Europäisches Informations-Zentrum Niedersachsen
Niedersächsische Staatskanzlei
Aegidientorplatz 4 - 30159 Hannover
E-mail: eiz@stk.niedersachsen.de | Internet: www.eiz-niedersachsen.de

Europäische Kommission: Im Interesse des Gemeinwohls

Die Europäische Kommission (auch "EU-Kommission" genannt) in Brüssel ist die wichtigste Behörde der Europäischen Union.
 
Die EU-Kommission ist für das Tagesgeschäft der Europäischen Union und für die Verwaltung der EU zuständig. Dabei ist sie politisch unabhängig und vertritt die Interessen der gesamten EU.
 


Die Kommissare
Die Behördenleitung der EU-Kommission liegt bei einer Präsidentin oder einem Präsidenten und den so genannten "Kommissaren". Diese werden zusammen - wie ihre Behörde - auch als "EU-Kommission" bezeichnet.
 
Diese Leitung der EU-Kommission wird alle fünf Jahre neu bestimmt und zwar immer innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Wahl zum Europäischen Parlament (das alle fünf Jahre neu gewählt wird).
 
Bei der Bestimmung der neuen Kommissionsmitglieder wird folgendermaßen vorgegangen:Bis zur Erweiterung der Europäischen Union durch zehn neue Mitgliedsländer am 1. Mai 2004 setzte sich die Leitung der EU-Kommission aus dem Präsidenten (dem Italiener Romano Prodi) und 20 Kommissaren zusammen.
 
Mit der neuen Amtszeit der EU-Kommission (seit 22. November 2004) galt der Grundsatz "Je EU-Mitgliedsland ein/e Kommissar/in". Da die Europäische Union ab dem 1. Mai 2004 25 Mitgliedsländer hatte, bestand die EU-Kommission seit November 2004 aus dem Präsidenten (dem Portugiesen José Manuel Durão Barroso) und 24 weiteren Kommissaren. Die Kommission hatte also ab November 2004 insgesamt 25 Mitglieder.
 
Seit dem 1. Januar 2007 sind es - durch den EU-Beitritt von Bulgarien und Rumänien - 26 weitere Kommissare (beziehungsweise insgesamt 27 Mitglieder der Europäischen Kommission).
 


J.M.D. Barroso.
Hinweis: Hinsichtlich je eines EU-Kommissionsmitgliedes für Rumänien und für Bulgarien nach dem EU-Beitritt dieser beiden Länder am 1. Januar 2007 vgl. Artikel 45 des "Protokolls über die Bedingungen und Einzelheiten der Aufnahme der Republik Bulgarien und Rumäniens in die Europäische Union" (Extern: PDF-Dokument...).
 
Die EU-Mitgliedsländer haben sich in der geplanten Verfassung für die Europäische Union darauf verständigt, dass ab dem Jahr 2014 die Anzahl der Kommissare auf zwei Drittel (2/3) der Anzahl der EU-Mitgliedsländer reduziert wird. Das bedeutet, dass ab 2014 nicht mehr jedes EU-Land ein/e Kommissar/in nach Brüssel entsenden kann. Allerdings muss die EU-Verfassung zuvor von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert (= angenommen) werden.


Die Aufgaben
Die Europäische Kommission in Brüssel hat vor allem vier Aufgaben:
  1. Die EU-Komission macht dem Europäischen Parlament und dem EU-Ministerrat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften der EU. Dazu erarbeitet die Kommission zum Beispiel den Entwurf von neuen EU-Richtlinien.

  2. Die EU-Kommission überwacht die Einhaltung des Rechts der Europäischen Union. Deshalb nennt man die Kommission auch "die Hüterin der EU-Verträge". Die Kommission achtet zum Beispiel darauf, ob die EU-Mitgliedsländer das EU-Recht auch rechtzeitig in nationale Gesetze umsetzen. Wenn die EU-Mitgliedsländer das nicht tun, kann die Kommission ein Land vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen.

  3. Die EU-Kommission verwaltet den Haushalt der Europäischen Union und muss dafür sorgen, dass das Geld an die richtige Stelle kommt. Und sie muss die politischen Beschlüsse des Europäischen Rates und des EU-Ministerrates umsetzen.

  4. Die EU-Kommission vertritt die Europäische Union auf internationaler Ebene. Sie handelt zum Beispiel Verträge der EU mit anderen Ländern (die nicht der EU angehören) und mit anderen internationalen Organisationen aus.



Die Organisation
Um ihre Arbeit zu bewältigen, hat die Europäische Kommission in Brüssel (und an einigen anderen Standorten in Europa) insgesamt rund 20.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
 
Dabei ist die Kommission in Abteilungen unterteilt, die sich aus den "Generaldirektionen" (Abkürzung "GD") und den "Diensten" (zum Beispiel Juristischer Dienst, Übersetzungsdienst) zusammensetzen. Jede Generaldirektion ist für einen bestimmten Politikbereich der Europäischen Union zuständig und wird von einer Generaldirektorin oder einem Generaldirektor geleitet.
 
Ein wichtiger Dienst der Europäischen Kommission ist der Übersetzungsdienst. Alle Rechtsvorschriften der EU müssen in allen Amtssprachen der EU veröffentlicht werden. Und jeder Bürger kann die offiziellen Amtssprachen bei seinem Schriftwechsel mit den EU-Einrichtungen und -Behörden verwenden.


Links zum Thema:
Adressen der Europäischen Kommission
Auf unserer Website finden Sie die Anschriften der EU-Kommission in Deutschland und in Brüssel.
mehr...
 
Europäische Kommission
Website der EU-Kommission mit tagesaktuellen Nachrichten (Schlagzeilen), Hinweisen auf wichtige Termine, Zugang zu den Seiten der einzelnen Tätigkeits- / Politik-Bereiche und Informationen zu den Mitgliedern der EU-Kommission und ihrem Präsidenten.
Extern: EU-Kommission...
 
Die EU-Kommission bei der Arbeit
Website zur Vorstellung der laufenden Arbeit der EU-Kommission mit den Kategorien "Strategie", "Tägliche Arbeit" und "Ergebnisse".
Extern: Bei der Arbeit...
 
Weitere Links zur EU
In unserer Link-Datenbank finden Sie in der Kategorie "Europäische Union" weitere Links zu Organen, Institutionen, Behörden, Ämtern, Agenturen und anderen Einrichtungen der EU.
mehr...