13.06.2018 Brüssel – Für den nächsten mehrjährigen Haushaltsrahmen der Europäischen Union (2021-2027) hat die Kommission heute (13.06.2018) eine erhebliche Aufstockung der Mittelausstattung für Sicherheit vorgeschlagen: 4,8 Mrd. Euro im Vergleich zu bislang 3,5 Mrd. Euro. „Wenn man daheim oder zu Fuß unterwegs ist, muss man sich in Sicherheit fühlen können – das ist eines der elementarsten Menschenrechte. Die Europäerinnen und Europäer erwarten von ihren Regierungen und der Union, dass sie diese Sicherheit gewährleisten“, so der Erste Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans.

„Eine flexiblere, auf die spezifischen Bedürfnisse der Mitgliedstaaten zugeschnittene Finanzierung im Sicherheitsbereich wird es ermöglichen, die Europäer besser zu schützen, wie sie es zurecht erwarten.“ Zu den Mitteln des aufgestockten Fonds für die innere Sicherheit (ISF) in Höhe von 2,5 Mrd. Euro kommen knapp 1,2 Mrd. Euro, die für die sicherere Stilllegung kerntechnischer Anlagen in einigen Mitgliedstaaten vorgesehen sind, sowie Mittel für die Stärkung der im Sicherheitsbereich tätigen EU-Agenturen im Betrag von 1,1 Mrd. Euro.

Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, äußerte sich wie folgt: „Wenn es um die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger geht, sollten wir keine Anstrengungen scheuen – das aber setzt entsprechende Mittel voraus. Deshalb stocken wir das Sicherheitsbudget für die nächsten Jahre um ein Drittel auf: 4,8 Mrd. EUR soll es umfassen. Damit wollen wir den Mitgliedstaaten helfen, für künftige Sicherheitsprobleme und unvorhergesehene Notfälle besser gerüstet zu sein. Wir bauen für unsere Bürger ein sichereres und widerstandsfähigeres Europa. Ein Europa, das schützt.“

Julian King, Kommissar für die Sicherheitsunion, fügte hinzu: „Gegen die mehrdimensionalen, grenzüberschreitenden und sich ständig verändernden Sicherheitsbedrohungen, die von Terroristen und anderen Kriminellen ausgehen, müssen wir eine solide Abwehrfunktion schaffen – eine Funktion, die nicht lediglich die Bemühungen der Mitgliedstaaten nachbildet, sondern diese ergänzt, indem sie die innerhalb wie auch außerhalb der EU bestehenden Lücken schließt. Der heutige Vorschlag für eine Aufstockung des Fonds für die innere Sicherheit soll genau das ermöglichen: die Schaffung eines widerstandsfähigeren Europas, auf das sich eine echte, wirksame Sicherheitsunion gründen kann.“

Aufstockung des Fonds für die innere Sicherheit (ISF)

Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger ist zwar in erster Linie eine nationale Zuständigkeit, die Europäische Union kann die Mitgliedstaaten dabei jedoch in vielfältiger Weise unterstützen. Die Kommission schlägt heute vor, die Mittelausstattung des Fonds für die innere Sicherheit (ISF) – das wichtigste Finanzierungsinstrument zur Unterstützung der Mitgliedstaaten im Bereich der Sicherheit – von 1 Mrd. Euro auf 2,5 Mrd. Euro zu verdoppeln. Der neue Fonds hat folgende Merkmale:

  • Neu ausgerichtete Ziele: Der aufgestockte ISF umfasst 3 neue Ziele mit den Schwerpunkten: (1) Intensivierung des Informationsaustauschs zwischen den Strafverfolgungsbehörden der EU, (2) Intensivierung gemeinsamer der grenzübergreifender Aktionen, (3) Stärkung der Kapazitäten zur Bekämpfung und Verhütung von Kriminalität und zur Verhinderung von Radikalisierung. So sollen die Mitgliedstaaten auf flexiblere und wirksamere Weise bei der Verwirklichung der folgenden vorrangigen Ziele im Sicherheitsbereich unterstützt werden: Bekämpfung von Terrorismus und Radikalisierung, schwerer und organisierter Kriminalität, Cyberkriminalität, Schutz der Opfer von Straftaten.
  • Mehr Flexibilität und bessere Notfallmaßnahmen: 1,5 Mrd. Euro der Fondsmittel werden den Mitgliedstaaten zugewiesen und sollen es ihnen ermöglichen, eine langfristige Resilienz im Bereich der Sicherheit aufzubauen. Die verbleibende 1 Mrd. Euro ist für unvorhergesehene Sicherheitsprobleme vorgesehen und soll sicherstellen, dass in Notfällen rasch reagiert werden kann und Mittel an diejenigen Mitgliedstaaten fließen können, die diese am meisten benötigen.
  • Stärkere Koordinierung zwischen den EU-Politikbereichen: Sicherheitsbedrohungen sind ein sich wandelndes und bereichsübergreifendes Problem und erfordern eine koordinierte Antwort der EU. Der aufgestockte ISF wird besser mit anderen EU-Fonds, wie den Kohäsionsfonds, dem Forschungsprogramm „Horizont Europa“, dem Fonds für integriertes Grenzmanagement und dem Asyl- und Migrationsfonds zusammenwirken, um die Reaktion der EU bei Sicherheitsbedrohungen an allen Fronten zu maximieren.
  • Starke externe Dimension: Sicherheit ist ein globales Thema, und unsere Binnensicherheit hängt davon ab, welche Maßnahmen wir jenseits der EU-Grenzen ergreifen. Der ISF wird weiterhin Maßnahmen in Drittstaaten unterstützen und dabei volle Komplementarität mit den internen Sicherheitsprioritäten der Union und den allgemeinen Zielen in diesen Ländern gewährleisten.
  • Stärkung der EU-Agenturen: Außerhalb dieses Fonds werden im Rahmen eines separaten Legislativvorschlags beinahe 1,1 Mrd. Euro für den Ausbau der im Sicherheitsbereich tätigen EU-Agenturen veranschlagt: für die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (EUROPOL), die Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) und die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA).

Nukleare Sicherheit und Stilllegung kerntechnischer Anlagen

Die Hilfsprogramme der EU für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen (NDAP) sollen die Mitgliedstaaten bei der Abwicklung und Schließung kerntechnischer Anlagen am Ende ihrer Betriebszeit unterstützen und dabei das höchstmögliche Sicherheitsniveau gewährleisten. Im Zeitraum 2021-2027 wird die Union erneut gezielte finanzielle Unterstützung in Höhe von 118 Mio. Euro für Stilllegungen in Bulgarien und der Slowakei und 552 Mio. Euro für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen in Litauen bereitstellen. Weitere 348 Mio. Euro werden für die Stilllegung der kerntechnischen Forschungsanlagen der Europäischen Kommission und die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle bereitgestellt, und mit 160 Mio. Euro werden allgemeine Maßnahmen im Bereich der nuklearen Sicherheit und Schutzmaßnahmen unterstützt.

Schließlich schlägt die Kommission heute auch vor, das EU-Katastrophenschutzverfahren (rescEU) aufzustocken, das mit 1,4 Mrd. Euro ausgestattet werden soll und die für den Sicherheitsbereich vorgesehenen 4,8 Mrd. Euro ergänzen wird.

Nächste Schritte

Damit die EU-Mittel sobald wie möglich vor Ort Wirkung zeigen, muss rasch eine Einigung über den gesamten langfristigen EU-Haushalt und die sektoralen Vorschläge erzielt werden.

Verzögerungen wie die zu Beginn des laufenden Haushaltszeitraums 2014-2020 eingetretenen hätten zur Folge, dass 5.000 an vorderster Front tätige Fachkräfte, darunter Lehrer, Jugendbetreuer, Polizei- und Gefängnispersonal, ihre Erfahrungen im Bereich der Radikalisierungsprävention nicht austauschen könnten, dass die Meldestelle für Internetinhalte (IRU) bei Europol nicht in der Lage wäre, mehr als 40.000 Beispiele von gewalttätigen extremistischen Online-Inhalten an Internet-Plattformen zu melden, und dass die Mitgliedstaaten keine Möglichkeit hätten, wichtige Sicherheitsinformationen auszutauschen – unter anderem über das Schengener Informationssystem (SIS), das 2017 5 Milliarden Mal konsultiert wurde.

Bei einer Einigung über die nächste mehrjährige Finanzplanung im Jahr 2019 wäre ein nahtloser Übergang von der aktuellen langfristigen Finanzplanung (2014-2020) auf die neue gewährleistet. Damit wären Berechenbarkeit und Kontinuität der Finanzierung zum Vorteil aller Beteiligten gesichert.

Hintergrund

Das Thema Sicherheit hat seit Beginn der Amtszeit der Juncker-Kommission Priorität – angefangen bei den Politischen Leitlinien von Präsident Juncker vom Juli 2014 bis hin zur jüngsten Rede zur Lage der Union vom 13. September 2017.

Das Ausmaß und die Dringlichkeit der Flüchtlingskrise 2015/2016 traf Europa jedoch völlig überraschend. Um eine humanitäre Krise abzuwenden und diese beispiellose Herausforderung sowie neue Sicherheitsbedrohungen gemeinsam angehen zu können, nutzte die EU den im bestehenden Haushalt verfügbaren Spielraum in seiner Gesamtheit zur Mobilisierung zusätzlicher Mittel. Zusätzlich zu den ursprünglichen Mittelzuweisungen für den Zeitraum 2014-2020 in Höhe von 6,9 Mrd. Euro für den AMIF- und den ISF-Fonds (Grenzen und Polizei) wurden weitere 3,9 Mrd. Euro mobilisiert und somit 10,8 Mrd. Euro für Migration, Grenzmanagement und innere Sicherheit eingesetzt. Darin sind die umfangreichen Mittel noch nicht enthalten, die zur Bewältigung der Flüchtlingskrise für Maßnahmen außerhalb der EU mobilisiert wurden.

Unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen schlägt die Kommission vor, die Mittel für alle Bereiche zu verdoppeln und 10,4 Mrd. Euro für Migration, 9,3 Mrd. Euro für die Grenzverwaltung, 2,5 Mrd. Euro für die innere Sicherheit und 1,2 Mrd. Euro für die sichere Stilllegung kerntechnischer Anlagen in einigen Mitgliedstaaten anzusetzen, sodass insgesamt über 23 Mrd. Euro bereitgestellt werden.

Darüber hinaus wird die Unterstützung für die EU-Agenturen in den Bereichen Sicherheit, Grenzmanagement und Migrationssteuerung von 4,2 Mrd. Euro auf 14 Mrd. Euro aufgestockt.

Weitere Informationen:

Fragen und Antworten – EU-Haushalt: Mehr Geld für die Sicherheit im Finanzrahmen 2021-2027

Rechtsakte und Factsheets:

Fonds für die innere Sicherheit

  • Factsheet – EU-Haushalt für die Zukunft: Fonds für die innere Sicherheit
  • Vorschlag für eine Verordnung zur Errichtung des Fonds für die innere Sicherheit
  • Anhänge der Verordnung zur Errichtung des Fonds für die innere Sicherheit

Stilllegung kerntechnischer Anlagen

  • Factsheet – EU-Haushalt für die Zukunft: Nukleare Sicherheit und Stilllegung kerntechnischer Anlagen
  • Vorschlag für eine Verordnung des Rates, die ein Hilfsprogramm für die Stilllegung des Kernkraftwerks Ignalina in Litauen festlegt
  • Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung eines spezifischen Finanzierungsprogramms für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen und die Entsorgung radioaktiver Abfälle und zur Aufhebung der Verordnung (Euratom) des Rates
  • Bericht über die Bewertung und Durchführung der Hilfsprogramme der EU für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen in Bulgarien, der Slowakei und Litauen

Katastrophenschutzverfahren der Union (rescEU)

  • Factsheet – EU-Haushalt für die Zukunft: rescEU – Katastrophenschutzverfahren der Union
  • Vorschlag für ein Katastrophenschutzverfahren der Union

Nähere Informationen zum EU-Haushalt für die Zukunft