17.01.2019 Straßburg – Das Europäische Parlament unterstützt neue Regeln für den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF). Er soll künftig leichter zugänglich und den Herausforderungen der Digitalisierung und Umweltveränderungen besser gewachsen sein.

Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) ist eine der Maßnahmen der EU für ein sozialeres Europa. Die Globalisierung kann zu erheblichen strukturellen Veränderungen des Welthandels führen, was wiederum dazu führen kann, dass Arbeitnehmer ihre Arbeit verlieren.

Die EU hat den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung im Jahr 2006 eingerichtet, um Menschen zu unterstützen, die ihren Arbeitsplatz infolge der Globalisierung oder der Finanz- und Wirtschaftskrise verloren haben und deren Entlassungen erhebliche negative Auswirkungen auf die regionale oder lokale Wirtschaft haben. Es handelt sich um einen Notfall-Solidaritätsfonds und als besonderes Finanzinstrument wird der EGF „ad hoc“ mobilisiert. Er kofinanziert Projekte, die den Arbeitnehmern helfen, neue Arbeitsplätze zu finden oder eigene Unternehmen zu gründen.

Lesen Sie hier mehr darüber, wie die EU mit der Globalisierung umgeht

Spezifische Regeln legen fest, wann und wie lange eine Gruppe von Arbeitnehmern vom Fonds profitieren kann.

EGF-Fälle werden von nationalen oder regionalen Behörden verwaltet. Über den Fonds werden aber beispielsweise keine Renten oder Arbeitslosenleistungen finanziert.

Das Parlament hat am 16. Januar 2019 über eine Reform des Fonds für die Zeit nach 2020 abgestimmt:

  • Ziel ist es, den Anwendungsbereich des Fonds zu erweitern, um bei größeren Umstrukturierungsereignissen im Zusammenhang mit der Digitalisierung und Automatisierung oder dem Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft Unterstützung bieten zu können. Die EU-Abgeordneten schlagen vor, den Namen des Fonds in „Europäischer Fonds für den Wandel“ zu ändern.
  • Da viele Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) beschäftigt sind, wo der Verlust von Arbeitsplätzen auch erhebliche Auswirkungen auf kleinere Regionen haben könnte, schlagen die Abgeordneten vor, den Mindestschwellenwert für den Arbeitsplatzabbau von derzeit 500 auf 200 zu senken und den Bezugszeitraum zu verlängern.
  • Ebenso sollen Antragsverfahren beschleunigt werden.

Nächste Schritte

EU-Parlament, Rat und Kommission müssen die endgültigen Regeln aushandeln.