Europäisches Informations-Zentrum Niedersachsen
Niedersächsische Staatskanzlei
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Wirtschafts- und Sozialausschuss: Die Stimme der Zivilgesellschaft
Bereits seit 1957 gibt es den "Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss" der Europäischen Union (EU). Seine Abkürzung lautet "EWSA". Häufig wird er auch nur als "Wirtschafts- und Sozialausschuss" (Abkürzung: WSA) bezeichnet.
 
Die Mitglieder des EWSA kommen zum Beispiel aus Arbeitgeberverbänden, aus Gewerkschaften, Verbänden der Landwirtschaft und der Verbraucher sowie aus weiteren Organisationen. Deshalb wird der EWSA auch als Vertretung der "Bürgergesellschaft" der Europäischen Union bezeichnet.
 

Vorgeschlagen werden die EWSA-Mitglieder von den Regierungen der EU-Mitgliedsländer. Ernannt werden die EWSA-Mitglieder dann durch den EU-Ministerrat. Die Amtszeit der EWSA-Mitglieder beträgt vier Jahre, wobei eine erneute Ernennung möglich ist.


Mitglieder im EWSA

24 

Mitglieder  Deutschland  Frankreich 
   Italien  Großbritannien 

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21 

Mitglieder  Polen  Spanien 

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15 

Mitglieder  Rumänien   

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12 

Mitglieder  Belgien  Bulgarien 
   Griechenland  Niederlande 
   Österreich  Portugal 
   Schweden  Tschechien 
   Ungarn   

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Mitglieder  Dänemark  Finnland 
   Irland  Litauen 
   Slowakei   

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Mitglieder  Estland  Lettland 
   Slowenien   

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Mitglieder  Luxemburg  Zypern 

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Mitglieder  Malta   

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344 

insgesamt     

Hinweis: Hinsichtlich der 15 Mitglieder für Rumänien und der 12 Mitglieder für Bulgarien nach dem EU-Beitritt dieser beiden Länder am 1. Januar 2007 vgl. Artikel 23 des "Protokolls über die Bedingungen und Einzelheiten der Aufnahme der Republik Bulgarien und Rumäniens in die Europäische Union" (Extern: PDF-Dokument...).


Aufgaben und Organisation
Der Wirtschafts- und Sozialausschuss ist ein "Beratungsorgan" der Europäischen Union. Er trifft also keine verbindlichen Entscheidungen. Aber er muss bei Fragen angehört werden, die die Wirtschafts- oder Sozialpolitik der EU betreffen. Der Ausschuss nimmt deshalb zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission für neue Rechtsvorschriften der EU Stellung.
 
Jährlich finden in Brüssel die Sitzungen (= Vollversammlungen) des Ausschusses statt, an denen alle WSA-Mitglieder teilnehmen. In diesen Sitzungen beschließt der Ausschuss seine Stellungnahmen. Diese Sitzungen und die Stellungnahmen werden von sechs Unterausschüssen - den so genannten "Fachgruppen" - vorbereitet, auf die sich die WSA-Mitglieder verteilen.


Adresse des EWSA

European Economic and Social Committee
Rue Belliard, 99
B-1040 Bruxelles
Telefon:
0032 2 546 90 11
Telefax:
0032 2 513 48 93
Internet:
www.eesc.europa.eu


WEITERE INFORMATIONEN zum EWSA


50 Jahre EWSA: Die Brücke zur Zivilgesellschaft


PUBLIKATION zum EWSA


Der EWSA:
Brücke zwischen Europa und der organisierten Zivilgesellschaft

Nach Maßgabe der Verträge findet alle vier Jahre eine Neubesetzung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses statt. Die letzte Neubesetzung erfolgte im Oktober 2006 und gilt für die Mandatsperiode bis September 2010. Alle Beschlüsse betreffend die Arbeitsorgane des Ausschusses - Wahl des Präsidenten, der beiden Vizepräsidenten, der Präsidiumsmitglieder sowie der Gruppen- und Fachgruppenvorsitzenden - gelten für einen Zeitraum von zwei Jahren. Die betreffenden Angaben in dieser Broschüre (51 Seiten) berücksichtigen die EU-Erweiterung am 1. Januar 2007 und decken den Zeitraum bis September 2008 ab.
 
Extern: PDF-Dokument der Broschüre...