Europäisches Informations-Zentrum Niedersachsen
Niedersächsische Staatskanzlei
Aegidientorplatz 4 - 30159 Hannover
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Europäischer Gerichtshof: Die Herrschaft des Rechts

Das Recht der Europäischen Union (EU) hat seine Grundlage in den Verträgen, die die Mitgliedsländer der EU freiwillig untereinander geschlossen haben. Das sind die "EU-Verträge".
 
Auf dieser Grundlage kann die Europäische Union Gesetze erlassen, die in allen Mitgliedsländern gelten und dort umgesetzt werden müssen. Dieses EU-Recht (oder auch Europarecht) hat Vorrang vor den nationalen Gesetzen der EU-Mitgliedsländer.
 
Der "Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft" (auch "Europäischer Gerichtshof" genannt, Abkürzung "EuGH") hat die Aufgabe dafür zu sorgen, dass die Rechtsvorschriften der EU in allen EU-Mitgliedsländern einheitlich ausgelegt und angewendet werden.
 
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) der Europäischen Union hat seinen Sitz in Luxemburg.
 
Er ist für Streitigkeiten (= Klagen) zuständig, an denen die EU-Mitgliedsländer oder die Einrichtungen (= Organe) der EU oder Unternehmen oder Privatpersonen beteiligt sein können.
 


Richter und Generalanwälte

Der Europäische Gerichtshof hat je EU-Mitgliedsland eine Richterin oder einen Richter - also derzeit 27 Richterinnen und Richter. Damit der Gerichtshof gut arbeiten kann, tagen bei Streitigkeiten nicht alle 27 Richter gleichzeitig, sondern 13 Richter als so genannte "große Kammer".
 
Außerdem stehen dem Gerichtshof acht "Generalanwälte" zur Verfügung. Die Generalanwälte haben die Aufgabe, unparteiisch die Verhandlungen des Gerichts vorzubereiten und zum Beispiel die Schlussanträge zu stellen, bevor der Gerichtshof in einer Streitsache sein Urteil verkündet.
 
Die Richter und Generalanwälte sind oftmals ehemalige Mitglieder der obersten Gerichte in den EU-Mitgliedsländern. Sie werden von den Regierungen der EU-Mitgliedsländer für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt. Danach ist eine erneute Ernennung für zwei weitere Amtszeiten von je drei Jahren möglich.
 


Adresse des EuGH:

Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
L-2925 Luxemburg
Telefon:
00352 43 03 - 1
Telefax:
00352 43 03 - 2600
E-mail:
im Internet...
Internet:
www.curia.europa.eu


Hinweis zum Thema:
Der "Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft" bzw. der "Europäische Gerichtshof" (EuGH) der Europäischen Union in Luxemburg darf nicht verwechselt werden mit dem "Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte" des Europarates in Straßburg. Der Europarat ist eine andere europäische Organisation, der über 40 Staaten aus ganz Europa angehören. Sie setzt sich vor allem für die Achtung der Menschenrechte ein. Diese Rechte sind vom Europarat in der "Europäischen Menschenrechtskonvention" (EMRK) festgeschrieben worden. Der "Europäische Gerichtshof für Menschenrechte" in Straßburg wacht über die Einhaltung dieser Rechte.


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