14.03.2019 Brüssel. Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten haben heute (Donnerstag) eine vorläufige Einigung über neue Vorschriften erzielt, die Unternehmen im Binnenmarkt Zusammenschlüsse, Spaltungen oder Umzüge erleichtern sollen und gleichzeitig strenge Schutzbestimmungen vorsehen.

Der Erste Vizepräsident der Europäischen Kommission, Frans Timmermans, und Věra Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, begrüßten die Entscheidung: „Im EU-Binnenmarkt haben Unternehmen viele Möglichkeiten, sich frei zu bewegen und zu wachsen. Allerdings konnten die Unternehmen diese Chance bislang nicht umfassend nutzen. Mit den neuen Vorschriften über die grenzüberschreitende Mobilität werden klare Verfahren für Gesellschaften geschaffen, die Kosten senken und Zeit sparen.

Die Unternehmer können frei entscheiden, wo sie ihre Geschäfte tätigen und wie sie ihr Geschäft expandieren oder umorganisieren. Gleichzeitig werden mit den neuen Regeln strenge Vorschriften zum Schutz von Arbeitnehmerrechten geschaffen und erstmalig auch Vorschriften, um Geschäfte zu verhindern, die betrügerischen oder missbräuchlichen Zwecken dienen.“

Die Vorschriften werden die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen verbessern und es diesen erleichtern, EU-weit zu expandieren. Ferner enthalten sie strenge Schutzvorschriften für Arbeitnehmer, Minderheitsgesellschafter und Gläubiger und stellen sicher, dass grenzüberschreitende Geschäfte nicht für betrügerische oder unlautere Zwecke missbraucht werden.

Gesellschaften werden künftig von einem umfassenden Paket europäischer Vorschriften profitieren, die den Umzug von einem Mitgliedstaat in einen anderen oder grenzüberschreitende Aufspaltungen in mehrere Gesellschaften regeln.

Gleichzeitig können die nationalen Behörden dank der neuen Vorschriften künftig grenzüberschreitende Geschäfte stoppen, wenn diese missbräuchlichen oder betrügerischen Zwecken, die zur Vermeidung oder Umgehung von nationalem oder EU-Recht führen, oder kriminellen Zwecken dienen.

Ferner werden solide Garantien zum Schutz von Arbeitnehmern – insbesondere was ihre Rechte auf Unterrichtung, Anhörung und Mitbestimmung anbelangt – sowie von Minderheitsgesellschaftern und Gläubigern bei grenzüberschreitenden Geschäften geschaffen. Im Vergleich zur derzeitigen Situation mit uneinheitlichen Vorschriften und mangelnder Rechtssicherheit wird dies den Schutz der Beteiligten erheblich verbessern.

Nächste Schritte

Die vorläufige Einigung muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union förmlich gebilligt werden.

Hintergrund

Die Änderung der Richtlinie über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen ist Teil des von der Europäischen Kommission im April 2018 vorgeschlagenen Pakets zum Gesellschaftsrecht.

Links zum Thema:

Alle Informationen zum Paket zum Gesellschaftsrecht sind hier abrufbar.

Zum anderen Teil des Legislativpakets zur Digitalisierung des Gesellschaftsrechts wurde bereits am 5. Februar eine Einigung erzielt (siehe Erklärung).

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.

Grafik: Gebäude Berlaymont – Architekten: Lucien De Vestel, Jean Gilson, A&J Polak; Renovierung: Berlaymont 2000