12.10.2018 Brüssel – Die Europäische Kommission hat diese Woche zulässige Gesamtfangmengen für eine Reihe von Arten für die Jahre 2019 und 2020 vorgeschlagen, um dazu beizutragen, die Tiefseebestände im Nordostatlantik wieder aufzufüllen.

Durch diese neuen Maßnahmen, die auf wissenschaftlichen Gutachten beruhen, können die Bestände allmählich wieder auf ein nachhaltiges Niveau gebracht werden.

Die meisten Tiefseearten sind äußerst schutzbedürftig, und es dauert lange, bis sie geschlechtsreif sind. Der Vorschlag der Kommission beruht auf wissenschaftlichen Gutachten gemäß dem Vorsorgeansatz, die vom Internationalen Rat für Meeresforschung vorgelegt wurden. Darin wurde auch die Verpflichtung für die Fischer berücksichtigt, ab dem 1. Januar 2019 alle Fänge anzulanden.

Mit dem Vorschlag werden die Fangquoten gegenüber 2017 und 2018 in sieben Bewirtschaftungsgebieten verringert, auch für Kaiserbarsch und Schwarzen Degenfisch. Die Fischerei auf Granatbarsch bleibt weiterhin verboten.

Aufgrund positiver wissenschaftlicher Gutachten für Rote Fleckbrasse im Bereich der Azoren und Rundnasen-Grenadier in den südwestlichen Gewässern kann die Kommission für die nächsten beiden Jahre höhere Fangquoten für diese Arten vorschlagen.

Zudem schlägt die Kommission vor, das System der Gesamtfangmengen für drei Arten (Gabeldorsch im Nordostatlantik, Rundnasen-Grenadier in der Nordsee und Schwarzer Degenfisch in der Nordsee und im Skagerrak) aufzuheben, da diese in so geringer Menge befischt werden, dass sie sich ausreichend fortpflanzen können.

Die wissenschaftlichen Gutachten für Tiefseehaie wurden am 5. Oktober vorgelegt und werden derzeit analysiert. Die Kommission wird den aktuellen Vorschlag, der von den EU-Mitgliedstaaten auf der derzeit für den 19. und 20. November geplanten Tagung des Rates angenommen werden soll, entsprechend ergänzen.

Auf die Tiefseefischerei entfällt weniger als 1 % aller im Nordostatlantik gefangenen Fische. Im Laufe der Jahre haben die Fischereitätigkeiten und die damit zusammenhängenden Arbeitsplätze mit dem Rückgang der Tiefseebestände abgenommen. Gleichzeitig sind Daten zur Bestandsstruktur, Altersverteilung oder Fortpflanzung häufig nur schwer zu erfassen, da die Bestände in tiefen Meeresregionen leben.

In wissenschaftlichen Gutachten wird empfohlen, bei diesen Beständen den Vorsorgeansatz anzuwenden. Ziel ist es, den Zustand der Bestände zu verbessern und eine Befischung mit höchstmöglichem Dauerertrag zu ermöglichen, sodass die Fischwirtschaft dem Bestand die höchstmögliche Menge an Fisch entnehmen kann, während gleichzeitig ein guter Zustand der Fischbestände gewährleistet wird.

Die Europäische Union regelt die Befischung von Tiefseearten seit 2003.

Weitere Informationen:

Karte der Fanggebiete

Zulässige Gesamtfangmengen