Kongress der Gemeinden und Regionen Europas
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Le Congrès des Pouvoirs Locaux et Régionaux de l'Europe (CPLRE)
Der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) ist ein beratendes Organ des Europarates. Er wurde auf der Grundlage der Beschlüsse der Staats und Regierungschefs von Wien (1993) als Nachfolger der Ständigen Konferenz der Gemeinden und Regionen Europas im Jahre 1994 durch das Ministerkomitee des Europarates geschaffen.
Der KGRE umfasst - ebenso wie der Europarat - über 40 Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten benennen für den Kongress dessen Mitglieder. Alle Mitglieder müssen ein Wahlmandat einer lokalen oder regionalen Gebietskörperschaft oder ein politisches Mandat der jeweiligen Entsendungskörperschaft haben. Der Verlust des Wahl- bzw. politischen Mandats führt zum Ausscheiden aus dem KGRE. Deutschland ist mit 18 Mitgliedern vertreten, davon werden 9 Mitglieder von den kommunalen Spitzenverbänden sowie 9 Mitglieder von den Ländern benannt. Die 9 Mandate für die Vertreter der Länder rotieren nach einem zwischen den 16 Ländern festgelegten System. Die Mitglieder werden für eine Benennungsperiode von jeweils zwei Jahren benannt, die Wiederbenennung ist zulässig.
Der Kongress besteht aus zwei Kammern, der Kammer der Gemeinden und der Kammer der Regionen. Jede Kammer wählt für eine Benennungsperiode ihren Vorsitzenden und ihren Vorstand. Der Präsident des Kongresses, der abwechselnd einer der beiden Kammern angehört, wird ebenfalls für zwei Jahre gewählt.
Der KGRE hält seine Plenarsitzungen einmal jährlich im Europa-Palais in Straßburg am Sitz des Europarates ab. Zwischen den Plenarsitzungen sorgt eine ständige Kommission, bestehend aus je 2 Vertretern der Gemeinden und Regionen der Mitgliedstaaten, für die Kontinuität der Arbeit.
Mit Beginn der Benennungsperiode 2000-2002 hat der Kongress seine Arbeitsstrukturen geändert und folgende vier ständige Fachausschüsse gebildet:
- Institutional Committee,
- Committee on Culture and Education also responsible for Media, Youth, Sport and Communication,
- Commitee on Sustainable Development also responsible for the Enviroment, Spatial and Urban Planning,
- Committee on Social Cohesion.
Das Hauptziel des Kongresses besteht darin, die Teilnahme der Gemeinden und Regionen am gesamteuropäischen Einigungsprozess und an den Arbeiten des Europarates zu sichern. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört die Förderung der lokalen und regionalen Demokratie sowie die Stärkung der grenzüberschreitenden und überregionalen Zusammenarbeit im erweiterten Europa.
Der KGRE befasst sich mit allen Fragen der Politik, die lokale und regionale Gebietskörperschaften betreffen. Die wichtigsten Fragen sind lokale und regionale Selbstverwaltung, Entwicklung ländlicher und städtischer Gebiete, Umweltschutz, Kultur, Bildung, soziale Dienste und Gesundheit. Aus regionaler Sicht ist eines der wichtigsten Projekte die "Europäische Charta der regionalen Selbstverwaltung".
| Niedersachsen im KGRE Am 7. Februar 2012 benannte die Landesregierung den Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages (MdL) Clemens Lammerskitten (Foto links) als Vertreter des Landes Niedersachsen im Kongress der Gemeinden und Regionen (KGRE) des Europarates für die noch bis September 2012 laufende Amtsperiode. Lammerskitten ist seit Februar 2008 Mitglied des Landtages.
Extern: Homepage von Clemens Lammerskitten... |
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