18.06.2019 Brüssel. Neue Regeln werden es den Versicherern erleichtern, in langfristig in Unternehmen zu investieren, besonders in kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die derzeitige Höhe der Eigenkapitalanforderungen (Solvency II) macht es für die Versicherer kostspielig, KMU zu finanzieren. Das gilt besonders für langfristige Eigen- und Fremdkapitalinvestitionen. Fortan müssen Versicherer dafür weniger Kapital zurücklegen. Das dürfte Investitionen des privaten Sektors für die Realwirtschaft mobilisieren – ein zentrales Ziel der Kapitalmarktunion.

Die heute (Dienstag) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte delegierte Verordnung führt auch Vereinfachungen bei der Berechnung der Eigenkapitalanforderungen von Versicherungsunternehmen sowie eine Angleichung der Vorschriften für den Banken- und Versicherungssektor ein. Dies wird den regulatorischen Aufwand für die Versicherer verringern, ohne die Sicherheit des Sektors zu gefährden.

Weitere Überarbeitungen technischer Natur in der delegierten Verordnung stellen sicher, dass die Regeln zweckmäßig bleiben. Eine grundlegendere Überprüfung von Solvency II ist bis Ende 2020 geplant. Die Vorbereitungsarbeiten für diese Überprüfung laufen bereits. Im Einklang mit den Zielen der Kapitalmarktunion wird eine weitere Analyse der verbleibenden Hindernisse für Investitionen in die Realwirtschaft durchgeführt.

Links zum Thema:

Delegierte Verordnung im Amtsblatt

Kapitalmarktunion

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.