Heute: 09. Februar 2012 Donnerstag
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Urheberrecht
 
Mehr Schutz für Europas Musiker
Charlie McCreevy, EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, geht es nicht um international bekannte Künstler wie Charles Aznavour oder Cliff Richard. McCreevy geht es um die, die in der zweiten Reihe stehen, um weniger bekannte Sänger und Interpreten und nicht zuletzt die "tausende anonymer Studiomusiker, die in den späten Fünfzigern und den Sechzigern bei der Herstellung von Schallplatten mitwirkten". Der Kommissar sorgt sich um ihre Zukunft, wenn die Urheberrechte für ihre Leistung nach 50 Jahren wegfallen - und damit Lizenzeinnahmen, auf die sie gerade im Alter angewiesen sind. McCreevy schlägt vor, diese Frist zu verlängern. Auch die Musikindustrie könnte davon profitieren.
 
Demnach sollen es 95 statt 50 Jahre sein, in denen die Leistungen darstellender Künstler innerhalb der Europäischen Union (EU) künftig geschützt sind. Eine Änderung der entsprechenden Richtlinie hat die EU-Kommission am 16. Juli 2008 auf den Weg gebracht. Angesichts der finanziell miserablen Situation, in der sich viele Künstler Europas befinden, besteht Handlungsbedarf. So kann in der Musikbranche nur der einigermaßen von seiner Kunst leben, der einen Namen hat. In Großbritannien nahmen 2001 nur fünf Prozent der Musiker im Jahr 10.000 Pfund und mehr ein.
 
Von dem, was Europas Musiker insgesamt verdienen, gehen zwischen 77 und 89,5 Prozent an das obere Fünftel innerhalb der Künstler-Hierarchie. Ökonomen haben wiederholt belegt, dass die "großen Einkommens-Diskrepanzen" zwischen der schlecht verdienenden Mehrheit unbekannter Musiker und den gut verdienenden "Superstars" für die Branche typisch seien. Um so härter trifft es die, die nach Ablauf der bislang geltenden Schutzfrist von 50 Jahren im Alter auf einmal mittellos da stehen, weil ihnen die Lizenzeinnahmen wegbrechen.
 
Gleichzeitig will McCreevy mit der Ausweitung des Urheberrechts auch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Musikindustrie schützen - was angesichts der jüngsten Einbrüche in der Branche eine Mammutaufgabe ist. Der Markt für CDs ist in Auflösung begriffen, der Musikvertrieb über das Internet floriert und mit ihm die Piraterie: Nach Angaben des Fachmagazins "Billboard" wurden zwar im Jahr 2005 insgesamt 350 Millionen Songs aus dem Internet auf legale Weise heruntergeladen. Aber die Zahl der Raubkopien ist schwindelerregend: Pro Woche wurden 250 Millionen Musikstücke im selben Jahr illegal "aus dem Netz gezogen". Seit 2001 hat der Markt für Tonträger rund 22 Prozent an Wert verloren. Die Initiative der EU-Kommission ist ein Versuch, dieser Entwicklung gegenzusteuern.
 
Zudem hat die EU-Kommission am 16. Juli 2008 ein Grünbuch mit dem Titel "Urheberrechte in der wissensbasierten Gesellschaft" vorgelegt. Dabei geht es um die Frage, ob und wie Forschungs-, Wissenschafts- und Unterrichtsmaterialien in der EU verbreitet werden können und wie Wissen innerhalb des Binnenmarktes ungehindert zirkulieren kann. Wissen und Innovation gelten mittlerweile als "Fünfte Freiheit" im Binnenmarkt. Das hat die EU-Kommission bei der Überprüfung ihrer Binnenmarktpolitik im November 2007 festgelegt. (TC)
 
Rechte einfacher wahrnehmen
Musiker können demnächst frei wählen, wer international ihre Rechte wahrnimmt und verwertet. Die EUKommission hat den 24 europäischen Verwertungsgesellschaften für Musikrechte wettbewerbsverzerrende Praktiken durch eine Kartellentscheidung verboten. Sie dürfen zwar weiterhin in ihrem Inlandsgebiet die Höhe der Tantiemen festlegen. Doch die Mitgliedschaftsklausel, die Texter und Komponisten daran hindert, selbst eine Verwertungsgesellschaft auszuwählen, soll ebenso fallen wie die Gebietsbeschränkung, die einer Verwertungsgesellschaft verbietet, gewerblichen Nutzern außerhalb ihres Inlandsgebiets Lizenzen zu erteilen. Damit wird es für Nutzer einfacher, für die Übertragung von Musiksendungen per Internet, Kabel oder Satellit in verschiedene Länder Mehrgebietslizenzen von einer Verwertungsgesellschaft zu erwerben.
 

Quelle der vorstehenden Informationen:
EU-Nachrichten Nr. 26 vom 17. Juli 2008 der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.


LINKS zum Thema


Geistiges Eigentum: Kommission stellt Weichen für die Zukunft
PresseInformation der EU-Kommission vom 16. Juli 2008.
 
Commission Proposal on a Directive for Term Extension
Memorandum der EU-Kommission vom 16. Juli 2008 mit Fragen und Antworten zum Thema.
 
Urheberrechte: Schutzdauer
Der Vorschlag der EU-Kommission kann über diese Seite abgerufen werden.
 
Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Informationen der EU-Kommission zum Thema.
 
Urheberrecht in der Informationsgesellschaft
Informationen der EU-Kommission zum Thema.
 
Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft
Text des von der EU-Kommission am 16. Juli 2008 veröffentlichten Grünbuchs als PDF-Dokument.
 
Gewerbliche Schutzrechte:
Kommission lanciert Strategie zur Beförderung von Innovationen "vom Labor zum Markt"

PresseInformation der EU-Kommission vom 16. Juli 2008.
 
Communication on an Industrial Property Rights Strategy for Europe
Memorandum der EU-Kommission vom 16. Juli 2008 mit Fragen und Antworten zum Thema.
 
Eine Strategie für die Rechte des gewerblichen Eigentums in Europa
Die von der EU-Komission am 16. JUli 2008 veröffentlichte Mitteilung zum Thema kann über diese Seite abgerufen werden.


HINWEIS


Grünbücher
Die von der EU-Kommission veröffentlichten Grünbücher sollen auf europäischer Ebene Denkanstöße zu spezifischen Themen liefern. Sie richten sich hauptsächlich an interessierte Kreise (Einrichtungen und Einzelpersonen), die damit zur Teilnahme an einem Prozess der Konsultation und Debatte auf der Grundlage der im Grünbuch enthaltenen Vorschläge aufgefordert werden. In einigen Fällen geben sie den Anstoß zur Erarbeitung von Rechtsvorschriften, die dann in Weißbüchern erläutert werden.
Extern: Liste der Grünbücher seit 1984...
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