14.11.2018 Brüssel – Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch, 14.11) entschieden, dass die von Deutschland geplante Förderung für die Nachrüstung von Dieselbussen, die im öffentlichen Nahverkehr eingesetzt werden, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme kann zur Reduzierung der Stickoxidemissionen um mehr als 2000 Tonnen pro Jahr beitragen, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verfälschen.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: „Diese Förderregelung ist ein gutes Beispiel dafür, wie das europäische Ziel sauberer Luft für alle unterstützt werden kann. Die Regelung bietet öffentlichen Verkehrsbetrieben einen Anreiz, in umweltfreundlichere Fahrzeuge zu investieren, und ermöglicht so die Verbesserung der Luftqualität in deutschen Städten. Auf diese Weise werden Fortschritte bei den Umweltzielen der Union erzielt.“

Deutschland wird für die Regelung 107 Mio. Euro zur Verfügung stellen, um in rund 90 Städten und Gemeinden, in denen 2016 oder 2017 die Stickoxid-Grenzwerte überschritten wurden, die Nachrüstung von Dieselbussen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu unterstützen. Finanziert werden mit diesem Betrag System- und externe Einbaukosten der Nachrüstung von genehmigten Abgasnachbehandlungssystemen zur Reduzierung der Stickoxidemissionen.

Die Maßnahme ist Teil des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis 2020“ der Bundesregierung, das darauf abzielt, den Stickoxid-Ausstoß so schnell wie möglich zu reduzieren. Nach Auffassung der Kommission wird die staatliche Regelung Busunternehmen Anreiz bieten, in umweltfreundlichere Busse mit deutlich geringeren Stickoxidemissionen zu investieren. Die nachgerüsteten Busse sollen mindestens 85 Prozent weniger Stickoxide ausstoßen. Somit dürfte die geplante Unterstützung für die Nachrüstung von bis zu 7000 Dieselbussen zu einer Verringerung der Stickoxidemissionen um schätzungsweise 2200 Tonnen pro Jahr führen. Dies dürfte, insbesondere in den Städten, rasch zur Verbesserung der Luftqualität und der öffentlichen Gesundheit beitragen.

Die Maßnahme steht auch mit der Mitteilung der Kommission von 2018 „Ein Europa, das schützt: Saubere Luft für alle“ im Einklang‚ nach der die EU-Beihilfevorschriften den Mitgliedstaaten einen Rahmen bieten, um Investitionen in emissionsarme und emissionsfreie Mobilität zu erleichtern und damit einen Beitrag zu sauberer Luft zu leisten und zugleich unsere Industrie wettbewerbsfähiger zu machen. Die Mitgliedstaaten können diese Vorschriften auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene anwenden, um Emissionen, beispielsweise im Straßenverkehr, wirksam zu bekämpfen.

Der heutige Beschluss ist ein weiteres Beispiel dafür, wie die EU-Beihilfevorschriften den Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben, Maßnahmen gegen die Luftverschmutzung zu fördern. Bereits im Februar 2018 hatte die Kommission eine deutsche Beihilferegelung genehmigt, durch die der Erwerb von Elektrobussen und Plug-In-Hybridbussen anstelle von herkömmlichen Dieselbussen im ÖPNV gefördert wird. Im Mai 2018 genehmigte die Kommission für diese Maßnahme eine Mittelaufstockung.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses im Beihilfenregister auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb unter der Nummer SA.51450 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt öffentliche Förderung in Höhe von 107 Mio. Euro für umweltfreundlichere Busse in Deutschland