15.06.2018 Brüssel – Kommission genehmigt eine neue einheitliche Methodik, mit der sich die Qualität von Lebensmittelprodukten in der Europäischen Union vergleichen lässt.

Die Gemeinsame Forschungsstelle (JRC), der wissenschaftliche Dienst der Kommission, hat eine einheitliche Methodik entwickelt, mit deren Hilfe die Verbraucherschutzbehörden der Mitgliedstaaten Zusammensetzung und Eigenschaften von Lebensmittelprodukten vergleichen können, die innerhalb der Union in gleich aussehender Verpackung vertrieben werden. Dies ist eine weitere Initiative der Kommission, mit der sie die Maßnahmen ergänzt, die sie im Anschluss an Präsident Junckers Rede zur Lage der Union ergriffen hat.

Die Methodik ist ein weiterer Bestandteil der Maßnahmen im Rahmen der Kommissionsinitiative zur Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher, die Verbraucherrechte klarstellen und stärken sollen, u. a. durch das Verbot der den Verbraucher in die Irre führenden Vermarktung identischer Produkte von zweierlei Qualität. Zudem sollen qualifizierte Einrichtungen Verbandsklagen im Namen der Verbraucher erheben können und die Verbraucherschutzbehörden der Mitgliedstaaten sollen strengere Strafen verhängen können.

Alle Lebensmittelerzeugnisse, die in der EU vertrieben werden, müssen strengen Sicherheitsanforderungen genügen, und die Verbraucher müssen über die wichtigsten Eigenschaften informiert werden (die insbesondere in den EU-Rechtsvorschriften über die Kennzeichnung von Lebensmitteln dargelegt sind) und dürfen nicht irregeführt werden (beispielsweise durch die Verpackung). Es obliegt den nationalen Behörden für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz zu gewährleisten, dass die auf dem Binnenmarkt in Verkehr gebrachten Lebensmittel den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften genügen.

Die Testmethodik wird den Behörden bei der Untersuchung helfen, ob Lebensmittelprodukte im Einklang mit dem EU-Recht in Verkehr gebracht werden.

Die zentralen Grundsätze, auf die sich die Methodik stützt, sind Transparenz, Vergleichbarkeit, vergleichbare Probenauswahl und Untersuchung der Produkte.

Unter der Federführung der Gemeinsamen Forschungsstelle wird die Methodik nun im Rahmen einer europaweiten Testreihe von den Laboratorien mehrerer EU-Mitgliedstaaten mit dem Ziel getestet, das Ausmaß der Verbreitung von zweierlei Qualität datenmäßig zu erfassen. Erste Ergebnisse dürften Ende 2018 vorliegen. Durch das Testen sollen die Behörden praktische Orientierungshilfe bei der Ermittlung irreführender Praktiken erhalten.