13.11.2018 Straßburg – Mehr Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und höhere Ent- schädigungen bei Verspätungen: Das Europäische Parlament stimmt über neue Regeln zur Stärkung der Rechte von Bahnreisenden in der Europäischen Union ab. Jedes Jahr legen Bahnreisende rund 500 Milliarden Kilometer im europäischen Schienennetz zurück, und das Parlament möchte sicherstellen, dass ihre Rechte geschützt werden.

Die EU-Abgeordneten stimmen am Donnerstag (15.11) über neue Regeln ab, um die Rechte von Bahnreisenden zu modernisieren. Die vorgeschlagenen Aktualisierungen betreffen mehrere Schlüsselbereiche und sollen in allen EU-Ländern und für alle Arten von Eisenbahndiensten gelten. Die Vorschriften wurden am 9. Oktober vom Ausschuss für Verkehr und Tourismus genehmigt.

Bessere Rechte für Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität

Alle Eisenbahnunternehmen in der EU sollen künftig kostenlose Unterstützung für Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität garantieren. Sie müssen auch eine vollständige Entschädigung für verloren gegangene oder beschädigte Mobilitätshilfen sowie für verlorene oder verletzte speziell ausgebildete Tiere (beispielsweise speziell ausgebildete Hunde) sicherstellen.

Entschädigungen bei Verspätungen

Bei großer Verspätung eines Zuges können die Fahrgäste entweder eine Erstattung des vollen Tickets beantragen oder die Fahrt fortsetzen und eine teilweise Rückerstattung verlangen. Die Abgeordneten unterstützen die Idee, die Entschädigung in Abhängigkeit von der Dauer der Verzögerung zu erhöhen.

Bestehende Regeln Neuer Vorschlag
Verspätung von 60 bis 120 Minuten: 25 Prozent der Fahrkarte Verspätung von 60 bis 90 Minuten: 50 Prozent der Fahrkarte

Verspätung von 90 bis 120 Minuten: 75 Prozent der Fahrkarte

Verspätung > 120 Minuten: 50 Prozent der Fahrkarte Verspätung > 120 Minuten: 100 Prozent der Fahrkarte

EU-weit einheitliche Anwendung

Derzeit wenden nur fünf EU-Länder die geltenden Vorschriften für die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr uneingeschränkt an. Alle anderen Länder haben Ausnahmen für Inlandsfernzüge und für grenzüberschreitende Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdienste. Die Abgeordneten möchten, dass spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen die Mitgliedstaaten auch keine Ausnahmen mehr machen.

Mehr Informationen für Bahnreisende

Die Eisenbahnunternehmen müssen den Reisenden mehr Informationen zu den bestehenden Vorschriften liefern, beispielsweise indem auf den Fahrkarten detaillierte Informationen zu den Fahrgastrechten abgedruckt sind. Ebenso müssen die Fristen und Verfahren für die Bearbeitung von Beschwerden transparenter sein.

Fahrradfreundliche Züge

Derzeit sind die Plätze für Fahrräder in Zügen nicht ausreichend. Deshalb wollen die Abgeordneten, dass neue Züge mit speziellen Abstellplätzen für Fahrräder ausgestattet sind, um deren Nutzung zu fördern.

Wussten Sie das?
  • Wenn Ihr Zug storniert wird, haben Sie Anspruch auf eine Erstattung von 100 Prozent
  • Wenn Ihr Zug stecken bleibt, muss die Bahngesellschaft Sie zum Bahnhof, zu einem alternativen Abfahrtsort oder zum Zielort bringen.