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  • Finanzdienstleistungen: Kommission legt dar, wie sie die Regulierung in Drittländern als gleichwertig anerkennt

29.07.2019 Brüssel. Die Europäische Kommission zieht heute (Montag) eine Bilanz ihres Gesamtansatzes zur Gleichwertigkeit von Regulierungssystemen im Bereich der Finanzdienstleistungen. Die Anerkennung einer solchen Äquivalenz durch die EU ist in den letzten Jahren zu einem wichtigen Instrument geworden, das die Integration der globalen Finanzmärkte und die Zusammenarbeit mit den Behörden von Drittländern fördert. Dabei bewertet die EU den allgemeinen politischen Kontext und inwieweit die Regulierungssysteme eines bestimmten Drittlandes die gleichen Ergebnisse erzielen wie ihre eigenen Regeln.

Eine positive Äquivalenzbestimmung, die eine unilaterale Maßnahme der Kommission ist, ermöglicht es den EU-Behörden, sich auf die Regeln und die Aufsicht eines Drittlandes zu stützen, so dass Marktteilnehmer aus Drittländern, die in der EU tätig sind, nur ein einziges Regelwerk beachten müssen.

In der heutigen Mitteilung werden der umfassende Ansatz der EU bei der Anerkennung der Gleichwertigkeit von Drittlandsregelungen und die jüngsten legislativen Neuerungen in diesem Bereich dargelegt. Auch wird beschrieben, wie die Kommission und die europäischen Aufsichtsbehörden nach Ergehen eines Gleichwertigkeitsbeschlusses die Lage in den betreffenden Ländern verfolgen, um sicherzustellen, dass diese den Zielen der EU auch weiterhin gerecht werden, und um in der EU auch weiterhin für Finanzstabilität, Anlegerschutz, Marktintegrität und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.

Darüber hinaus liefert die Kommission in dieser Mitteilung einen Überblick darüber, wie der Rahmen für die Anerkennung der Gleichwertigkeit durch die letzten legislativen Änderungen gestärkt wurde: Dies betrifft sowohl die anfänglichen Bewertungen als auch das nachträgliche Monitoring und insbesondere die größere Rolle, die hierbei den europäischen Aufsichtsbehörden zukommt. Diese jüngsten Gesetzesänderungen, die beispielsweise mit den geänderten Gründungsverordnungen der europäischen Aufsichtsbehörden eingeführt wurden, stärken die Rolle dieser Behörden beim Monitoring der Drittländer, deren Systeme als gleichwertig anerkannt wurden.

Links zum Thema:

Finanzdienstleistungen: Kommission legt Gleichwertigkeitspolitik gegenüber Drittländern dar
Presseinformation der EU-Kommission vom 29.07.2019.

Mitteilung über die Gleichwertigkeit im Finanzdienstleistungsbereich vom 29.7.2019

Anerkennung von Drittlandsregelungen (Gleichwertigkeitsbeschlüsse) (nur in englischer Sprache)

Arbeitsunterlage vom Februar 2017 zu EU-Gleichwertigkeitsbeschlüssen in der Finanzdienstleistungspolitik: Eine Bewertung

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.

Grafik: Gebäude Berlaymont – Architekten: Lucien De Vestel, Jean Gilson, A&J Polak; Renovierung: Berlaymont 2000