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Rat der Europäischen Union: Die Stimme der Mitgliedstaaten

Der Rat der Europäischen Union - früher auch als "Ministerrat" oder "EU-Ministerrat" bekannt - ist zusammen mit dem Europäischen Parlament das wichtigste gesetzgebende Organ und Entscheidungsgremium der EU.
 
Er ist ebenfalls verantwortlich für die Tätigkeiten der EU im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie im Bereich Justiz und Inneres.
 
Dem Ministerrat gehören die Minister aller nationalen Regierungen der EU-Mitgliedstaaten an. An den Sitzungen nehmen die jeweiligen Fachminister teil: Außenminister, Wirtschafts- und Finanzminister, Landwirtschaftsminister usw.
 
Jedes Land hat eine bestimmte Anzahl von Stimmen im Ministerrat, die sich in etwa nach der Größe der einzelnen Länder richtet, aber zugunsten der kleineren Länder gewichtet ist. Die meisten Entscheidungen werden mit Mehrheit getroffen, obwohl heikle Themen in Bereichen wie Steuerpolitik, Asyl- und Einwanderungspolitik oder Außen- und Sicherheitspolitik Einstimmigkeit erfordern.


EUROPÄISCHER RAT


Bis zu viermal im Jahr treten die Staats- und Regierungschefs aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union als "Europäischer Rat" zusammen. Auf diesen Gipfeltreffen (= "EU-Gipfel") werden die Leitlinien der EU-Politik festgelegt.
 
Beschlüsse des Europäischen Rates:
Die Dokumentation der Ergebnisse und Beschlüsse der Tagungen des Europäischen Rates (EU-Gipfel) erfolgt in den so genannten "Schlussfolgerungen des Vorsitzes". Diese Schlussfolgerungen der EU-Gipfel können hier heruntergeladen werden:
- am 17. Juni 2010 in Brüssel: Extern: PDF-Dokument... 
- am 7. Mai 2010 in Brüssel: Extern: Erklärung Euro-Sondergipfel... 
- am 25./26. März 2010 in Brüssel: Extern: PDF-Dokument... 
- am 11. Februar 2010 in Brüssel: Extern: Erklärung der informellen Tagung... 
- am 10./11. Dezember 2009 in Brüssel: Extern: PDF-Dokument... 
- am 29./30. Oktober 2009 in Brüssel: Extern: PDF-Dokument... 
- am 17. September 2009 in Brüssel: Extern: PDF-Dokument (Statement für G20-Gipfel)... 
- am 18./19. Juni 2009 in Brüssel: Extern: PDF-Dokument... 
- am 19./20. März 2009 in Brüssel:  Extern: PDF-Dokument... 
- am 1. März 2009 in Brüssel: Extern: PresseInfo der informellen Tagung... 
- am 11./12. Dezember 2008 in Brüssel: Extern: PDF-Dokument... 
- am 15./16. Oktober 2008 in Brüssel: Extern: PDF-Dokument... 
- am 1. September 2008 in Brüssel: Extern: PDF-Dokument... 
- am 19./20. Juni 2008 in Brüssel: Extern: PDF-Dokument... 
- am 13./14. März 2008 in Brüssel: Extern: PDF-Dokument... 
Ältere Schlussfolgerungen  Extern: Dokumente... 


EU-RATSPRÄSIDENTSCHAFT


Für jeweils ein halbes Jahr übernimmt ein EU-Mitgliedsland die Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union. Dem Land kommen dabei drei Hauptaufgaben zu:
  • Organisation und Durchführung sämtlicher Ratstreffen
  • Vertretung des Rates im Zusammenwirken mit anderen EU-Organen
  • Vertretung der EU gegenüber Drittstaaten und internationalen Organisationen
Die Aufgaben des Rates sind durch mehrjährige Strategieprogramme weitestgehend vorgegeben. Das aktuelle Programm (2004-2006) basiert auf einem mit der EU-Kommission abgestimmten Vorschlag der in diesem Zeitraum betroffenen Vorsitze (Irland, Niederlande, Luxemburg, Großbritannien, Österreich und Finnland). Die jeweilige Ratspräsidentschaft hat jedoch großen Einfluss auf die Gestaltung der Arbeit des Rates: Sie ist Motor der Zusammenarbeit in der EU, stellt die Agenda auf und wählt die Themenschwerpunkte aus.
 
Zu Beginn jeder Ratspräsidentschaft stellt das neue Vorsitzland im Europäischen Parlament sein Arbeitsprogramm vor und erörtert mit den Parlamentariern die politischen Schwerpunkte. Ebenso erstattet der scheidende Ratspräsident dem Europaparlament einen Abschlussbericht, in dem Bilanz über die vergangenen sechs Monate gezogen wird.
 
Der Vorsitz im Rat der EU wird bis zum Jahr 2006 von einzelnen EU-Mitgliedstaaten allein nach einer festgelegten Reihenfolge turnusmäßig für jeweils sechs Monate (von Januar bis Juni bzw. von Juli bis Dezember) wahrgenommen:
 
Jahr
1. Halbjahr
2. Halbjahr
2006

Österreich

Finnland
2007

Deutschland

Portugal
2008

Slowenien

Frankreich
2009

Tschechische Republik

Schweden
2010

Spanien

Belgien
2011

Ungarn

Polen
2012

Dänemark

Zypern
2013

Irland

Litauen
2014

Griechenland

Italien
2015

Lettland

Luxemburg
2016

Niederlande

Slowakei
2017

Malta

Vereinigtes Königreich
2018

Estland

Bulgarien
2019

Österreich

Rumänien
2020

Finnland
 
 
Welches Land - nach diesen Vorgaben (halbjährlicher Wechsel) - den Vorsitz im Ministerrat führt, ist zunächst bis Ende Juni 2020 festgelegt worden.
 
Bis zum Jahr 2007 sind also der Vorsitz im Europäischen Rat und im EU-Ministerrat deckungsgleich. Das soll sich aber nach dem Entwurf der geplanten EU-Verfassung ändern. Wenn alle Mitgliedstaaten der EU der Verfassung zugestimmt haben, wird es eine Änderung beim Vorsitz geben, die zwar den Europäischen Rat betrifft, aber nicht den EU-Ministerrat. Auch künftig soll im Ministerrat der Vorsitz alle sechs Monate (also halbjährlich) wechseln.
 
Wenn ein Land den Vorsitz im "Rat der EU" (= Ministerrat) hat, dann hat es den Vorsitz in dieser Zeit (sechs Monate) bei allen Sitzungen, egal in welcher Zusammensetzung (Landwirtschaftsminister, Umweltminister oder andere) der Ministerrat tagt.
 
Am 13. Dezember 2004 haben sich die EU-Mitgliedstaaten darauf verständigt, dass ab 2007 (zunächst bis Juni 2020) die Arbeiten des Vorsitzes im Rat der Europäischen Union (= EU-Ministerrat) jeweils für die Dauer von 18 Monaten von einer Gruppe aus drei EU-Mitgliedstaaten gemeinsam (= "Dreier-Gruppe") wahrgenommen werden. Dabei hat während dieser 18 Monate stets ein Land der "Dreier-Gruppe" für die Dauer von sechs Monaten den Vorsitz im EU-Ministerrat inne.
 
Außerdem wurde am 13. Dezember 2004 festgelegt, dass in einer "Dreier-Gruppe" stets ein großes und ein kleines EU-Land vertreten sein müssen und mindestens eines der Länder, die der EU am 1. Mai 2004 beigetreten sind. Bulgarien und Rumänien (EU-Mitglied ab 1. Januar 2007) sind in dieser festgelegten Vorsitz-Liste bereits berücksichtigt:
 
Jahr

1. Halbjahr

2. Halbjahr

2007

Deutschland

Portugal
2008

Slowenien

Frankreich
2009

Tschechien

Schweden
2010

Spanien

Belgien
2011

Ungarn

Polen
2012

Dänemark

Zypern
2013

Irland

Litauen
2014

Griechenland

Italien
2015

Lettland

Luxemburg
2016

Niederlande

Slowakei
2017

Malta

Großbritannien
2018

Estland

Bulgarien
2019

Österreich

Rumänien
2020

Finnland

???



Die Aufgaben
Der EU-Ministerrat beschließt die europäischen Gesetze. Das macht er in vielen Bereichen gemeinsam mit dem Europäischen Parlament.
 
Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament beschließt der Ministerrat auch den jährlichen Haushaltsplan der Europäischen Union. Darin wird festgelegt, wofür in der EU das Geld ausgegeben wird - zum Beispiel für die verschiedenen Förderprogramme der Europäischen Union.
 
Außerdem schließt der Ministerrat für die Europäische Union Verträge mit anderen Ländern (außerhalb der EU) oder mit anderen internationalen Organisationen ab.
 
Und der Ministerrat muss zum Beispiel die Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden der EU-Mitgliedsländer organisieren.
 


Die Abstimmungen
Über die Beschlüsse im EU-Ministerrat wird abgestimmt. Dabei gilt folgender Grundsatz: Je größer die Bevölkerung eines Landes ist (also je mehr Einwohner es hat), um so mehr Stimmen hat das Land im Ministerrat. Da das nach der Mathematik nicht so ganz aufgeht und die kleinen Länder (wie zum Beispiel Malta oder Luxemburg) nicht benachteiligt werden sollen, hat man sich auf eine genaue Anzahl von Stimmen geeinigt:
 

29 

Stimmen  Deutschland  Frankreich 
   Italien  Großbritannien 

--- 

----------     

27 

Stimmen  Polen  Spanien 

--- 

----------     

14 

Stimmen  Rumänien   

--- 

----------     

13 

Stimmen  Niederlande   

--- 

----------     

12 

Stimmen  Belgien  Griechenland 
   Portugal  Tschechien 
   Ungarn   

--- 

----------     

10 

Stimmen  Bulgarien  Österreich 
   Schweden   

--- 

----------     

Stimmen  Dänemark  Finnland 
   Irland  Litauen 
   Slowakei   

--- 

----------     

Stimmen  Estland  Lettland 
   Luxemburg  Slowenien 
   Zypern   

--- 

----------     

Stimmen  Malta   

--- 

----------     

345 

insgesamt     

 

     
Die meisten Beschlüsse im EU-Ministerrat werden mit "qualifizierter Mehrheit" gefasst. Das bedeutet, dass für die Annahme eines Vorschlags eine bestimmte Mindestzahl von Stimmen erforderlich ist.
 
Hinweis 1: Hinsichtlich der 14 Stimmen für Rumänien und der 10 Stimmen für Bulgarien sowie der Stimmenmehrheit im Rat der EU (= EU-Ministerrat) nach dem EU-Beitritt dieser beiden Länder am 1. Januar 2007 vgl. Artikel 22 des "Protokolls über die Bedingungen und Einzelheiten der Aufnahme der Republik Bulgarien und Rumäniens in die Europäische Union".
Extern: PDF-Dokument...
 
Hinweis 2: Die Geschäftsordnung des Rates der EU sieht vor, dass für den Fall, dass ein Beschluss des Rates mit qualifizierter Mehrheit zu fassen ist, und ein Mitglied des Rates einen entsprechenden Antrag stellt, überprüft wird, ob die Mitgliedstaaten, die diese qualifizierte Mehrheit bilden, mindestens 62 Prozent der Gesamtbevölkerung der EU repräsentieren. Zu diesem Zweck werden die Bevölkerungszahlen der EU jedes Jahr auf der Grundlage der vom EU-Statistikamt Eurostat vorgelegten Daten aktualisiert. Für das Jahr 2007 wurde festgelegt, dass der Schwellenwert von 62 Prozent einer Bevölkerungszahl von 305,5 Millionen (von insgesamt 492,8 Millionen) entspricht. Ab dem 1. Januar 2007 liegt daher die qualifizierte Mehrheit bei 255 der insgesamt 345 Stimmen; diese 255 Stimmen müssen von einer Mehrheit der Mitgliedstaaten abgegeben werden.
Extern: PresseInfo des Rates der EU vom 5. Januar 2007...
Mehrheitsrechner für EU-Ratsentscheidungen

Die Entscheidungen des Rats der Europäischen Union stellen die Weichen für die Zukunft des größten Binnenmarktes der Welt. Mit dem Mehrheitsrechner des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) können Delegierte, Kommissions- oder Ratsmitarbeiter, aber auch interessierte Bürger die Ja-Nein-Entscheidungen der Mitgliedsländer simulieren. Entscheidend sind je nach Abstimmungsverfahren die Länderstimmen, das jeweilige Stimmengewicht und die Bevölkerungszahl. Der Rechner mit Karte kann als ZIP- und ohne als EXE-Datei heruntergeladen werden.
Extern: BMWi-Mehrheitsrechner...


EU-TROIKA


Die so genannte EU-Troika bezeichnet eine besondere Form der Zusammenarbeit zwischen der vorangegangenen, nachfolgenden und aktuellen Ratspräsidentschaft. Zudem sind der Generalsekretär des Rates und die EU-Kommission beteiligt.
 
Das System soll die kontinuierliche Arbeit des Rates sicherstellen und verhindern, dass der halbjährliche Wechsel in der Ratspräsidentschaft die inhaltlichen Prioritäten zu stark ändert.
 
Im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik besteht die Troika aus der amtierenden und nachfolgenden Ratspräsidentschaft sowie dem Generalsekretär des Rates in seiner Funktion als außenpolitischer Vertreter der EU. Die EU-Kommission leistet Unterstützung.


Adresse des Rates der EU:

Rat der Europäischen Union
Rue de la Loi, 175
B-1048 Bruxelles
Telefon:
0032 2 285 61 11
Telefax:
0032 2 285 73 97
E-mail:
im Internet...
Internet:
www.consilium.europa.eu




LINKS zum Thema


Europäischer Rat
Website des Europäischen Rates mit Informationen zu den "EU-Gipfeln", unter anderem mit den Beschlüssen der EU-Gipfel (sog. "Schlussfolgerungen des Vorsitzes").
Extern: Europäischer Rat...
 
Rat der Europäischen Union
Website des Rates der EU mit aktuellen Nachrichten aus der Arbeit der (Fach-)Ministerräte und mit Zugang zu den Dokumenten des Rates.
Extern: Rat der EU...
 
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