Europäisches Informations-Zentrum Niedersachsen
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Feierliche Unterzeichnung der Grundrechtecharta in Straßburg
 
Wichtiger Schritt für europäische Einigung


Unterzeichnung der Charta Hans-Gert Pöttering (Mitte), José Manuel Barroso (rechts) und José Socrates am 12. Dezember 2007 in Straßburg.
Der Präsident des Europaparlaments Hans-Gert Pöttering, der Präsident der Europäischen Kommission José Manuel Barroso sowie der portugiesische Ministerpräsident und amtierende EU-Ratspräsident José Sócrates haben am 12. Dezember 2007 in Straßburg während einer feierlichen Zeremonie die "Charta der Grundrechte der Europäischen Union" unterzeichnet und sie damit rechtsverbindlich gemacht.
 
Am 29. November 2007 hatte das Europäische Parlament (EP) mit großer Mehrheit seinen Präsidenten mit der Unterzeichnung der Grundrechtecharta beauftragt. Noch losgelöst von den europäischen Verträgen war die erste Form dieser Charta vor sieben Jahren in Nizza feierlich vom Europaparlament, EU-Ministerrat und EU-Kommission verkündet worden.
 
Um sie besonders hervor zu heben, sollten die Bestimmungen zu den europäischen Grundrechten ursprünglich in den neuen Europavertrag vollständig integriert werden. Im Juni 2007 entschied der Europäische Rat allerdings, es formell bei einer Erklärung zu belassen, um für Polen und Großbritannien die Hürden für eine Zustimmung zum Grundlagenvertrag beiseite zu räumen.
 
Auf die zeremonielle Unterzeichnung im Europaparlament hatten insbesondere die Abgeordneten bestanden um den einzigartigen Charakter der Charta zu unterstreichen. Kommissionspräsident Barroso unterstützte das Vorhaben von Anfang an und betonte: „Mit der Charta verfügen die Unionsbürger über einen echten Katalog von Rechten, die für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie für die Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Rechts der Union rechtsverbindlich sind.“ Damit komme das europäische Einigungswerk einen wichtigen Schritt voran. Leider wurde die feierliche Zeremonie gestört von Abgeordneten europafeindlicher Parteien aus Großbritannien, Polen und Tschechien.
 
Die Charta ist in sechs große Kapitel unterteilt: Würde des Menschen, Freiheiten, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte und Justizielle Rechte. In einigen Punkten geht sie über bestehende Grundrechtskataloge hinaus. Beispielsweise garantiert sie den Bürgerinnen und Bürgern ein Recht auf eine gute Verwaltung. Das heißt: Sie haben einen Anspruch darauf, dass ihre Angelegenheiten von den Organen und Einrichtungen der Union unparteiisch, gerecht und innerhalb einer angemessenen Frist behandelt werden. Ferner hat jede Person das Recht, gehört zu werden und die sie betreffenden Akten einsehen zu dürfen. Die Verwaltung muss ihre Entscheidungen begründen und einen Schaden, der einem Bürger oder einer Bürgerin durch ihre Organe oder Bediensteten in Ausübung ihrer Amtstätigkeit verursacht wurde, ersetzen.
 
Mit der Charta ist zum ersten Mal in der Geschichte der EU in einem einzigen Text die Gesamtheit der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte der europäischen Bürgerinnen und Bürger sowie aller im Hoheitsgebiet der Union lebenden Personen zusammengefasst.


LINKS zum Thema



Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Auf dieser Seite des Europäischen Parlaments (EP) finden Sie nähere Informationen zur EU-Grundrechtecharta sowie den Text der Charta im Wortlaut zum Herunterladen als PDF-Dokument in deutscher Sprache.
Extern: EP-Website zur Charta...


Charta der Grundrechte: Unterzeichnung und feierliche Proklamation durch die Präsidenten der Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rates in Straßburg
PresseInformation der EU-Kommission vom 12. Dezember 2007 mit Hintergrundinformationen zur EU-Grundrechtecharta, ihrer Bedeutung, ihrer Verkündigung und ihrem Inkrafttreten.
Extern: PresseInformation...
 
Hans-Gert Pöttering zur Proklamation der Charta der Grundrechte
PresseInformation des Präsidenten des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2007.
Extern: PresseInformation...
 
Proklamierung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
EP-Präsident Hans-Gert Pöttering, der Präsident der Europäischen Kommission, José Manuel Barroso, und der portugiesische Ministerpräsident und derzeitige Ratspräsident José Sócrates haben heute, am 12. Dezember, im Europäischen Parlament in Straßburg im Rahmen einer feierlichen Zeremonie die Charta der Grundrechte der Europäischen Union proklamiert und unterzeichnet. Pressebericht des Europäischen Parlaments (EP) vom 12. Dezember 2007 mit Links zu den Texten der Reden während der feierlichen Proklamation.
Extern: EP-Pressebericht...
 
Grundrechteagentur
Die EU-Justizminister haben sich über Reichweite und Kompetenzen der Agentur für Grundrechte der EU geeinigt. Zum 1. März 2007 wird sie ihre Arbeit aufnehmen. In erster Linie soll die in Wien ansässige Behörde Daten über die Auswirkungen der EU-Politik auf die Lage der Grundrechte in der Gemeinschaft sammeln. Kompetenzen für die Bereiche der Polizei und der Justiz wird sie allerdings nicht haben.
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PUBLIKATIONEN zum Thema



Die EU und die Grundrechte
Die Würde des Menschen
Die Vertretung der EU-Kommission in Deutschland hat im November 2007 in ihrer Reihe der "EU-Nachrichten" ein Themenheft zu den Grundrechten der EU-Bürgerinnen und -Bürger und zur Grundrechtecharta veröffentlicht.
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Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Nach der Verkündung der EU-Grundrechtecharta durch den Europäischen Rat im Dezember 2000 in Nizza hat die Niedersächsische Staatskanzlei dazu ein Heft in der Publikationsreihe "Europa-Fokus Niedersachsen" u.a. mit dem Text der Charta noch im Dezember 2000 veröffentlicht, das Sie in unserem Archiv abrufen können.
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