahrprüfer eingeführt.
 
Dürfen 21-Jährige keine schweren Krafträder mehr führen?
 
Nein. Der stufenweise Zugang soll lediglich verbessert werden. Heute warten Jugendliche mit einem Führerschein für beschränkte Krafträder oft zum 21. Lebensjahr und dürfen dann automatisch schwere Maschinen fahren. Sie werden häufig Opfer schwerer Unfälle. Die tatsächlich gesammelte Erfahrung kann nicht überprüft werden. Das ändert die Richtlinie.
Die neuen EU-weiten Fahrzeugklassen
  • AM: Mopeds, Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, < 50 cm³ oder Leistung < 4 kW
  • A1: Leichtkrafträder, < 125 cm³ oder Leistung < 11 kW mit Verhältnis Leistung/Gewicht < 0,1 kW/kg
  • A2: Krafträder, Leistung < 35 kW mit Verhältnis Leistung/Gewicht < 0,2 kW/kg
  • A: Krafträder
  • B: Kraftwagen < 3.500 kg, mit maximal neun Personen
  • B1: fakultative Klasse für dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge
  • C: Kraftwagen zur Güterbeförderung > 3.500 kg + Anhänger < 750 kg
  • C1: Kraftwagen zur Güterbeförderung > 3.500 kg aber < 6000 kg
  • D: Kraftwagen zur Beförderung von mehr als acht Fahrgästen + Anhänger < 750 kg
  • D1: Kraftwagen zur Beförderung von bis zu sechzehn Fahrgästen
  • E: in Kombination mit den genannten Klassen, Anhänger > 750 kg

SOLVIT: Bei Ärger mit dem Führerschein
Wird der Führerschein im EU-Ausland nicht anerkannt? Kommt es zu Problemen beim Umzug in ein anderes europäisches Land? Für Fragen wie diese hat die EU-Kommission das Netzwerk SOLVIT ins Leben gerufen. Es geht Beschwerden von Bürgern und Unternehmen nach und sucht nach pragmatischen Lösungen, wenn nationale Behörden Fehler bei der Anwendung von EU-Binnenmarktvorschriften machen.
 
In jedem Mitgliedstaat der EU sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen gibt es SOLVIT-Stellen. In Deutschland ist der Kummerkasten für den Binnenmarkt angesiedelt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Scharnhorststr. 34-37, 10115 Berlin, Telefon 030 / 18 615 6444, E-mail solvit@bmwi.bund.de
 
Extern: SOLVIT-Portal...

Quelle der vorstehenden Informationen:
EU-Nachrichten Nr. 13 vom 30. März 2006 der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.


WEITERE INFORMATIONEN


Videoclip rechts:

Unterwegs in Europa: Führerschein und Kfz-Versicherung
Ein gültiger Führerschein aus einem EU-Land wird in der gesamten EU anerkannt.



LINKS zum Thema


Rat billigt den Entwurf der Führerschein-Richtlinie
PresseInformation des Rates der EU vom 27. März 2006 zur Entscheidung über die Einführung des EU-Führerscheins.
 
Der Führerschein
Informationen der EU-Kommission zum Führerschein in der EU.
 
Europa für Sie: Führerschein
Informationen im Bürger-Portal "Europa für Sie" zum Führerschein-Recht.
 
Der neue EU-Führerschein und das neue Fahrerlaubnisrecht
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) informiert im Internet auf dieser Seite über die wichtigsten rechtlichen Neuregelungen im Fahrerlaubnisrecht. Diese Vorschriften werden nach verfassungsrechtlichen Vorgaben durch die Bundesländer in eigener Zuständigkeit ausgeführt. Sollten Sie Fragen zu Einzelfällen der Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis und zu Ihrem Führerschein haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige örtliche Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt).
Das EIZ Niedersachsen ist eine Informationsstelle im europe direct-Netzwerk der EU.
Website der EU-Ratspräsidentschaft Spaniens im 1. Halbjahr 2010.
Niedersachsen wird sich am 3. Mai 2010 (Montag) am 4. bundesweiten EU-Projekttag an Schulen beteiligen. Hier finden Sie nähere Informationen zum EU-Projekttag 2010.
Informationen, Dokumente und Links zum EU-Reformvertrag und zum Prozess seiner Ratifizierung.
dabei sein in Europa: Unsere EU- und Europa-Informationen für Jugendliche.
EU- und Europa-Infos für Kinder mit dem niedersächsischen Europa-Pferd "Eurogaloppo".