16.02.2018 Brüssel. Die Europäische Kommission hat am Donnerstag (15. Februar) eine Konformitätsprüfung eingeleitet, um zu prüfen, ob die Mehrwertsteuererstattungen an Unternehmen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) mit dem geltenden EU-Recht und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Einklang stehen. Der fehlende Zugang zu einem einfachen und schnellen Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer kann erhebliche Auswirkungen auf die Cashflows und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen haben. Dies gilt insbesondere für die kleinsten Unternehmen, die es sich nicht leisten können, lange und beschwerliche Verfahren durchlaufen zu müssen, um die Mehrwertsteuer zu erhalten, die ihnen vom Staat geschuldet wird.

In den nächsten acht Monaten werden von der EU-Kommission die Steuervorschriften in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten überprüft, um sicherzustellen, dass die Erstattungsverfahren es den Unternehmen ermöglichen, Mehrwertsteuerguthaben sowohl im eigenen Land als auch in anderen EU-Ländern schnell und einfach zurückzufordern. In der geplanten Studie wird beispielsweise untersucht, wie lange es dauert, bis die Verfahren in jedem Land abgeschlossen sind, und welche unnötigen Hürden im System bestehen, die finanzielle Risiken für die Unternehmen mit sich bringen können.

Die EU-Kommission könnte beschließen, bei Verstößen gegen die Vorschriften Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Diese Maßnahme ist Teil der Bemühungen der EU-Kommission um einen einheitlichen Mehrwertsteuerraum, in dem der Verwaltungsaufwand für die Unternehmen, insbesondere für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), drastisch reduziert wird.

Link zum Thema:

VAT: Commission launches compliance check to assess whether businesses are refunded quickly enough in all Member States
Nachricht der EU-Kommission vom 15. Februar 2018.