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Rat der Europäischen Union: Die Stimme der Mitgliedstaaten
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Er ist ebenfalls verantwortlich für die Tätigkeiten der EU im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie im Bereich Justiz und Inneres.
Dem Ministerrat gehören die Minister aller nationalen Regierungen der EU-Mitgliedstaaten an. An den Sitzungen nehmen die jeweiligen Fachminister teil: Außenminister, Wirtschafts- und Finanzminister, Landwirtschaftsminister usw.
Jedes Land hat eine bestimmte Anzahl von Stimmen im Ministerrat, die sich in etwa nach der Größe der einzelnen Länder richtet, aber zugunsten der kleineren Länder gewichtet ist. Die meisten Entscheidungen werden mit Mehrheit getroffen, obwohl heikle Themen in Bereichen wie Steuerpolitik, Asyl- und Einwanderungspolitik oder Außen- und Sicherheitspolitik Einstimmigkeit erfordern.
EUROPÄISCHER RAT
Bis zu viermal im Jahr treten die Staats- und Regierungschefs aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union als "Europäischer Rat" zusammen. Auf diesen Gipfeltreffen (= "EU-Gipfel") werden die Leitlinien der EU-Politik festgelegt.
Beschlüsse des Europäischen Rates:
Die Dokumentation der Ergebnisse und Beschlüsse der Tagungen des Europäischen Rates (EU-Gipfel) erfolgt in den so genannten "Schlussfolgerungen des Vorsitzes". Diese Schlussfolgerungen der EU-Gipfel können hier heruntergeladen werden:
| - am 17. Juni 2010 | in Brüssel: | Extern: PDF-Dokument... |
| - am 7. Mai 2010 | in Brüssel: | Extern: Erklärung Euro-Sondergipfel... |
| - am 25./26. März 2010 | in Brüssel: | Extern: PDF-Dokument... |
| - am 11. Februar 2010 | in Brüssel: | Extern: Erklärung der informellen Tagung... |
| - am 10./11. Dezember 2009 | in Brüssel: | Extern: PDF-Dokument... |
| - am 29./30. Oktober 2009 | in Brüssel: | Extern: PDF-Dokument... |
| - am 17. September 2009 | in Brüssel: | Extern: PDF-Dokument (Statement für G20-Gipfel)... |
| - am 18./19. Juni 2009 | in Brüssel: | Extern: PDF-Dokument... |
| - am 19./20. März 2009 | in Brüssel: | Extern: PDF-Dokument... |
| - am 1. März 2009 | in Brüssel: | Extern: PresseInfo der informellen Tagung... |
| - am 11./12. Dezember 2008 | in Brüssel: | Extern: PDF-Dokument... |
| - am 15./16. Oktober 2008 | in Brüssel: | Extern: PDF-Dokument... |
| - am 1. September 2008 | in Brüssel: | Extern: PDF-Dokument... |
| - am 19./20. Juni 2008 | in Brüssel: | Extern: PDF-Dokument... |
| - am 13./14. März 2008 | in Brüssel: | Extern: PDF-Dokument... |
| Ältere Schlussfolgerungen | Extern: Dokumente... |
EU-RATSPRÄSIDENTSCHAFT
Für jeweils ein halbes Jahr übernimmt ein EU-Mitgliedsland die Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union. Dem Land kommen dabei drei Hauptaufgaben zu:
- Organisation und Durchführung sämtlicher Ratstreffen
- Vertretung des Rates im Zusammenwirken mit anderen EU-Organen
- Vertretung der EU gegenüber Drittstaaten und internationalen Organisationen
Zu Beginn jeder Ratspräsidentschaft stellt das neue Vorsitzland im Europäischen Parlament sein Arbeitsprogramm vor und erörtert mit den Parlamentariern die politischen Schwerpunkte. Ebenso erstattet der scheidende Ratspräsident dem Europaparlament einen Abschlussbericht, in dem Bilanz über die vergangenen sechs Monate gezogen wird.
Der Vorsitz im Rat der EU wird bis zum Jahr 2006 von einzelnen EU-Mitgliedstaaten allein nach einer festgelegten Reihenfolge turnusmäßig für jeweils sechs Monate (von Januar bis Juni bzw. von Juli bis Dezember) wahrgenommen:
| Jahr | 1. Halbjahr | 2. Halbjahr | ||||
| 2006 | ![]() | Österreich | ![]() | Finnland | ||
| 2007 | ![]() | Deutschland | ![]() | Portugal | ||
| 2008 | ![]() | Slowenien | ![]() | Frankreich | ||
| 2009 | ![]() | Tschechische Republik | ![]() | Schweden | ||
| 2010 | ![]() | Spanien | ![]() | Belgien | ||
| 2011 | ![]() | Ungarn | ![]() | Polen | ||
| 2012 | ![]() | Dänemark | ![]() | Zypern | ||
| 2013 | ![]() | Irland | ![]() | Litauen | ||
| 2014 | ![]() | Griechenland | ![]() | Italien | ||
| 2015 | ![]() | Lettland | ![]() | Luxemburg | ||
| 2016 | ![]() | Niederlande | ![]() | Slowakei | ||
| 2017 | ![]() | Malta | ![]() | Vereinigtes Königreich | ||
| 2018 | ![]() | Estland | ![]() | Bulgarien | ||
| 2019 | ![]() | Österreich | ![]() | Rumänien | ||
| 2020 | ![]() | Finnland | ||||
Welches Land - nach diesen Vorgaben (halbjährlicher Wechsel) - den Vorsitz im Ministerrat führt, ist zunächst bis Ende Juni 2020 festgelegt worden.
Bis zum Jahr 2007 sind also der Vorsitz im Europäischen Rat und im EU-Ministerrat deckungsgleich. Das soll sich aber nach dem Entwurf der geplanten EU-Verfassung ändern. Wenn alle Mitgliedstaaten der EU der Verfassung zugestimmt haben, wird es eine Änderung beim Vorsitz geben, die zwar den Europäischen Rat betrifft, aber nicht den EU-Ministerrat. Auch künftig soll im Ministerrat der Vorsitz alle sechs Monate (also halbjährlich) wechseln.
Wenn ein Land den Vorsitz im "Rat der EU" (= Ministerrat) hat, dann hat es den Vorsitz in dieser Zeit (sechs Monate) bei allen Sitzungen, egal in welcher Zusammensetzung (Landwirtschaftsminister, Umweltminister oder andere) der Ministerrat tagt.
Am 13. Dezember 2004 haben sich die EU-Mitgliedstaaten darauf verständigt, dass ab 2007 (zunächst bis Juni 2020) die Arbeiten des Vorsitzes im Rat der Europäischen Union (= EU-Ministerrat) jeweils für die Dauer von 18 Monaten von einer Gruppe aus drei EU-Mitgliedstaaten gemeinsam (= "Dreier-Gruppe") wahrgenommen werden. Dabei hat während dieser 18 Monate stets ein Land der "Dreier-Gruppe" für die Dauer von sechs Monaten den Vorsitz im EU-Ministerrat inne.
Außerdem wurde am 13. Dezember 2004 festgelegt, dass in einer "Dreier-Gruppe" stets ein großes und ein kleines EU-Land vertreten sein müssen und mindestens eines der Länder, die der EU am 1. Mai 2004 beigetreten sind. Bulgarien und Rumänien (EU-Mitglied ab 1. Januar 2007) sind in dieser festgelegten Vorsitz-Liste bereits berücksichtigt:
| Jahr | 1. Halbjahr | 2. Halbjahr | ||
| 2007 | ![]() | Deutschland | ![]() | Portugal |
| 2008 | ![]() | Slowenien | ![]() | Frankreich |
| 2009 | ![]() | Tschechien | ![]() | Schweden |
| 2010 | ![]() | Spanien | ![]() | Belgien |
| 2011 | ![]() | Ungarn | ![]() | Polen |
| 2012 | ![]() | Dänemark | ![]() | Zypern |
| 2013 | ![]() | Irland | ![]() | Litauen |
| 2014 | ![]() | Griechenland | ![]() | Italien |
| 2015 | ![]() | Lettland | ![]() | Luxemburg |
| 2016 | ![]() | Niederlande | ![]() | Slowakei |
| 2017 | ![]() | Malta | ![]() | Großbritannien |
| 2018 | ![]() | Estland | ![]() | Bulgarien |
| 2019 | ![]() | Österreich | ![]() | Rumänien |
| 2020 | ![]() | Finnland | ??? | |
Die Aufgaben
Der EU-Ministerrat beschließt die europäischen Gesetze. Das macht er in vielen Bereichen gemeinsam mit dem Europäischen Parlament.
Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament beschließt der Ministerrat auch den jährlichen Haushaltsplan der Europäischen Union. Darin wird festgelegt, wofür in der EU das Geld ausgegeben wird - zum Beispiel für die verschiedenen Förderprogramme der Europäischen Union.
Außerdem schließt der Ministerrat für die Europäische Union Verträge mit anderen Ländern (außerhalb der EU) oder mit anderen internationalen Organisationen ab.
Und der Ministerrat muss zum Beispiel die Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden der EU-Mitgliedsländer organisieren.
Die Abstimmungen
Über die Beschlüsse im EU-Ministerrat wird abgestimmt. Dabei gilt folgender Grundsatz: Je größer die Bevölkerung eines Landes ist (also je mehr Einwohner es hat), um so mehr Stimmen hat das Land im Ministerrat. Da das nach der Mathematik nicht so ganz aufgeht und die kleinen Länder (wie zum Beispiel Malta oder Luxemburg) nicht benachteiligt werden sollen, hat man sich auf eine genaue Anzahl von Stimmen geeinigt:
29 | Stimmen | | Deutschland | | Frankreich |
| Italien | | Großbritannien | ||
--- | ---------- | ||||
27 | Stimmen | | Polen | | Spanien |
--- | ---------- | ||||
14 | Stimmen | | Rumänien | ||
--- | ---------- | ||||
13 | Stimmen | | Niederlande | ||
--- | ---------- | ||||
12 | Stimmen | | Belgien | | Griechenland |
| Portugal | | Tschechien | ||
| Ungarn | ||||
--- | ---------- | ||||
10 | Stimmen | | Bulgarien | | Österreich |
| Schweden | ||||
--- | ---------- | ||||
7 | Stimmen | | Dänemark | | Finnland |
| Irland | | Litauen | ||
| Slowakei | ||||
--- | ---------- | ||||
4 | Stimmen | | Estland | | Lettland |
| Luxemburg | | Slowenien | ||
| Zypern | ||||
--- | ---------- | ||||
3 | Stimmen | | Malta | ||
--- | ---------- | ||||
345 | insgesamt | ||||
|
Hinweis 1: Hinsichtlich der 14 Stimmen für Rumänien und der 10 Stimmen für Bulgarien sowie der Stimmenmehrheit im Rat der EU (= EU-Ministerrat) nach dem EU-Beitritt dieser beiden Länder am 1. Januar 2007 vgl. Artikel 22 des "Protokolls über die Bedingungen und Einzelheiten der Aufnahme der Republik Bulgarien und Rumäniens in die Europäische Union".
Extern: PDF-Dokument...
Hinweis 2: Die Geschäftsordnung des Rates der EU sieht vor, dass für den Fall, dass ein Beschluss des Rates mit qualifizierter Mehrheit zu fassen ist, und ein Mitglied des Rates einen entsprechenden Antrag stellt, überprüft wird, ob die Mitgliedstaaten, die diese qualifizierte Mehrheit bilden, mindestens 62 Prozent der Gesamtbevölkerung der EU repräsentieren. Zu diesem Zweck werden die Bevölkerungszahlen der EU jedes Jahr auf der Grundlage der vom EU-Statistikamt Eurostat vorgelegten Daten aktualisiert. Für das Jahr 2007 wurde festgelegt, dass der Schwellenwert von 62 Prozent einer Bevölkerungszahl von 305,5 Millionen (von insgesamt 492,8 Millionen) entspricht. Ab dem 1. Januar 2007 liegt daher die qualifizierte Mehrheit bei 255 der insgesamt 345 Stimmen; diese 255 Stimmen müssen von einer Mehrheit der Mitgliedstaaten abgegeben werden.
Extern: PresseInfo des Rates der EU vom 5. Januar 2007...
Mehrheitsrechner für EU-Ratsentscheidungen
Extern: BMWi-Mehrheitsrechner... |
EU-TROIKA
Die so genannte EU-Troika bezeichnet eine besondere Form der Zusammenarbeit zwischen der vorangegangenen, nachfolgenden und aktuellen Ratspräsidentschaft. Zudem sind der Generalsekretär des Rates und die EU-Kommission beteiligt.
Das System soll die kontinuierliche Arbeit des Rates sicherstellen und verhindern, dass der halbjährliche Wechsel in der Ratspräsidentschaft die inhaltlichen Prioritäten zu stark ändert.
Im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik besteht die Troika aus der amtierenden und nachfolgenden Ratspräsidentschaft sowie dem Generalsekretär des Rates in seiner Funktion als außenpolitischer Vertreter der EU. Die EU-Kommission leistet Unterstützung.
Adresse des Rates der EU:
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| Rat der Europäischen Union Rue de la Loi, 175 B-1048 Bruxelles | ||||||||||||
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LINKS zum Thema
Europäischer Rat
Website des Europäischen Rates mit Informationen zu den "EU-Gipfeln", unter anderem mit den Beschlüssen der EU-Gipfel (sog. "Schlussfolgerungen des Vorsitzes").
Extern: Europäischer Rat...
Rat der Europäischen Union
Website des Rates der EU mit aktuellen Nachrichten aus der Arbeit der (Fach-)Ministerräte und mit Zugang zu den Dokumenten des Rates.
Extern: Rat der EU...
Weitere Links zur EU
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