Heute: 08. September 2010 Mittwoch
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EU-Kommission und Klimaschutz
 
Die Klimapolitik der EU: Energie für eine Welt im Wandel
Saubere Energie, weniger Treibhausgase, mehr Wachstum und Beschäftigung - die EU-Kommission hat am 23. Januar 2008 Vorschläge für den Klimaschutz auf den Tisch gelegt, die sich konkret an jedes Mitgliedsland richten. Damit sollen die vom Europäischen Rat im Frühjahr 2007 eingegangenen Verpflichtungen umgesetzt werden. Bis 2020 geht es um 20 Prozent weniger CO2 und eine Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien auf 20 Prozent. Die Kommission ist überzeugt, dass die vereinbarten Ziele nicht nur technologisch erreichbar, sondern auch ökonomisch lohnend sein werden. Allein die Verpflichtung, den Anteil der erneuerbarer Energiequellen auf 20 Prozent zu erhöhen, bietet Chancen für Tausende von europäischen Unternehmen. Das reformierte Emissionshandelssystem (EHS) wird den CO2-ausstoßenden Industrien Anreize liefern, sauberer zu produzieren.
 

EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso nannte den Umgang mit dem Klimawandel den "ultimativen Test für die politische Handlungsfähigkeit unserer Generation". Die EU habe "die Pflicht, den politischen Rahmen für den Wandel zu einer umweltfreundlichen europäischen Volkswirtschaft zu schaffen und auf internationaler Ebene weiter die Vorreiterrolle zu übernehmen".
 
Emissionshandel zentralisiert
Die Kommission schlägt einen einheitlichen Markt für den Handel mit Emissionsrechten vor, der neben dem CO2 auch andere Treibhausgase aller industriellen Großemittenten erfasst. Die auf dem Markt handelbaren Rechte werden Jahr für Jahr zurückgefahren, so dass ihre Gesamtzahl bis 2020 um 21 Prozent unter den Stand von 2005 sinkt. Das neue Emissionshandelssystem (EHS) basiert auf den Erfahrungen mit dem seit dem 1. Januar 2005 eingeführten System, in dem EU-weit 10.000 Industrieanlagen erfasst sind. Die Unterschiede:
  • Statt der bisher 27 nationalen Obergrenzen gibt es eine EU-weit geltende Obergrenze.

  • Mit dem neuen System werden über 40 Prozent der Gesamtemissionen erfasst.

  • Ein größerer Teil der Zertifikate wird versteigert und nicht mehr kostenfrei zugeteilt. Das betrifft zunächst die Stromerzeuger, die ab 2013 zu 100 Prozent in die Versteigerung einbezogen werden. Bei den anderen Industrien gilt: 80 Prozent können kostenfrei zugeteilt, 20 Prozent müssen verkauft werden.

  • Die Stahlindustrie, der Luftverkehr und Industriesektoren wie Aluminium- und Ammoniakhersteller sowie weitere klimaschädliche Gase werden bis 2020 einbezogen. Details liegen ab 2010 fest.

  • Kleinere Anlagen unter 10.000 Tonnen CO2-Emissionen fallen aus dem Anwendungsbereich heraus.
Die Einnahmen aus dem EHS fließen den Mitgliedstaaten zu. Damit sollen sie Innovationen bei den erneuerbaren Energien oder Forschungen zur C02-Abscheidung (siehe unten "Stichwort: CO2-Speicherung im Boden") finanzieren. Die Kommission geht davon aus, dass sich bis 2020 jährlich 50 Milliarden Euro aus der Versteigerung der Emissionsrechte erlösen lassen.
 
Deutschland: Minus 14
In den nicht unter das Emissionshandelssystem fallenden Bereichen wird die EU ihre Emissionen bis 2020 insgesamt um zehn Prozent senken (bezogen auf 2005). Davon betroffen sind die Gebäude-, Verkehrs-, Agrar- und Abfallwirtschaft. Für jeden einzelnen Mitgliedstaat schlägt die Kommission einen bestimmten Wert vor, um den die Emissionen des betreffenden Staates bis 2020 verringert werden müssen. Wirtschaftlich schwache Staaten - also zumeist Länder, die seit 2004 beigetreten sind - dürfen ihren Ausstoß auch erhöhen. Insgesamt schwanken die Werte zwischen minus und plus 20 Prozent (siehe Tabelle rechts).
 
Die Kommission will das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf als Messgröße für die Festsetzung der Ziele verwenden. Den Mitgliedstaaten mit einem BIP pro Kopf unterhalb des EU-Durchschnitts wird eine Senkung in einem Umfang abverlangt, der geringer ist als der EU-Durchschnittswert. Einige Staaten dürfen in Sektoren, die nicht unter das Emissionshandelssystem fallen, ihren CO2-Ausstoß sogar steigern (siehe Tabelle rechts). Den wohlhabenderen Staaten (BIP über EU-Durchschnitt) werden größere Anstrengungen zugemutet. So muss zum Beispiel Deutschland seine Treibhausgas-Emissionen um 14 Prozent gegenüber 2005 reduzieren.
 


Tabelle: Für Vergrößerung bitte die Grafik klicken.
Flexibel bei den Erneuerbaren
Die Kommission hält einen Anstieg der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch um 11,5 Prozent bis 2020 für notwendig und machbar. Heute liegt der Anteil EU-weit bei 8,5 Prozent. Auch hier gilt: Für jeden Mitgliedstaat bestehen andere Zielvorgaben, wenn es um den Ausbau von Wind-, Wasser-, Solar-, Biomasse- oder geothermischer Energie geht. Jedes Land muss seinen Anteil an erneuerbaren Energien um mindestens 5,5 Prozent steigern. Für Deutschland weist die Tabelle (oben rechts) allerdings einen Pflichtanteil von 18 Prozent "Erneuerbaren" im Jahre 2020 aus. Derzeit liegt er noch unter zehn Prozent. Diese Zahl ergibt sich aus einem Index, der das Wohlstandsniveau jedes Landes und seine technischen wie natürlichen Möglichkeiten berücksichtigt. Staaten wie Schweden oder Österreich können wegen ihres Wasserreichtums bereits heute auf einen hohen Anteil erneuerbarer Energien zurückgreifen. Auch sie müssen diesen Anteil noch steigern.
 
Polen oder Luxemburg haben es da wesentlich schwerer. Aber auch für diese Länder gibt es eine Möglichkeit, ihrer Verpflichtung nachzukommen. Investiert Polen in eine Windkraftanlage in Deutschland oder Luxemburg in ein Solarkraftwerk in Griechenland, können ihnen Prozente gut geschrieben werden. Das gilt allerdings nicht, wenn sie nur die Energie aus einem anderen Land beziehen, aber nicht investieren.
 
Zum Klimapaket der Kommission gehören auch neue Leitlinien für staatliche Umweltschutzbeihilfen, die den Mitgliedstaaten helfen werden, eine nachhaltige Klimaschutz- und Energiepolitik auszuarbeiten. Das deutsche Erneuerbare Energiengesetz bleibt davon unberührt. Der Staat darf weiter alternative Energieerzeuger durch Garantiepreise fördern. Der Anteil von zehn Prozent Biokraftstoffen im Verkehrssektor bis 2020 muss von allen Mitgliedstaaten ohne Unterschied erreicht werden.
 
Und was kostet das ganze?
Die Kosten für die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen liegen schätzungsweise bei 0,5 Prozent des weltweiten BIP beziehungsweise 90 Milliarden Euro im Jahre 2020. Jeder Bürger würde demnach ab 2013 drei Euro pro Woche für das Klima bezahlen. Nicht zu handeln, kostet nach den Berechnungen des englischen Chefökonomen Nicolas Stern wenigstens zehn Mal mehr. Den in Aussicht gestellten Kosten stehen Einsparungen beim Kauf von Erdöl und Gas gegenüber. Die EU wird unabhängiger von Einfuhren. Klappt alles, wie es die EU-Kommission vorhat, werden 2020 rund 600 bis 900 Millionen Tonnen CO2 weniger in die Atmosphäre gepustet. Und nicht zuletzt wird der Umstieg auf eine neue Energiewirtschaft neue Arbeitsplätze schaffen und die EU weltweit beim Export sauberer Technologien in Führung bringen. (vth)


STICHWORT: CO2-SPEICHERUNG IM BODEN


Eine Möglichkeit, CO2-Emissionen deutlich zu reduzieren, kann in der Speicherung des Treibhausgases in unterirdischen geologischen Formationen bestehen. Voraussetzung hierfür: Das Treibhausgas muss bereits bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe in den Kraftwerken abgetrennt werden, um anschließend im Boden versenkt zu werden.
 
Deutschland ist bei dieser Technik führend. Derzeit läuft im brandenburgischen Ketzin das europäische Pilotprojekt CO-2-SINK. Drei Bohrungen sind auf einem Gelände vorgenommen worden, wo bereits vor Jahrzehnten Erdgas aus Sibirien in einer Sandsteinschicht gelagert wurde. Erkundungsbohrungen haben gezeigt, dass es dort noch mindestens eine weitere geeignete Speicherschicht gibt. Die erste 803 Meter tiefe Bohrung soll als Injektionsbohrung dienen, während die zweite und dritte Bohrung zur Beobachtung und Erkundung der physikalischen und geo-chemischen Prozesse unter Tage angebracht wurde. Geplant ist, über einen Zeitraum von zwei Jahren insgesamt 60.000 Tonnen CO2 bei Ketzin unterirdisch zu speichern.
 


Pilotprojekt CO-2-SINK.
Vergrößerung: Foto klicken.
Erstmals untersuchen im Rahmen dieses Projektes Wissenschaftler weltweit, wie sich das Gas unterirdisch verhält. "Damit könnte sich in Ketzin entscheiden, ob die unterirdische Speicherung des Treibhausgases eine sichere und bezahlbare Option ist", schreibt die Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren.
 
Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass es ohne Abscheidung und Speicherung bis 2050 nicht möglich sein wird, die CO2-Emissionen um 50 Prozent zu reduzieren. Dennoch versteht sie die Speicherung von Kohlendioxid als eine Übergangslösung. Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger gelten in Brüssel langfristig als die nachhaltigsten Lösungen für die Versorgungssicherheit und den Klimaschutz.
 

Quelle der vorstehenden Informationen:
EU-Nachrichten Nr. 3 vom 24. Januar 2008 der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.
Das EIZ Niedersachsen ist eine Informationsstelle im europe direct-Netzwerk der EU.
Website der EU-Ratspräsidentschaft Belgiens im 2. Halbjahr 2010.
Informationen, Dokumente und Links zum EU-Reformvertrag und zum Prozess seiner Ratifizierung.
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