15.03.2019 Brüssel. Die Menschen sollen ihre Wahlentscheidungen frei von Manipulation, Desinformation und jeglicher Einmischung von inner- oder außerhalb der EU treffen können. Vor den bevorstehenden Europawahlen im Mai verstärken EU-Kommission und Europäischer Auswärtiger Dienst ihre Bemühungen zum Schutz freier und fairer Wahlen in Europa. In der kommenden Woche werden sie ein Frühwarnsystem vorstellen, um den Mitgliedstaaten den Austausch von Daten und die Bewertung von Desinformationskampagnen zu erleichtern und Warnmeldungen über Vorkommnisse von Desinformation in Echtzeit zur Verfügung zu stellen. EU-Justizkommissarin Vĕra Jourová hat heute (Freitag) die nationalen politischen Parteien in einem Schreiben dazu aufgefordert, politische Werbung transparent zu machen, sich auf die Abwehr von Cyberangriffen vorzubereiten und bei der Wahlkampagne die europäischen Datenschutzvorschriften zu respektieren.

Frans Timmermans‚ Erster Vizepräsident der Kommission, erklärte dazu: „Wir wissen, dass es Kräfte gibt, die versuchen, unsere Gesellschaften aus dem Tritt zu bringen, sich in unsere Wahlen einzumischen und unsere Demokratien zu untergraben. Die böswilligen Handlungen dieser Kräfte werden im Vorfeld und während der Wahlen zum Europäischen Parlament höchstwahrscheinlich zunehmen. Wir dürfen nicht naiv sein. Es ist an der Zeit, die Schutzmöglichkeiten, die unser demokratisches System bietet, so schnell wie möglich zu stärken, damit die Menschen besser informiert sind und ihre Daten besser geschützt werden.“

EU-Justizkommissarin Věra Jourová sagte: „Unsere Wahlen und letztlich unsere Demokratien stehen vor ganz neuen Bedrohungen. Ich fordere sämtliche nationalen politischen Parteien dazu auf, sich nicht vor ihrer Verantwortung für freie und faire Wahlen zu drücken. Die Wählerinnen und Wähler verdienen Transparenz, damit sie fundierte Entscheidungen treffen können. Politische Online-Werbung sollte genauso transparent sein wie die Werbung, die in Briefkästen oder auf dem Markt landet. Außerdem müssen die politischen Parteien ihre Netze sichern, um Cyberangriffe verhindern zu können und die Datenschutzvorschriften uneingeschränkt zu erfüllen. Ich erwarte von allen politischen Akteuren, dass sie sich ihrer Verantwortung stellen. Gleichzeitig werden auch die neu eingeführten Sanktionen dafür sorgen, dass die Vorschriften eingehalten werden.“

Das im September verabschiedete Maßnahmenpaket zielt auf eine Stärkung der europäischen Demokratie und den Schutz freier und fairer Wahlen in Europa ab und richtet sich in einigen Teilen direkt an nationale und europäische politische Parteien und Stiftungen. Die Kommission erwartet von den nationalen Parteien, dass sie in den kommenden Kampagnen für die Europawahl für ein hohes Maß an Transparenz hinsichtlich Herkunft und Höhe von Wahlkampfmitteln für Online-Aktivitäten sorgen. Zu diesem Zweck fordert die Kommission nationale politische Parteien, Stiftungen und Wahlkampforganisationen nachdrücklich auf,

  • sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger bezahlte politische Werbung und Mitteilungen im Internet sowie die dahinter stehende Partei, Stiftung oder Organisation leicht erkennen können;
  • auf ihren Websites Informationen über Ausgaben für Online-Aktivitäten zur Verfügung zu stellen. Dazu zählen nicht nur bezahlte politische Werbung und Mitteilungen im Internet, sondern auch Informationen über etwaige Targeting-Kriterien, die bei der Verbreitung solcher Werbung und Mitteilungen verwendet werden;
  • bezahlte politische Werbung und Mitteilungen im Internet über ihre Websites zugänglich zu machen.

Die Kommission mahnt die politischen Parteien und Wahlkampforganisationen auch dazu, sich durch geeignete Maßnahmen für die Abwehr von Cyberangriffen zu rüsten, und erinnert an ihre Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten.

Politische Parteien, die Datenschutzvorschriften bewusst nicht einhalten, um das Ergebnis der Wahlen zum Europäischen Parlament zu beeinflussen, werden mit neuen Sanktionen belegt, die mit der geänderten Verordnung über europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen, die voraussichtlich im April in Kraft treten wird, eingeführt werden. Die Beträge solcher Sanktionen könnten sich auf 5 Prozent des Jahresbudgets der betreffenden europäischen politischen Partei oder Stiftung belaufen. Zudem entfällt bei einem festgestellten Verstoß in dem Jahr, in dem die Sanktion verhängt wird, die Möglichkeit, Mittel aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union zu beantragen. Die Sanktionen zielen auf Verstöße gegen Datenschutzvorschriften ab, die europäische politische Parteien oder Stiftungen bewusst begehen, um das Ergebnis der Wahlen zum Europäischen Parlament zu beeinflussen. Die Europäische Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, auf nationaler Ebene vergleichbare Sanktionen einzuführen.

Die nächsten Schritte

Nach der Europawahl im Mai wird die Kommission einen Bericht erstellen, in dem sie sich neben anderem auch mit der Umsetzung der Empfehlungen zu den Europawahlen befasst und in den u.a. die Beiträge der politischen Parteien einfließen werden.

Hintergrund

Die Europäische Union geht seit 2015 aktiv gegen Desinformation vor. Nach dem Beschluss des Europäischen Rates vom März 2015 wurde die East StratCom Task Force des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) eingerichtet, um „Russlands anhaltenden Desinformationskampagnen entgegenzuwirken“. Der Schwerpunkt der Task Force liegt in der wirksamen Kommunikation der politischen Maßnahmen der Union gegenüber den östlichen Nachbarländern; der Stärkung der allgemeinen Medienlandschaft in den östlichen Nachbarländern, darunter die Förderung der Medienfreiheit und die Stärkung der unabhängigen Medien; und einer besseren Befähigung der Union, Desinformationsaktivitäten der Russischen Föderation vorherzusehen, anzugehen und abzuwehren.

Im Jahr 2016 wurde der Gemeinsame Rahmen für die Abwehr hybrider Bedrohungen angenommen, gefolgt von der Gemeinsamen Mitteilung zur Stärkung der Resilienz und Stärkung der Kapazitäten für die Abwehr hybrider Bedrohungen im Jahr 2018.

Im April 2018 legte die Kommission ein europäisches Konzept und Selbstregulierungsinstrumente zur Bekämpfung von Desinformation im Internet fest, darunter den EU-weiten Verhaltenskodex für den Bereich der Desinformation, die Förderung eines unabhängigen Netzes von Faktenprüfern und Instrumente zur Förderung von Qualitätsjournalismus. Am 16. Oktober wurde der Verhaltenskodex von Facebook, Google, Twitter und Mozilla sowie von Berufsverbänden der Online-Plattformen und der Werbebranche unterzeichnet.

Im September 2018 stellte Präsident Juncker das Paket zur Sicherstellung freier und fairer Europawahlen vor, das unsere demokratischen Prozesse besser vor Manipulationen durch Drittländer oder private Interessen schützen soll, und reagierte damit auf die besonderen Herausforderungen im Online-Wahlkampf und auf die bei jüngsten Wahlen und Referenden beobachteten Bestrebungen, Wahlen in Europa zu diskreditieren und ihnen die Legitimität abzusprechen. Das Maßnahmenpaket zielt darauf ab, Online-Kampagnen transparenter zu machen, den Beteiligten bei der Anwendung von Datenschutzvorschriften bei Wahlen Hilfestellung zu geben und die Abstimmung zwischen verantwortlichen nationalen Behörden und zwischen Mitgliedstaaten auf europäischer Ebene zu verbessern. Darüber hinaus sehen sie die Möglichkeit vor, die rechtswidrige Nutzung personenbezogener Daten in der Absicht, den Ausgang der Europawahlen zu beeinflussen, unter Strafe zu stellen.

Das Europäische Parlament begrüßte das Maßnahmenpaket in seiner Entschließung vom 25. Oktober 2018 zum Fall Facebook/Cambridge Analytica, und auch der Rat ging in seinen Schlussfolgerungen vom 19. Februar 2019 über die Sicherstellung freier und fairer Europawahlen ausführlich auf die Notwendigkeit der Unterstützung und des Engagements vonseiten der Mitgliedstaaten ein.

Die Mitgliedstaaten haben in Reaktion auf die Empfehlung nationale Netze eingerichtet, durch die die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden formalisiert werden soll. Dadurch soll es möglich gemacht werden, Bedrohungen und Lücken gemeinsam zu ermitteln, bewährte Verfahren auszutauschen und sich gemeinsam Gedanken über die Anwendung von Wahlvorschriften im Internet zu machen. Diese nationalen Netze sind mit Unterstützung der Kommission zweimal – zuletzt am 27. Februar – im Rahmen des europäischen Wahlkooperationsnetzes auf europäischer Ebene zusammengekommen, um vorhandenes Fachwissen und bewährte Verfahren, u.a. in Bezug auf Bedrohungen, Rechtslücken und die Durchsetzung von Vorschriften, zwischen den Mitgliedstaaten auszutauschen. Die nächste Sitzung findet am 4. April statt.

Im Februar 2019 veröffentlichte die Kommission einen Bericht, in dem sie Facebook, Google und Twitter zu mehr Engagement zur Bekämpfung von Desinformation aufrief, da sie nach Auffassung der Kommission ihren Verpflichtungen nicht in der gewünschten Transparenz nachkamen. Die drei Unternehmen hatten vergangenen Jahres einen Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation unterzeichnet.

Links zum Thema:

Europäische Kommission fordert gemeinsames Engagement der nationalen politischen Parteien für freie und faire Wahlen in Europa
Presseinformation der EU-Kommission vom 15.03.2019.

Factsheet: Frühwarnsystem

Ein Europa, das schützt: EU verstärkt Maßnahmen gegen Desinformation
Presseinformation der EU-Kommission vom 05.12.2018.

Erklärung zum Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation: Kommission fordert nähere Angaben zu erzielten Fortschritten von Online-Plattformen
Erklärung der EU-Kommission vom 28.02.2019.

Bericht über die Umsetzung des Verhaltenskodex

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.